vor einigen Monaten geisterte durch die Medien ein angeblich neues Gesetz, nachdem Detekteien (ich meine nicht Auskunfteien) den Personen, über die sie recherchieren, mitteilen müssen, daß sie recherchieren (und zwar im vorhinein, allerdings nicht, wenn die Privatdetektive quasi als Gehilfe von Beteiligten eines Ermittlungsverfahrens handeln). Was wisst ihr darüber?
Welche Gesetze sprechen dagegen, daß jemand (ob Privatdetektiv oder nicht) anderen nachspioniert (ich denke da gibts einige §en die dagegen sprechen könnten, und zwar nicht nur GG, sondern z.B. auch Datenschutzgesetz, aber auch andere)? Welche Ideen und Praxisbeispiele habt ihr dazu?
§ 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
§ 202 StGB Verletzung des Briefgeheimnisses
§ 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen
§ 204 StGB Verwertung fremder Geheimnisse
von Interesse.
Das sammeln von Daten über andere Ausfragen von Nachbarn usw.
ist soweit nicht strafbar, denn wenn man seinen Nachbarn fragt wie geht es denn Frau Müller von oben dürfte der ja nicht mehr antworten oder man selber dürfte nict mer fragen - geht also nicht.
Ansonsten haben die Privatdetektive nur die jedermann Eingriffrechte
die §§
127StPO 32, 34 StGB 904, 227,228,229,859, 860 BGB
Jakob
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die $$ sind nur benannt weil ein Privatschnüffler Leute
ausfragt die sich dann mglw. strafbar machen.
OK, danach war aber nicht gefragt.
Sei es, weil der Private Mülltonnen plündert und Sachen drin
sind, weggeworfen von Dritten oder wie auch immer, die mich
betreffen >>
203 und 204 sind aber auch dann nicht einschlägig, jedenfalls nicht für den Privatschnüffler, denn die §§ betreffen nur die ursprünglichen Geheimnisträger.