Parteienverbot der NPD

Die Verfassungshüter haben 2003 erklärt, dass die Beobachtung einer politischen Partei durch V-Leute (des Verfassungsschutzes) in Vorständen (dieser Partei) unmittelbar vor und während eines Verbotsantrags in der Regel unvereinbar ist mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren.

Daran ist ja ein Verbotsverfahren der NPD gescheitert.

Meine Frage: Wieso ist obige Vorgehensweise nicht zulässig? Welche rechtsstaatlichen Probleme befürchten die Verfassungshüter bei obiger Vorgehensweise?

Vielen Dank im voraus für die Beantwortung der Frage.

Agent de Provokateur war das Problem

http://www.google.de/search?q=Agent+de+Provokateur++…

Auf gut Deutsch Anstifter zu Straftaten war der Verfassungsschutz bzw seine IM´s.

Jakob

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Darf ich mich etwas laut räuspern ? Der Verfassungsschutz war natürlich nicht Anstifters von Straftaten und die Informanten waren keine IMs. Es ist vielmehr so, dass die Informanten mögliche Kenntnisse hatten und trotz ihrer Zusammenarbeit mit dem VS sich auch an Aktionen beteiligt haben, die sie hätten melden müssen.

Und, es wurde nicht so offen dargetan, der Verdacht, dass Aktionen geplant wurden um die entsprechende Organisation und ihr „Personal“ zu kriminalisieren konnte auch nicht ausgeräumt werden.

Dies war wieder eine dieser „am Rande der Legalität geführten Handlungen“ des Rechtsstaates, um ein Ziel zu erreichen. Dieser Schuss ging so scharf nach hinten los wie der Versuch die NPD als alleiniger Gruppe das Recht der Demo in der Nähe des Brandenburger Tores und an anderen Stätten zu verbieten.

Ich persönlich bin für eine Bannmeile vor jedem öffentlichen Bereich für Terroristen, Gewalttäter und Schmutzfinken von Rechts und Links, Extreme aller Seiten, von Ausländern, die in unserem Land gegen ihre Regierungen Gewalt auf der Strasse predigen. Auch der öffentlichen Schienenverkehr muss geschützt werden. Terroristen und Gewalttäter haben dort nichts verloren, auch wenn sie meinen sie müssten einen AKW-Transport stören.

Keine Macht dem Rechtsextremismus. Keine Macht dem linken Terrorismus und den Gewalttätern.

Gruss Günter

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Die Hürden der Verfassunshüter (die V-Mann-Problematik betreffend) würden genau genommen auch ein Verbot der NSDAP verhindern. Staatliche Einflußnahme (durch V-Leute) auf Willensbildung und Tätigkeit einer Partei ist stets unvermeidbar. Die Gefahr ist immer gegeben, dass Äußerungen von V-Leuten (des Verfassungsschutzes) als Beleg für die Verfassungswidrigkeit einer Partei herangezogen werden und auf diese Weise das Bild einer Partei verfälscht wird.

Es stellt sich also die Frage:
Ist die NPD verfassungswidrig oder erzeugen gekaufte V-Leute lediglich ein verfassungswidriges Bild dieser Partei?

http://www.verfassungsschutz-brandenburg.de/sixcms/d…

http://www.extremismus.com/texte/npdex.htm#55

Hallo Tommi,

diese Auffassung, dass auch ein Verbot der NSDAP verhindert würde ist grober Unfug. Die NSDAP ist als im heutigen „kriminelle politische Vereinigung“ verboten und - was ich richtig finden - jede Bestrebung in diese Richtung nach 1949 etwas auf die Beine zu bringen war sofort mitz Verbot belegt. Auch die NSDAP gehört zu den verbotenen Zeichen und Begriffen, die bei uns nicht getragen, vertrieben oder in einer Organisation geführt werden dürfen.

Die Hürden der Verfassunshüter (die V-Mann-Problematik
betreffend) würden genau genommen auch ein Verbot der NSDAP
verhindern. Staatliche Einflußnahme (durch V-Leute) auf
Willensbildung und Tätigkeit einer Partei ist stets
unvermeidbar. Die Gefahr ist immer gegeben, dass Äußerungen
von V-Leuten (des Verfassungsschutzes) als Beleg für die
Verfassungswidrigkeit einer Partei herangezogen werden und auf
diese Weise das Bild einer Partei verfälscht wird.

Es stellt sich also die Frage:
Ist die NPD verfassungswidrig oder erzeugen gekaufte V-Leute
lediglich ein verfassungswidriges Bild dieser Partei?

Über die „Verfassungsfreundlichkeit“ der NPD muss wohl kaum jemand diskutieren. Zumindest nicht mit mir. Wer sich zum Ziel setzt unsere derzeitige demokratische Struktur abzuschaffen ist und bleibt ein Verfassungsfeind. Egal ob links oder rechts.

Das Problem ist, dass ein Parteiprogramm steht, das nicht so eindeutig verfassungsfeindlich ( sonst wäre man nicht zugelassen worden ) ausgerichtet ist. Die sogenannten „Spitzen dieser Gruppe“ vertreten je nach Bedarf rechtsradikale, verfassungsfeindliche und fremdenfeindliche Thesen. Diese Gruppen vermeiden überwiegend Hinweise auf das Judentum um sich diesen Angriffen nicht auszusetzen. Und sie führen den gewaltbereiten, linksradikalen und terroristischen Pöbel bei den Demos geschickt als die Gefahr dar. Und offenbar gibt es eben auch heute noch solche bei der radikalen Linken wie 1932, die sich wegen der kriminellen Gesinnung Prügeleien leisten. Politisch sind sie nämlich kaum von der NPD entfernt.

Und dann haben wir die Strukturen wie derzeit in Dresden - Landtag - die Zeitgeschichte zum Anlass von Stimmung nehmen. Zudem stellt sich heraus, dass Mitarbeiter der Dienste noch in den Vorstandsämtern sitzen, also nicht irgendwo in der Partei. Sogar mit Zustimmung der Vorsitzenden von Landesverbänden der NPD und der REPs für den VS arbeiten und diese Zustimmung der Vorsitzenden sogar dem VS vorliegt.

Wie soll ein Rechtsstaat hier das Probleme lösen, wenn überall die Fallstricke herumliegen, die sich unsere Innenminister selbst gelegt haben. Denn eine Frage stellt sich doch. Wie kann ein Vorsitzender einer solchen Gruppe einem anderen Vorstandsmitglied die Erlaubnis zur Informationsweitergabe an den VS geben und der VS ist in das System eingebunden. Der VS und der Vorsitzende vereinbaren, wer die Gruppierung bespitzeln darf. So etwas kommt wirklich nur in DE vor.

Gruss Günter

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Da hier auch die NSDAP angesprochen wurde, kann ich nur jedem, aber auch wirklich jedem das Lesen des Buches „Mein Kampf“ von AH empfehlen. Immer noch verboten, aber über Google gibt es einige pdf-Dateien zum Ausdrucken - einfach 500 Blatt Makulatur in den Drucker legen und los geht es.
Dieses Buch basiert auf die politischen Gegebenheiten aus den Jahren von 1890 bis 1918, teilweise noch aus dem Jahr 1870/71! Österreich und das Dt.Reich brachen auseinander, die Parteien waren zerstritten, England und Frankreich waren Weltmächte und Deutschland hätte aus der Geschichte entfernt werden sollen. Wer das Buch liest, wird sehr schnell merken, daß die Idee bzw. Ideologie nicht von AH stammt, es muß also noch ein zweiter Akademiker das Grundgerüst geschrieben haben und AH hat dann seinen kleingeistigen Senf dazugegeben.
Spätestens 1938 nach der Kristallnacht hätte die Mehrzahl der Deutschen dem AH die Schranken zeigen müssen und die Weichen in eine richtige Richtung stellen sollen.
Wer dieses Buch vor dem Hintergrund der damaligen Geschichte liest und bewertet, wird sehr schnell merken, daß weder Rechts- noch Linksradikale heute eine Existenzberechtigung haben (am besten in einen Sack stecken, zubinden und mit dem eigenen Baseballknüppel draufhauen), soll heißen: NPD, PDS, Grüne und ähnliche Konsorten sollten von niemanden gewählt und zum Teufel gejagt werden. Also auch die Grünen, denn es ist noch kein Saulus zum Paulus konvertiert, und daß die SPD den Marxismus hofiert ist eine schlimme Sache. Aber dies ist eine andere Baustelle …

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Hallo,

Da hier auch die NSDAP angesprochen wurde, kann ich nur jedem,
aber auch wirklich jedem das Lesen des Buches „Mein Kampf“ von
AH empfehlen. Immer noch verboten, aber über Google gibt es
einige pdf-Dateien zum Ausdrucken - einfach 500 Blatt

kleine Korrektur: „Mein Kampf“ war und ist nicht verboten.

s. http://de.wikipedia.org/wiki/Mein_Kampf

Ciao
Kaj

Mittelbare Täterschaft ist wenn (VervSch) Leute oder wie hier Reichert LKA Beamter Andere dazu ermuntert hat Straftaten zu begehen, seien es auch solche tragen Verbotener Abzeichen Schmiererreien;

http://www.niehenke.de/beschwerdezentrum/justizirrtu…

(„Dieser neonazistisch-judenfeindliche Hetzer war ein sogenannter V-Mann: Der unterm Tarnnamen vom baden-württembergischen Landeskriminalamt (LKA) als verdeckter Ermittler „„rechts““ in die Szene eingebrachte „Axel Reichert“.“)
Und weil er dies tat - wurde der Polizist, der die Taten des V-Mannes als Provokateur für kriminell hielt, nämlich Kriminalhauptmeister Bernhard Amann, nach §353 (1) StGB Verletzung des Dienstgeheimnisses angeklagt.
(und freigesprochen)

So sind nunmal die Fakten
alle damals gewonnenen Beweismittel sind nichtig.
Anstifter war ein verdeckt ermittelnder Polizist! und wahrscheinlich nur die Spitze eines Eisbergs!!!

Bis heute hat die NPD bzw Ihre Parteioberen keine derartigen Entgleisungen geliefert wie damals von den Agent de Provokateur´s die ja für sich selbst (als Polizisten immer straffrei bleiben sollten) also der Stafverfolgung nicht preisgegeben werden sollten - einfach nur durch besondere Dummheit auffielen.

Beabsichtigt war, die der rechten Szene, die besonders leicht anzustiften sein würden, zu Straftaten zu verleiten und dann abzugreifen und abzuurteilen. Hat nur nicht funktioniert es blieben nur die Straftaten der Agent de Provokateure.

Jakob darf sich auch etwas laut räuspern!

Darf ich mich etwas laut räuspern ? Der Verfassungsschutz war
natürlich nicht Anstifters von Straftaten und die Informanten
waren keine IMs. Es ist vielmehr so, dass die Informanten
mögliche Kenntnisse hatten und trotz ihrer Zusammenarbeit mit
dem VS sich auch an Aktionen beteiligt haben, die sie hätten
melden müssen.

Und, es wurde nicht so offen dargetan, der Verdacht, dass
Aktionen geplant wurden um die entsprechende Organisation und
ihr „Personal“ zu kriminalisieren konnte auch nicht ausgeräumt
werden.

Dies war wieder eine dieser „am Rande der Legalität geführten
Handlungen“ des Rechtsstaates, um ein Ziel zu erreichen.
Dieser Schuss ging so scharf nach hinten los wie der Versuch
die NPD als alleiniger Gruppe das Recht der Demo in der Nähe
des Brandenburger Tores und an anderen Stätten zu verbieten.

Ich persönlich bin für eine Bannmeile vor jedem öffentlichen
Bereich für Terroristen, Gewalttäter und Schmutzfinken von
Rechts und Links, Extreme aller Seiten, von Ausländern, die in
unserem Land gegen ihre Regierungen Gewalt auf der Strasse
predigen. Auch der öffentlichen Schienenverkehr muss geschützt
werden. Terroristen und Gewalttäter haben dort nichts
verloren, auch wenn sie meinen sie müssten einen AKW-Transport
stören.

Keine Macht dem Rechtsextremismus. Keine Macht dem linken
Terrorismus und den Gewalttätern.

Gruss Günter

Mittelbare Täterschaft ist wenn (VervSch) Leute oder wie hier
Reichert LKA Beamter Andere dazu ermuntert hat Straftaten
zu begehen, seien es auch solche tragen Verbotener Abzeichen
Schmiererreien;

http://www.niehenke.de/beschwerdezentrum/justizirrtu…

(„Dieser neonazistisch-judenfeindliche Hetzer war ein
sogenannter V-Mann: Der unterm Tarnnamen vom
baden-württembergischen Landeskriminalamt (LKA) als verdeckter
Ermittler „„rechts““ in die Szene eingebrachte „Axel
Reichert“.“)

Und weil er dies tat - wurde der Polizist, der die Taten des
V-Mannes als Provokateur für kriminell hielt, nämlich
Kriminalhauptmeister Bernhard Amann, nach §353 (1) StGB
Verletzung des Dienstgeheimnisses angeklagt.
(und
freigesprochen)

So sind nunmal die Fakten
alle damals gewonnenen Beweismittel sind nichtig.
Anstifter war ein verdeckt ermittelnder Polizist! und
wahrscheinlich nur die Spitze eines Eisbergs!!!

Bis heute hat die NPD bzw Ihre Parteioberen keine derartigen
Entgleisungen geliefert wie damals von den Agent de
Provokateur´s die ja für sich selbst (als Polizisten immer
straffrei bleiben sollten) also der Stafverfolgung nicht
preisgegeben werden sollten - einfach nur durch besondere
Dummheit auffielen.

Beabsichtigt war, die der rechten Szene, die besonders leicht
anzustiften sein würden, zu Straftaten zu verleiten und dann
abzugreifen und abzuurteilen. Hat nur nicht funktioniert es
blieben nur die Straftaten der Agent de Provokateure.

Jakob darf sich auch etwas laut räuspern!

Hallo,

darf er sich. Aber, ich räuspere mich wegen dem Vorwurf. Denn ein Freispruch - mir ist der Fall durchaus mehr als nur geläufig - ist eben kein Beweis der Anstiftung. Denken sollte man hier für sich, was man für wahr hält. Sich in unserem Land - da unterscheidet sich DE nicht von anderen Nationen bis hin zu Diktaturen - über solche Organe mit Vorwürfen wie Straftaten zu äussern soll nicht immer gut sein. Ein Freispruch erlaubt aber grundsätzlich nicht die Behauptung, dass hier Straftaten vorliegen. Selbstverständlich waren und sind auch weiterhin auf diese Art gewonnene Erkenntnisse nicht verwendbar. Im Übrigen als Hinweis. Auch in der RAF-Zeit waren - soweit solche vorgelegen haben - auch diesen nicht verwertbar. Hier hat es der Rechtsstaat ( soweit er von diversen Institutionen kontrolliert wird ) erheblich schwerer nach Gutdünken Material zu verwenden. Denn einig muss man sich auch sein, dass es auch möglich wäre, wenn jemand derart eng verflochten ist, dass Material manipuliert wird.

Aber wir wollen öffentlich keine Diskussion über Recht und/oder mögliches Unrecht bei staatlichen Einrichtungen unseres Landes führen.

Gruss Günter

Darf ich mich etwas laut räuspern ? Der Verfassungsschutz war
natürlich nicht Anstifters von Straftaten und die Informanten
waren keine IMs. Es ist vielmehr so, dass die Informanten
mögliche Kenntnisse hatten und trotz ihrer Zusammenarbeit mit
dem VS sich auch an Aktionen beteiligt haben, die sie hätten
melden müssen.

Und, es wurde nicht so offen dargetan, der Verdacht, dass
Aktionen geplant wurden um die entsprechende Organisation und
ihr „Personal“ zu kriminalisieren konnte auch nicht ausgeräumt
werden.

Dies war wieder eine dieser „am Rande der Legalität geführten
Handlungen“ des Rechtsstaates, um ein Ziel zu erreichen.
Dieser Schuss ging so scharf nach hinten los wie der Versuch
die NPD als alleiniger Gruppe das Recht der Demo in der Nähe
des Brandenburger Tores und an anderen Stätten zu verbieten.

Ich persönlich bin für eine Bannmeile vor jedem öffentlichen
Bereich für Terroristen, Gewalttäter und Schmutzfinken von
Rechts und Links, Extreme aller Seiten, von Ausländern, die in
unserem Land gegen ihre Regierungen Gewalt auf der Strasse
predigen. Auch der öffentlichen Schienenverkehr muss geschützt
werden. Terroristen und Gewalttäter haben dort nichts
verloren, auch wenn sie meinen sie müssten einen AKW-Transport
stören.

Keine Macht dem Rechtsextremismus. Keine Macht dem linken
Terrorismus und den Gewalttätern.

Gruss Günter

@Günter Agent de Provokateur kein Freispruch

Mittelbare Täterschaft ist wenn (VervSch) Leute oder wie hier
Reichert LKA Beamter Andere dazu ermuntert hat Straftaten
zu begehen, seien es auch solche tragen Verbotener Abzeichen
Schmiererreien;

http://www.niehenke.de/beschwerdezentrum/justizirrtu…

(„Dieser neonazistisch-judenfeindliche Hetzer war ein
sogenannter V-Mann: Der unterm Tarnnamen vom
baden-württembergischen Landeskriminalamt (LKA) als verdeckter
Ermittler „„rechts““ in die Szene eingebrachte „Axel
Reichert“.“)

Und weil er dies tat - wurde der Polizist, der die Taten des
V-Mannes als Provokateur für kriminell hielt, nämlich
Kriminalhauptmeister Bernhard Amann, nach §353 (1) StGB
Verletzung des Dienstgeheimnisses angeklagt.
(und
freigesprochen)

So sind nunmal die Fakten
alle damals gewonnenen Beweismittel sind nichtig.
Anstifter war ein verdeckt ermittelnder Polizist! und
wahrscheinlich nur die Spitze eines Eisbergs!!!

Bis heute hat die NPD bzw Ihre Parteioberen keine derartigen
Entgleisungen geliefert wie damals von den Agent de
Provokateur´s die ja für sich selbst (als Polizisten immer
straffrei bleiben sollten) also der Stafverfolgung nicht
preisgegeben werden sollten - einfach nur durch besondere
Dummheit auffielen.

Beabsichtigt war, die der rechten Szene, die besonders leicht
anzustiften sein würden, zu Straftaten zu verleiten und dann
abzugreifen und abzuurteilen. Hat nur nicht funktioniert es
blieben nur die Straftaten der Agent de Provokateure.

Jakob darf sich auch etwas laut räuspern!

Hallo,

darf er sich. Aber, ich räuspere mich wegen dem Vorwurf. Denn
ein Freispruch - mir ist der Fall durchaus mehr als nur
geläufig - ist eben kein Beweis der Anstiftung.

Reichert ist nie angeklagt worden, weil man Ihn hätte verurteilen müssen. (sonst ---->Rechtsbeugung)

Freigesprochen wurde der Führungsoffizier.

Grüße Dich Günter.

Jakob

Agent de Provokateur Axel Reichert
Der Polizeibeamte Reichert, Axel LKA Baden-Württemberg wurde wegen seiner Taten,
die er im Auftrag des LKA zu begehen hatte, bzw beging, nie angeklagt obwohl dies möglich war.

Andere wären deshalb für Jahre ins Gefängnis gewandert Axel Reichert war wohl im Befehlsnotstand. (grins)

Offenbar und Tatsächlich gibt es in diesem Land Rechtsfreien Raum.

Das hat sich bis heute nicht geändert.

Siehe Eklat im Landtag in Dresden…

Die NPD-Fraktion im sächsischen Landtag hatte am Freitag eine Gedenkminute für die Opfer des Nationalsozialismus boykottiert. In der anschließenden Debatte bezeichneten NPD-Abgeordnete die alliierten Luftangriffe auf Dresden im Februar 1945 als „Bomben-Holocaust“ und „kaltblütig geplanten industriellen Massenmord an der Zivilbevölkerung“.

Das soll jetzt den neuen Verbotsantrag rechtfertigen. Da weiß man nicht ob man Lachen oder weinen soll.

http://www.spiegel.de/politik/deutsch

Streit um NPD: Keine Ermittlungen nach Holocaust-Vergleich

Verbalinjurien erspare ich mir bei diesen Demokraten.

Jakob

Erst wenn die nachfolgenden Generationen der Deutschen
das glauben, was wir ihnen in die Geschichtsbücher schreiben, ist der Krieg wirklich gewonnen."

(Walter Lippmann, Chefredakteur der NY-Times, 1946)

Wer dieses Buch vor dem Hintergrund der damaligen Geschichte
liest und bewertet, wird sehr schnell merken, daß weder
Rechts- noch Linksradikale heute eine Existenzberechtigung
haben (am besten in einen Sack stecken, zubinden und mit dem
eigenen Baseballknüppel draufhauen), soll heißen: NPD, PDS,
Grüne und ähnliche Konsorten sollten von niemanden gewählt und
zum Teufel gejagt werden. Also auch die Grünen, denn es ist
noch kein Saulus zum Paulus konvertiert, und daß die SPD den
Marxismus hofiert ist eine schlimme Sache. Aber dies ist eine
andere Baustelle …

Hallo axsimuc,
vor der nächsten Wahl werde ich sicherheitshalber bei Dir nachfragen, wen ich noch wählen darf. Danach stimme ich am besten noch offen ab, damit ich nicht aus einem Missverständnis heraus Deinen Baseballschläger an den Kopf geschlagen bekomme.
Nur zur eigenen Sicherheit: Welche Partei ist nach Deiner Ansicht nicht radikal?
Demokratische Grüße

Ulf

Mittelbare Täterschaft ist wenn (VervSch) Leute oder wie hier
Reichert LKA Beamter Andere dazu ermuntert hat Straftaten
zu begehen, seien es auch solche tragen Verbotener Abzeichen
Schmiererreien;

http://www.niehenke.de/beschwerdezentrum/justizirrtu…

(„Dieser neonazistisch-judenfeindliche Hetzer war ein
sogenannter V-Mann: Der unterm Tarnnamen vom
baden-württembergischen Landeskriminalamt (LKA) als verdeckter
Ermittler „„rechts““ in die Szene eingebrachte „Axel
Reichert“.“)

Und weil er dies tat - wurde der Polizist, der die Taten des
V-Mannes als Provokateur für kriminell hielt, nämlich
Kriminalhauptmeister Bernhard Amann, nach §353 (1) StGB
Verletzung des Dienstgeheimnisses angeklagt.
(und
freigesprochen)

So sind nunmal die Fakten
alle damals gewonnenen Beweismittel sind nichtig.
Anstifter war ein verdeckt ermittelnder Polizist! und
wahrscheinlich nur die Spitze eines Eisbergs!!!

Bis heute hat die NPD bzw Ihre Parteioberen keine derartigen
Entgleisungen geliefert wie damals von den Agent de
Provokateur´s die ja für sich selbst (als Polizisten immer
straffrei bleiben sollten) also der Stafverfolgung nicht
preisgegeben werden sollten - einfach nur durch besondere
Dummheit auffielen.

Beabsichtigt war, die der rechten Szene, die besonders leicht
anzustiften sein würden, zu Straftaten zu verleiten und dann
abzugreifen und abzuurteilen. Hat nur nicht funktioniert es
blieben nur die Straftaten der Agent de Provokateure.

Jakob darf sich auch etwas laut räuspern!

Hallo,

darf er sich. Aber, ich räuspere mich wegen dem Vorwurf. Denn
ein Freispruch - mir ist der Fall durchaus mehr als nur
geläufig - ist eben kein Beweis der Anstiftung.

Reichert ist nie angeklagt worden, weil man Ihn hätte
verurteilen müssen. (sonst ---->Rechtsbeugung)

Hallo,

was heisst da „sonst Rechtsbeugung“. Reichert wurde nie angeklagt. Es käme also hier „Strafvereitelung im Amt“ zur Anwendung. Da jedoch niemand verurteilt wurde verbietet sich der Hinweis auf „Straftaten“ und zwar in der Rede / im Wort als objektive Darstellung.

Freigesprochen wurde der Führungsoffizier.

Das LKA hat keine Führungsofffiziere.

Grüsse Günter

Hallo Jakob,

aus diversen Gründen kann ich mich hier nicht näher äussern.

Soviel sei aber doch gesagt. Es gab keine Strafvereitelung. Ich kenne den heutigen Präsidenten des LKA persönlich. Er war über Jahre mein direkter Vorgesetzter. Er hätte zu keinem Zeitpunkt, wäre ihm auch nur der Hauch strafbarer Handlungen bekannt geworden etwas getan, um die Strafverfolgung auszusetzen. Im Gegenteil. Er hätte alles getan um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Aus meiner Sicht verbietet es sich jedoch grundsätzlich jemand der Straftat zu beschuldigen, wenn keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. Auch der etwas „reisserische Hinweis“ kein Freispruch ist falsch. Wo es keine Anklage gibt, kann es keinen Freispruch, aber auch kein Urteil geben. Der Hinweis „kein Freispruch“ behuaptet jedoch, das es eine Verfahren gegeben hat, das zumindest vor Gericht landete. Das ist objektiv falsch.

Gruss Günter

Wer dieses Buch vor dem Hintergrund der damaligen Geschichte
liest und bewertet, wird sehr schnell merken, daß weder
Rechts- noch Linksradikale heute eine Existenzberechtigung
haben (am besten in einen Sack stecken, zubinden und mit dem
eigenen Baseballknüppel draufhauen), soll heißen: NPD, PDS,
Grüne und ähnliche Konsorten sollten von niemanden gewählt und
zum Teufel gejagt werden. Also auch die Grünen, denn es ist
noch kein Saulus zum Paulus konvertiert, und daß die SPD den
Marxismus hofiert ist eine schlimme Sache. Aber dies ist eine
andere Baustelle …

Hallo axsimuc,
vor der nächsten Wahl werde ich sicherheitshalber bei Dir
nachfragen, wen ich noch wählen darf. Danach stimme ich am
besten noch offen ab, damit ich nicht aus einem
Missverständnis heraus Deinen Baseballschläger an den Kopf
geschlagen bekomme.
Nur zur eigenen Sicherheit: Welche Partei ist nach Deiner
Ansicht nicht radikal?

Außerdem muss man vermerken:
„in einen Sack stecken, zubinden und mit dem eigenen Baseballknüppel draufhauen“ ist demnach keine radikale Einstellung :wink:

Ciao
Kaj

Verjährung ist kein Freispruch für Axel Reichert

Mittelbare Täterschaft ist wenn (VervSch) Leute oder wie hier
Reichert LKA Beamter Andere dazu ermuntert hat Straftaten
zu begehen, seien es auch solche tragen Verbotener Abzeichen
Schmiererreien;

http://www.niehenke.de/beschwerdezentrum/justizirrtu…

(„Dieser neonazistisch-judenfeindliche Hetzer war ein
sogenannter V-Mann: Der unterm Tarnnamen vom
baden-württembergischen Landeskriminalamt (LKA) als verdeckter
Ermittler „„rechts““ in die Szene eingebrachte „Axel
Reichert“.“)

Und weil er dies tat - wurde der Polizist, der die Taten des
V-Mannes als Provokateur für kriminell hielt, nämlich
Kriminalhauptmeister Bernhard Amann, nach §353 (1) StGB
Verletzung des Dienstgeheimnisses angeklagt.
(und
freigesprochen)

So sind nunmal die Fakten
alle damals gewonnenen Beweismittel sind nichtig.
Anstifter war ein verdeckt ermittelnder Polizist! und
wahrscheinlich nur die Spitze eines Eisbergs!!!

Bis heute hat die NPD bzw Ihre Parteioberen keine derartigen
Entgleisungen geliefert wie damals von den Agent de
Provokateur´s die ja für sich selbst (als Polizisten immer
straffrei bleiben sollten) also der Stafverfolgung nicht
preisgegeben werden sollten - einfach nur durch besondere
Dummheit auffielen.

Beabsichtigt war, die der rechten Szene, die besonders leicht
anzustiften sein würden, zu Straftaten zu verleiten und dann
abzugreifen und abzuurteilen. Hat nur nicht funktioniert es
blieben nur die Straftaten der Agent de Provokateure.

Jakob darf sich auch etwas laut räuspern!

Hallo,

darf er sich. Aber, ich räuspere mich wegen dem Vorwurf. Denn
ein Freispruch - mir ist der Fall durchaus mehr als nur
geläufig - ist eben kein Beweis der Anstiftung.

Reichert ist nie angeklagt worden, weil man Ihn hätte
verurteilen müssen. (sonst ---->Rechtsbeugung)

Hallo,

was heisst da „sonst Rechtsbeugung“. Reichert wurde nie
angeklagt. Es käme also hier „Strafvereitelung im Amt“ zur
Anwendung. Da jedoch niemand verurteilt wurde verbietet sich
der Hinweis auf „Straftaten“ und zwar in der Rede / im Wort
als objektive Darstellung.

So ist das nicht, weil die Taten des Axel Reichert 1994 erfolgten und die Verjährung abgelaufen war als es bekannt wurde.

Man hatt das in die Verjährung laufen lassen. Das ist kein Freispruch sondern Fadenscheinig.

aber der der diese Aktion verpetzte (KHM Bernhard Amann) der wurde anschließend drangsaliert.

_Im Zusammenhang mit den vom baden-württembergischen Landeskriminalamt gegen ihn veranlassten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurde Herr Amann, damals Kriminalhauptmeister beim Polizeipräsidium in Karlsruhe (Fachdezernat 2.1.) und als Nachrücker von Oktober 1994 bis zum Ende der 11. LT-Legislaturperiode, Mai 1996, fraktionsloser MdL, erheblichen und persönlich bedrohlichen Sanktionen unterworfen, z.B. Durchsuchung/en von Dienst- und Privaträumen und weiteres Eindringen in seine Intimsphäre. - Herr Amann, der 1989 in seiner damaligen Heimatgemeinde Stutensee 1989 als republikanischen Stadtverordneter gewählt wurde und sich bis Mitte Oktober 1994 auch in verschiedenen Funktionen der politischen Partei: Die Republikaner [REP] auf Landes- und Bundesebene engagierte, bewertet heute den Fall „Axel Reichert“ nicht nur als „staatlich organisierten Beschaffungsextremismus“ (Rolf Schlierer), sondern auch als strategisches Versuchsprogramm, in Deutschland überhaupt „verdeckte Ermittler durch Polizeibeamte zu installieren“ (online-Mitteilung vom 3.6.2003)

Verjährung ist kein Freispruch für Axel Reichert

und kein Ruhmesblatt für den Rechtsstaat.

Jakob

Text aus:

http://www.niehenke.de/beschwerdezentrum/justizirrtu…

Das Gedächtnis der Menschen ist das Vermögen, den Bedürfnissen der Gegenwart entsprechend die Vergangenheit unzudeuten. (George de Santayana)

Freigesprochen wurde der Führungsoffizier.

Das LKA hat keine Führungsofffiziere.

War provokant gemeint.

Grüsse Günter_

Habe mir mal den Link auf diesen Herr Albrecht angesehen. Also bitte, auf dieser Basis ist eine Diskussion sicher nicht möglich. Schau Dir mal alles genau an. Insbesondere jener Teil, wo er sich mit Vorwürfen gegen sich auseinandersetzt.

Sicher gibt es Ungerechtigkeiten. Doch ob gerade jemand dazu die Adresse ist, der sich selbst von dieser Justiz - zumindest im Stich gelassen fühlt - darüber kann man trefflich streiten.

Somit, Ende.

Wünsche Dir einen schönen Sonntag.

Gruss Günter

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es heisst ‚agent provocateur‘
total unwichtig und korinthenkackerisch,
aber ich versuche seit laengerem die Ueberschriften
in diesem Thread zu ignorieren und schaff
es nicht.
Gruesse
Elke

4 „Gefällt mir“

Hallo!

NPD, PDS,
Grüne und ähnliche Konsorten sollten von niemanden gewählt und
zum Teufel gejagt werden. Also auch die Grünen, denn es ist
noch kein Saulus zum Paulus konvertiert, und daß die SPD den
Marxismus hofiert ist eine schlimme Sache. Aber dies ist eine
andere Baustelle …

Da habe ich ganz massiv den Eindruck, dass dein Demokratieverständnis ungefähr dem der NPD entspricht…

Gruß
Tom

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Weil wenn man das so schreibt, wie Du vorgeschlagen hast, bekommt man keine betreffende Seite bei Suchmaschinen zu Gesicht.

Im übrigen ist das ein Begriff aus der Rechtssprache, gemeint die „straflose“ Anstiftung, mangels eigenem Täterwillen.

Wurde aber im Zusammenhang mit dem Versuch die NPD zu verbieten rechtswidrig getan.
Ist hier aber nicht erlaubt, in den USA gang und gäbe.
Jakob

Hier ist das Brett Rechtsforum zu Diskussion von §§ und nicht das Laberforum für das Du das offenbar hälst.

[Team: persönliche Beleidigung gelöscht]

Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]