Ich habe einen Kunden in der Hundeschule, der bis jetzt 6 oder 7 Unterrichtsstunden genommen hat. Er benötigt jetzt ein Negativgutachen für seinen Hund. Darf /kann/soll ich das jetzt als Sachverständige übernehmen? Natürlich kann ich diesen Hund besonders gut beurteilen, weil ich ihn ja schon lange kenne, andererseits habe ich natürlich einen Vertrag mit dem Besitzer. Gilt das als Befangenheit (so daß das Gutachten möglicherweise angezweifelt wird?). Es geht nicht um einen Rechtsstreit, der Hundebesitzer benötigt das Gutachten zum „beweis“, daß der Hund nicht gefährlich ist (Kampfhund).
Vielen Dank für Hinweise (auch an wen ich mich evtl. wenden könnte).
Ich sehe kein Problem
Für die „Befangenheit“ gibt es nirgends eine klare Definition, aber was sich aus den Gesetzen (z.B. §§ 41 ff. ZPO) ableiten läßt, läuft darauf hinaus, daß man befangen ist, wenn eine Interessenkollision besteht (ein Richter soll in einem Fall urteilen, in dem er vor Jahren als Staatsanwalt tätig gewesen ist; oder er gehört jetzt dem Berufungsgericht an und soll über sein Urteil aus 1. Inst. entscheiden; oder seine Frau ist die Anwältin einer der Parteien [im Gesetz nicht geregelter Fall; kam mir mal unter, als ich voriges Jahr beim OVG Bautzen war])
Bei Dir sehe ich keine Interessenkollision, wenn Du bescheinigst, daß der Hund „in Ordnung“ ist. Dein Interesse ginge ja eher dahin, „nicht in Ordnung“ zu bescheinigen, damit der Hund länger in Deiner Hundeschule bleiben muß.
Hallo,
also auch wenn das alles inhaltlich logisch scheint - wenn Du es nicht gerade ganz ganz nötig hast, dann würde ich Dir raten, den Kunden zu bitten, zu einem anderen SV zu gehen. Denn: Neben dem inhaltlichen/ fachlichen Kenntnisvorteil (Du kennst den Hund gut) hast Du zweifellos eine geschäftliche Beziehung zum Besitzer, und nach meiner Ansicht schließt dieses eine Gutachtentätigkeit aus. Letztlich wird Dich aber niemand für befangen erklären, wenn Du es nicht selbst tust, meine ich. Also entscheide selbst.
Viele Grüße
Heike (selbst SV, allerdings auf einem ganz anderen Gebiet).