Reparaturzwang ?

Hallo,
eine Frage als Laie.

Wenn mir jemand in meinen Wagen fährt, sprich meine Karosse also geschädigt wurde, ich dann in die Werkstatt fahre und einen Kostenvoranschlag machen lasse, diesen dann bei der gegnerischen Versicherung einreiche - gibt es dann ab einer gewissenen Summe überhaupt eine Art Reparaturzwang gegenüber der Versicherung. ?

Ich meine angenomme, meine Karre ist schon etwas älter, den Schaden selbst sieht man eigentlich kaum und ne Reparatur muß, aus meiner Sicht, nicht unbedingt sein - der Schaden sollte aber dennoch bezahlt werden.

Danke im voraus.

Birigt

Nein

gegnerischen Versicherung einreiche - gibt es dann ab einer
gewissenen Summe überhaupt eine Art Reparaturzwang gegenüber
der Versicherung. ?

Du kannst auf Basis des KVA abrechnen, bekommst dann allerdings nur den Nettobetrag erstattet. Die MwSt. gibt´s erst nach Einreichen der Reparaturrechnung.

Ciao, Wotan

Niemals!
Hallo!

Nur die Geschädigte Person entscheidet, ob, wann, wie, von wem repariert wird. Bei Schäden ab einer Bagatellgrenze wird die Versicherung allerdings auf einem von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erarbeitetem Gutachten bestehen dürfen.

Das Beste ist immer noch: Man gibt die Sache an einen Anwalt, und kümmert sich nicht weiter drum.