Gewinne aufgrund von Straftaten

Wie behandelt das dt. Rechtssystem Gewinne, die Straftäter aufgrund ihrer Straftat erzielen?

Beispiel:
Wenn Hr. Hoyzer ein Buch über seine Manipulationstaten schreiben und erfolgreich verkaufen und daraus Gewinne erzielen würde.
Gewinn hat er ja z. B. auch schon erzielt durch seinen Auftritt bei Kerner um über seine Straftat zu berichten (Gage: 500 €).
Kann Hr. Hoyzer derartige Gewinne behalten oder muss er sie abführen?

Hier hab ich was gefunden:

„Durch das Opferanspruchssicherungsgesetz (OASG) erhalten Opfer von Straftaten ein gesetzliches Pfandrecht an Honorarforderungen, die sich Täter oder Teilnehmer einer Straftat durch die öffentliche Vermarktung ihrer Tat verschafft haben.“

http://www.justiz.bayern.de/olgn/presse/info/straf/p…

Stellt sich nur noch die Frage, welche Art von Opfern gemeint ist. Wer sind z. B. die Opfer im Fall Hoyzer?

Sämtliche Honorare, die Hoyzer als Folge seiner Straftat erzielt, müssten dann auf einem Sonderkonto gesammelt und mit Hilfe irgendeines Schlüssels auf alle Opfer seiner Taten verteilt werden.

Es ist dabei nicht so einfach zu bestimmen, welche Honorare der Straftat zuzuordnen sind.

Wichtig ist, durch gesetzliche Maßnahmen zu verhindern, dass jemand auf die Idee kommt, durch die Begehung einer spektakulären Straftat mediale Bekanntheit zu erreichen und daraus Vermarktungsgewinne zu erzielen.

Hallo,

so ein gesetzlicher Ausgleich wie beschrieben nicht stattfindet und/oder ein Schaden des Opfers über das Zivilrecht (voraussichtlich) nicht in der Höhe des Erlangten ersetzt werden wird, kann man davon ausgehen, dass im Strafverfahren der Gewinn bei der Strafhöhe „abgeschöpft“ wird. Das bedeutet meist eine höhere oder zusätzliche Geldstrafe die dafür sorgt, dass man nachher nicht doch noch mit Plus rausgeht. So hatte es mir damals zumindest mein aubildender Staatsanwalt aus der Abteilung für Wirtschaftskriminalität erzählt. Ob das überall so gehandhabt wird, weiss ich nicht.
Gruß,
Dea

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