Hallo
Einer Freundin ist folgendes passiert.
In meiner Straße sind auf der einen Seite die Häuser und auf der anderen schräg angebrachte Parklücken, in die man vorwärts reinfahren muß und dementsprechend rückwärts wieder heraus muß.
Sie wollte nun ausparken und ist erstmal einen halben Meter langsam zurückgesetzt um besser sehen zu können. Die Straße ist abschüssig und von oben, auf der Seite wo die Parktaschen sind, kam ein Auto und so blieb sie stehen. Als das Auto vorbei war schaute sie nochmal in alle Richtungen und sah das Auto weiter die Straße herunter fahren. Sie Fuhr nun langsam schrittweise mehr und mehr aus der Parklücke heraus.
Als sie schon 2 m draußen war kanllte es. Der andere Fahrer ist zügig die Straße rückwärts zurückgefahren und ist Ihr ins Auto gefahren. Der Fahrer muß sehr schnell in den Rückwärtsgang geschalten haben den als sie 1 m draußen war sah Sie ihn immer noch weiter unten in der Straße ohne die Rückwärtsleuchten. Ich kam direkt danach und habe Ihr Auto auch noch stehen sehen. Zu mir sagte der Fahrer er habe nur in den linken AUßenspiegel und in den Innenspiegel gesehen. Mein Auto hat jetzt eine dicke Beule, die sehr teuer wird, bei ihm ist die Rückleuchte und evtl die Stoßstange hin.
Wie sieht es jetzt mit der Schuldfrage aus. Meine Freundin ist sich keiner Schuld bewußt. Sie ist langsam und vorsichtig aus der Lücke rausgesetzt, und als sie fast draußen war legt der Andere den Rückwärtsgang ein und fährt in ihr Auto.
Es wäre auch gut, wenn jemand vergleichsbare Gerichturteile kennt.
Vielen Dank
Im Prinzip gilt die Regel… „Wer rückwärts fährt ist der Dumme!!“
Da der andere rückwärts gefahren ist, d. h. vermutlich auch noch entgegen der Fahrtrichtung, dürfte er imho die volle Schuld bekommen, zumal Deine Freundin scheinbar vorsichtig gefahren ist! Anders könnte es sein, wenn die Straße ziemlich eng ist und sie mit rechnen mußte, daß von beiden Seiten Auto´s auf ihrer Spur kommen könnten…
Allerdings wird der andere kaum freiwillig zahlen, sodaß ein Anwalt wohl net zu verhindern ist…
Vor kurzem gab´s hier schonmal ein „Rückwärts“-Fall…muttu mal im Archiv stöbern…
Bernd
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Es war keine Einbahnstraße, sondern eine Sackgasse.
Der Unfallgegner ist die Straße normal runtergefahren und dann rückwärts auf der gleichen Spur wieder hochgefahren.
ich bin einmal in einer Tankstelle rückwärts gefahren, um ein anderes Fahrzeug vorbeizulassen (welches sich falsch eingeordnet hatte). Trotz aller Umsicht war plötzlich hinter mir ein Wagen. Ich merkte es erst durch einen Stoß.
Leider wurde ich als der Alleinschuldige ausgewiesen.
MfG
heinz
Ein Anwalt ist zunächst einmal nicht nötig. Es gibt hier zwei Rechtsansprüche, die zu klären sind, nämlich der Rückwärtsfahrer möchte Schadensersatz von Deiner Auto-HAftpflicht und Du möchtest Schadensersatz von der Rückwärtsfahrerhaftpflicht. Beides ist vollkommen unabhängig zu regeln, zu fordern und zu klären. Das Wichtigste für Dich ist, daß Du Deiner eigenen HAftpflichtversicherung den Schaden meldest und alles erdenkliche tust, um sie davon zu überzeugen, daß sie die Ansprüche des Rückwärtsfahrers zu 100% abwehrt. Denn wenn deine Haftpflicht für den Schaden aufkommt (auch wenn es nur 10% sind), zahlst Du über mehrere Jahre höhere Versicherungsbeiträge, weil Dein Schadensfreiheitsrabatt gekürzt wird. Also versorge Deine Versicherung mit genauen Zeichnungen, vermesse die Straße und die Unfallsituation genau und sorge für ausführliche und vernünftige Zeugenaussagen.Mach ein Foto von Deiner BEule, denn so wie ich es verstanden habe, ist Dir der andere ja reingefahren.
Als zweites mußt Du Deine Schadensersatz bei der anderen Haftpflichtversicherung geltend machen. Also auch hier alles genau schildern, mit möglichst vielen BEweisen versehen und ausdrücklich FORDERN mit Fristsetzung.
Vom Sachverhalt finde ich übrigens sehr wichtig, wer hier wem hereingefahren ist. Viel Erfolg, Norbert
Also…ein Anwalt scheint hier auf jeden Fall nötig und wenn es erstmal auch nur eine Beratung macht, denn die Schuld scheint eindeutig bei der Gegenseite zu sein, sodaß ein Anwalt im Prinzip kostenfrei sein wird!
Als Privatperson kann man da reichlich Fehler machen, sodaß man am Ende doch noch zumindest ne Teilschuld bekommen kann!
Bernd
P.S.: Das die Gegenseite „reingefahren“ ist stand im ersten Posting…
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