Hallo, liebe Wissende!
Mal wieder eine Diskussion im Freundeskreis mit sehr unterschiedlichen Ansichten:
Wie sieht das eigentlich mit dem Rentenanspruch bei eingetragenen, gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften aus?
Wenn Lieschen Müller also mit Lotte Krause eine Partnerschaft eintragen lässt, nach einigen Jahren stirbt, hätte Lotte dann einen Rentenanspruch?
Einen Pflichtteil beim Erben bekäme sie, soweit bin ich beim Googeln schon gekommen, aber Hinterbliebenenrente?
Oder wie sieht es aus, wenn die beiden ein Kind adoptieren möchten.
Ist das auch für Otto Normalbürger möglich?
Falls ja,wenn Lotte sich um das Kind kümmert, während Lieschen arbeitet und die Familie ernährt, wovon würde dann - falls Lieschen sterben würde - die Familie leben?
Viele Fragen, ich weiß, und ich sage schonmal artig danke.
Angelika