Mittelbare Täterschaft ist wenn (VervSch) Leute oder wie hier Reichert LKA Beamter Andere dazu ermuntert hat Straftaten zu begehen, seien es auch solche tragen Verbotener Abzeichen Schmiererreien;
http://www.niehenke.de/beschwerdezentrum/justizirrtu…
(„Dieser neonazistisch-judenfeindliche Hetzer war ein sogenannter V-Mann: Der unterm Tarnnamen vom baden-württembergischen Landeskriminalamt (LKA) als verdeckter Ermittler „„rechts““ in die Szene eingebrachte „Axel Reichert“.“)
Und weil er dies tat - wurde der Polizist, der die Taten des V-Mannes als Provokateur für kriminell hielt, nämlich Kriminalhauptmeister Bernhard Amann, nach §353 (1) StGB Verletzung des Dienstgeheimnisses angeklagt. (und freigesprochen)
So sind nunmal die Fakten
alle damals gewonnenen Beweismittel sind nichtig.
Anstifter war ein verdeckt ermittelnder Polizist! und wahrscheinlich nur die Spitze eines Eisbergs!!!
Bis heute hat die NPD bzw Ihre Parteioberen keine derartigen Entgleisungen geliefert wie damals von den Agent de Provokateur´s die ja für sich selbst (als Polizisten immer straffrei bleiben sollten) also der Stafverfolgung nicht preisgegeben werden sollten - einfach nur durch besondere Dummheit auffielen.
Beabsichtigt war, die der rechten Szene, die besonders leicht anzustiften sein würden, zu Straftaten zu verleiten und dann abzugreifen und abzuurteilen. Hat nur nicht funktioniert es blieben nur die Straftaten der Agent de Provokateure.
Jakob darf sich auch etwas laut räuspern!
Darf ich mich etwas laut räuspern ? Der Verfassungsschutz war
natürlich nicht Anstifters von Straftaten und die Informanten
waren keine IMs. Es ist vielmehr so, dass die Informanten
mögliche Kenntnisse hatten und trotz ihrer Zusammenarbeit mit
dem VS sich auch an Aktionen beteiligt haben, die sie hätten
melden müssen.
Und, es wurde nicht so offen dargetan, der Verdacht, dass
Aktionen geplant wurden um die entsprechende Organisation und
ihr „Personal“ zu kriminalisieren konnte auch nicht ausgeräumt
werden.
Dies war wieder eine dieser „am Rande der Legalität geführten
Handlungen“ des Rechtsstaates, um ein Ziel zu erreichen.
Dieser Schuss ging so scharf nach hinten los wie der Versuch
die NPD als alleiniger Gruppe das Recht der Demo in der Nähe
des Brandenburger Tores und an anderen Stätten zu verbieten.
Ich persönlich bin für eine Bannmeile vor jedem öffentlichen
Bereich für Terroristen, Gewalttäter und Schmutzfinken von
Rechts und Links, Extreme aller Seiten, von Ausländern, die in
unserem Land gegen ihre Regierungen Gewalt auf der Strasse
predigen. Auch der öffentlichen Schienenverkehr muss geschützt
werden. Terroristen und Gewalttäter haben dort nichts
verloren, auch wenn sie meinen sie müssten einen AKW-Transport
stören.
Keine Macht dem Rechtsextremismus. Keine Macht dem linken
Terrorismus und den Gewalttätern.
Gruss Günter