Autounfall

Hallo,

Fall:

Autofahrer A fährt Autofahrer B auf einem Parkplatz ins Auto.

B läßt ein Gutachten über den Schaden machen und fragt
dann A, ob er es selber bezahlen möchte oder ob er es über die Versicherung laufen läßt.

Dann sagt A zu B: Weiß ich noch nicht, kommt auf die Höhe des Schadens an. Ich warte erst mal die tatsächliche Rechnung ab.

Dann ruft A B ab und zu an, ob er schon die Höhe des Schadens weiß.
Aber Autofahrer B blockt immer ab, er habe die Rechnung noch nicht.

DAnn sagt B irgendwann, er wisse nicht, wie hoch der Schaden ist. Er hätte zwar die Reparaturrechnung, aber da er mehrere von seinen Autos gleichzeitig zur Reparatur gebracht hat könne man nicht mehr feststellen, welcher Betrag auf die einzelnen Autos entfällt, da auf der Rechnung alles zusammengefaßt wäre.

Also hat dann A sich damit abgefunden und den Betrag lt. Gutachten über die Versicherung laufen lassen, da es so günstiger ist.

Dann ein paar Wochen später sieht A die Rechnung über die Reparatur des Autos. (das war ein großer Zufall, da Autofahrer A in einem Büro arbeitet, wo diese Rechnung zufällig aufgetraucht ist)
Und das war eine ganz klare Rechnung über das Unfallfahrzeug, nicht mit anderen Autos oder sowas. Da stand alles ganz klar drauf.

Nun ist es so, daß die tatsächlichen Kosten über die Reparatur 500 € weniger war, wie es auf dem Gutachten stand. Wenn A das gleich gewußt hätte, wäre es für A günstiger gewesen, die Werkstattrechnung selber zu zahlen. Aber so hat B 500 € mehr von der Versicherung bekommen, als er tatsächlich für den Unfall an die Werkstatt gezahlt hat, und das noch auf Kosten von A.

Frage:
War der Autofahrer B verpflichtet, dem A die richtige Werkstattrechnung zu geben, damit er die Wahl hat, ob er die Werkstattrechnung selber direkt an die Werkstatt zahlt oder er es über die Versicherung laufen läßt?
Oder ist es so, daß wenn ein Gutachten vorhanden ist, der B auf jeden Fall den Betrag laut Gutachten bekommt, egal wie hoch die tatsächlichen Kosten sind?

Vielen Dank schonmal

Hallo,

Frage:
War der Autofahrer B verpflichtet, dem A die richtige
Werkstattrechnung zu geben, damit er die Wahl hat, ob er die
Werkstattrechnung selber direkt an die Werkstatt zahlt oder er
es über die Versicherung laufen läßt?

Nein.

Oder ist es so, daß wenn ein Gutachten vorhanden ist, der B
auf jeden Fall den Betrag laut Gutachten bekommt, egal wie
hoch die tatsächlichen Kosten sind?

Grundsätzlich ist der im Gutachten festgelegte WErt auch dann maßgeblich, wenn sich die Reparatur im Nachhinein als falsch herausstellt. Grund ist, dass dieser Wert auch dann maßgeblich wäre, wenn der Geschädigte gar nicht repariert und er im ersten Fall nicht schlechter gestellt werden soll als im zweiten. In Einzelfällen werden davon aber Ausnahmen gemacht, wenn die Differenz ca. 50% beträgt. Die Rspr. dazu ist aber schwankend.

Vielen Dank schonmal

Hallo,

was der Geschädigte macht, bleibt ihm überlassen.

Zum Thema Versicherung: Ich würde solche Sachen immer über die Versicherung laufen lassen, denn die Versicherung weiss ganz genau, was so alles an Schmu getrieben wird. Denn soweit ich zu wissen glaube, kann der Schädiger seiner Versicherung den Schadensbetrag innerhalb einer bestimmten Frist zurückerstatten und behält dadurch seinen Schadensfreiheitsrabatt.
Einfach mal bei der Versicherung nachfragen!

Gruss

kumise

Hallo Meike,

Person B hätte sich das alberne Theater sparen können, denn was im Gutachten steht, das gilt. Es steht dem Geschädigten frei, ob, wann, wie und von wem der Schaden behoben wird. Das Gutachten belegt die Höhe des Schadens.