Hallo
angenommen jemand sendet einem Bekannten eine E-Mail, in dieser lässt er sich mal richtig über seinen Chef aus, erzählt von Straftaten die dieser gemacht hat, und von geplanten vorgehensweisen gegenüber anderen Mitarbeitern (ala „Der muss noch weg, und der…“)
Ich habe mal gelesen das ne Beweiskraft einer Mail relativ ist!
Nun nimmt der Bekannte die Mail und gibt sie dem Chef!
Was zwischen den beiden passiert ist egal.
Was kann dem Verfasser aber rechtlich passieren? Obwohl die Straftaten stimmen, aber nicht oder nur sehr schwer beweisbar sind…
Danke
Daniel
Das ist sehr interessant, auch für mich. Es geht zwar nicht um eine Straftat, aber um üble Nachrede, Beweis, eine e-Mail.
Man ist nicht allein und das ist gut so!
Gruß
Michael
naja, wenn der verfasser nachgewissen werden kann dann hat er die konsequenzen zu tragen, aber das ist sehr schwer.
nachweissen könnte man dies an der absender email, uhrzeit, ip…
gruss
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Hallo
das mit dem Nachweisen ist so eine Sache, der Verfasser ist ja ein AOL’er also da wird alles mit geloggt.
Ich denke dem Verfasser war in dem Moment sowieso alles egal, wobei ja immer noch die Tatsache und darin eine Hoffung ist, das man anhand von Indizien die „Übele Nachrede“ deshalb aushelebeln kann weil die Sachen ja stimmen…
Naja, warte mer mal ab…
Wenn dann kenne ich jemanden der einen Anwalt braucht, und gleich einen Großkonzern verklagt um die Übele Nachrede zu entkräften.
Das wird ungefähr vielleicht so wie das schwarze Buch von Lidl!
Grüßle
daniel