Rentenansprüche bei gleichgeschl. Lebenspartnern?

Hallo, liebe Wissende!

Mal wieder eine Diskussion im Freundeskreis mit sehr unterschiedlichen Ansichten:

Wie sieht das eigentlich mit dem Rentenanspruch bei eingetragenen, gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften aus?

Wenn Lieschen Müller also mit Lotte Krause eine Partnerschaft eintragen lässt, nach einigen Jahren stirbt, hätte Lotte dann einen Rentenanspruch?
Einen Pflichtteil beim Erben bekäme sie, soweit bin ich beim Googeln schon gekommen, aber Hinterbliebenenrente?

Oder wie sieht es aus, wenn die beiden ein Kind adoptieren möchten.
Ist das auch für Otto Normalbürger möglich?

Falls ja,wenn Lotte sich um das Kind kümmert, während Lieschen arbeitet und die Familie ernährt, wovon würde dann - falls Lieschen sterben würde - die Familie leben?

Viele Fragen, ich weiß, und ich sage schonmal artig danke.
Angelika

Hallo Angelika,

seit 01.01.2005 stehen die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften im Rentenrecht einer „normalen“ Ehe gleich. D. h, stirbt einer der beiden Partner, erhält der andere eine Hinterbliebenenrente.

Wie es nun bei den Waisenrenten aussieht, kann ich nicht genau sagen. Wenn derjenige stirbt, der auch das Kind adopiert hat, dann besteht ein Anspruch auf Waisenrente. Stirbt jedoch der andere (quasi der, der nicht adoptiert hat), bin ich mir da nicht so sicher.

Das Ganze ist derzeit auch noch in Ausarbeitung, da es letztendlich bis jetzt noch nicht oft vorgekommen ist.

Viele Grüße
Florian