Zu Unrecht untergestelltes Eigentum Dritter :-(

Hallo Gemeinde, hallo Admins!

… wenn eine 20jährige Wohnungsmieterin ihren Freund bei sich wohnen läßt, die Beziehung ein paar Monate später beendet ist, der Freund Anfang Jan nur widerwillig die Wohnung verläßt und untertaucht, die Mieterin ihm eine 5 Wochenfrist (bis Mitte Feb, per sms an Handy von einem gemeinsamem Bekannten) gibt, um seine Sachen rauszuholen, da sie selbst auch ausziehen wird … der Ex-Freund sich nicht (zurück-)meldet, das Abholdatum in greifbare Nähe rückt, die Wohung 2 Wochen danach geräumt sein muss (Nachmieter) und kein Platz (und auch kein Interesse) da ist, um das Eigentum des Ex-Freundes mitzunehmen …

Inwiefern wäre die Mieterin für die Sachen des Ex verantwortlich?
Kann sie die Sachen (Kleidung/Stereoanlage/TV/Bett) nach der Frist einfach entsorgen?
Gilt die Frist als angemessen und mitgeteilt (sms)?
Wie weit muß sie gehen, um den Freund ausfindig zu machen?
Hat sie überhaupt irgendwelche Pflichten?

Ich hoffe auf rege Teilnahme und sage schonmal vielen Dank!!!

Gruß Sanne

Hallo Sanne,

… wenn eine 20jährige Wohnungsmieterin ihren Freund bei sich
wohnen läßt, die Beziehung ein paar Monate später beendet ist,
der Freund Anfang Jan nur widerwillig die Wohnung verläßt und
untertaucht, die Mieterin ihm eine 5 Wochenfrist (bis Mitte
Feb, per sms an Handy von einem gemeinsamem Bekannten) gibt,
um seine Sachen rauszuholen, da sie selbst auch ausziehen wird
… der Ex-Freund sich nicht (zurück-)meldet, das Abholdatum
in greifbare Nähe rückt, die Wohung 2 Wochen danach geräumt
sein muss (Nachmieter) und kein Platz (und auch kein
Interesse) da ist, um das Eigentum des Ex-Freundes mitzunehmen

Inwiefern wäre die Mieterin für die Sachen des Ex
verantwortlich?

Tja, gute Frage. Vorneweg: es lässt sich mit Sicherheit drüber
streiten - wenn man will.
Ich denke, dass in einem solchen Fall keine
Vermögensbetreuungspflichten der Mieterin bestehen. Das ist,
angesichts der Kürze der Beziehung, wohl so vertretbar. Allerdings
würde ich einen etwas höheren Maßstab an den Versuch der
Benachrichtigung anlegen. Ein Brief an die Heimatadresse des
Verschwundenen oder dessen Eltern, sofern bekannt. Mindestens aber
einen Anruf bei ihm selbst oder eben dem gemeinsamen Bekannten. SMS
find´ ich ein bißchen wenig, zumal die auch untergehen können und es
meiner Erfahrung nach häufiger tun als z.B. ein Brief.

Ich würde mit Dereliktion =(Eigentumsaufgabe) argumentieren, wenn
mich jemand fragen sollte, wo die von mir weggeschmissenen Sachen
sind. Ist schließlich wie nach einer Party, auf der jemand was
vergessen hat: man fragt, niemand meldet sich, man behält es oder
schmeisst es weg. So einfach.

Gruß - Jaschiii

Mir wurde damals gesagt…
Hallo Sanne und Jaschiii!

Vorab: Ich bin eine Laie in Rechtsfragen.

Doch ich erinenre mich sehr gut: Als wir hier in diesem Haus eingezogen sind, hatte der Vormieter viele Sachen zurückgelassen (Mikrowelle, Kühlschrank, 2-3 Schränke,…). Da wir aber einziehen wollten, haben wir die Mieterin angerufen und gefragt. Sie hat sich dann wie folgt darum gekümmert:

Sie hat die wertvolleren Sachen zu sich (zur Aufbewahrung) genommen und die andere im Garten stehen lassen. Dann hat sie dafür gesorgt, daß Vormieter über einen Aufbewahrungsfrist informiert wird. Danach wurden all die Gegenständen einfach entsorgt.

Jedenfalls, so schien es, war es nie ein Thema, die uns, Nachmieter zu beschäftigen hätte. Es hat sich alles zwischen Vormieter und Mieter gespielt und evtl auch geregelt.

Ich hoffe ich habe ein bißchen damit weiter geholfen!

Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena

Hallo Helena,

der von Dir beschriebene Fall ist einerseits vergleichbar,
andererseits auch wieder nicht.

Bei euch hatte der Vormieter seinen Kram dagelassen, damit hatte
automatisch der Vermieter den schwarzen Peter.
Ich als Vermieter würde allerdings immer darauf bestehen, dass
ausziehende Mieter ihren Kram mitnehmen bzw. entsorgen. Deshalb kann
man in Sannes Fall auch nicht raten, das Zeug einfach in der Bude zu
lassen. Mal ganz abgesehen davon, dass sich so etwas auch einfach
nicht gehört.
Unabhängig davon könnte der Vermieter auch von seinem
Vermieterpfandrecht Gebrauch gemacht haben.

Der Mieterin in Sannes fall steht ein solches z.B. nicht zu.

Um mal ganz praktisch dran zu gehen:
Die Mieterin hat keinerlei Rechte an dem Kram. UU sind sie herrenlos
geworden, jedenfalls trifft sie eine Pflicht, das Zeug aus der
Wohnung zu schaffen.
Ich würde
a) versuchen zu benachrichtigen und
b) entweder so viele Dinge wie möglich im neuen Keller lagern (aus
Freundlichkeit) oder
c) behalten was ich brauchen kann und den Rest entsorgen.

Gruß - Jaschiii

Ich sehe kein Unterschied
Hallo Jaschiii!
Eigentlich sehe ich kein Unterschied indem was Du schlußfolgerst und dem was ich gesagt habe.

der von Dir beschriebene Fall ist einerseits vergleichbar,
andererseits auch wieder nicht.

???

Bei euch hatte der Vormieter seinen Kram dagelassen, damit
hatte
automatisch der Vermieter den schwarzen Peter.

Nicht ganz. Denn wir haben mit dem Umzug gewartet bis der Vormieter alles entfernt hatte. Das ist was schlußendlich zurückblieb.

Ich als Vermieter würde allerdings immer darauf
bestehen, dass
ausziehende Mieter ihren Kram mitnehmen bzw. entsorgen.

Genauso hat meine Vermieterin auch gemacht!

Deshalb kann
man in Sannes Fall auch nicht raten, das Zeug einfach in der
Bude zu
lassen.

Nein das auch nicht. es ist einleuchtend.

Mal ganz abgesehen davon, dass sich so etwas auch
einfach nicht gehört.

Da sind wir uns einig.

Unabhängig davon könnte der Vermieter auch von seinem
Vermieterpfandrecht Gebrauch gemacht haben.

Das hätte ich früher wissen sollen… Meine Vermieterin (eine eigentlich sehr nette Dame) hätte sich gefreut! ;o))

Um mal ganz praktisch dran zu gehen:
Die Mieterin hat keinerlei Rechte an dem Kram. UU sind sie
herrenlos
geworden,

Genauso sehe ich das auch.

jedenfalls trifft sie eine Pflicht, das Zeug aus der
Wohnung zu schaffen.

Mir wurde damals gesagt, daß wenn wir so gehandhabt hätten, hätte der Vormieter evtl uns wg Diebstahl anzeigen können.

Ich würde
a) versuchen zu benachrichtigen und
b) entweder so viele Dinge wie möglich im neuen Keller lagern
(aus
Freundlichkeit) oder
c) behalten was ich brauchen kann und den Rest entsorgen.

Ganz genauso wurde gehandhabt. Ausser daß bei uns im Keller nichts vom vormieter liegt (nur ein urlates Teppich) und alles wohl bei der Vermieterin in ihrem Keller liegt. Aber das weiß ich nicht. Ich vermute nur… ;o)))

Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena

Hallo Jaschiii, hallo Helena,

Danke für eure Zeit und eure Antworten.

Dem Fall zuzufügen ist:

  1. Der Exfreund hat keine eigene Anschrift, er schläft mal hier, mal da.

  2. Er hat kein eigenes Handy, keine Arbeitsstelle, es ist keine frühere Adresse bekannt, die Eltern haben sich vor Jahren von ihm losgesagt.

  3. Er ist zur Zeit weder polizeilich noch postalisch umgemeldet, die Mieterin bekommt immer noch Post, die an ihn adressiert ist. Die Post geht nat. zurück an Absender (hier Behörde!) mit dem Vermerk unbekannt verzogen.

  4. Die Mieterin selbst hat keinerlei Möglichkeiten, seine Sachen aufzubewahren, da sie in ein 2 Autostunden entferntes Stundentenwohnheim (möbiliert) zieht und ihren eigenen Hausstand komplett aufgeben muß.

  5. Er hat die Mieterin vor 2 Tagen zufällig persönlich auf der Straße gesehen und nicht mit ihr sprechen wollen.

Die Situatuion spitzt sich insofern zu, als daß es sich um den ein oer anderen Wertgegenstand handelt und die Zeit davonläuft …

Vielleicht hat noch jemand einen Rat?

Lieben Gruß, Sanne

Hallo Sanne,

Die Situatuion spitzt sich insofern zu, als daß es sich um den
ein oer anderen Wertgegenstand handelt und die Zeit davonläuft

unjuristisch denke ich die ganze Zeit: meine Güte, was für ein
Aufwand für jemanden, der offensichtlich nicht will…
Man könnte ja auch auf den Gedanken kommen, das Zeug zu vertickern
(Pfandleiher)…
Es gibt noch etwas, was mir eingefallen ist, aber das ist leider bloß
theoretisch. Und zwar kann man gem. §§ 372 ff BGB Geld, Wertpapiere
und Kostbarkeiten zugunsten eines Gläubigers hinterlegen.
Wenn es Dir also so ernst ist, die Sachen nicht an Dich zu nehmen
oder zu verscherbeln oder wegzuschmeissen, solltest Du IMHO
vielleicht mal beim Ordnungsamt bezüglich der Hinterlegung oder
Möglichkeiten insgesamt nachfragen und um praktischen Rat bitten.

Mehr fällt mir leider nicht ein, tut mir leid.

Gruß - Jaschiii

Hallo

die Mieterin, kaum 20 J alt und unerfahren, was das Gesetz in solchen Fällen vorschreibt, wollte sich nicht auf Glatteis begeben, indem sie gesetzteswidrig handelt. Nun wird sie, mit gutem Gewissen, nach Ablauf der Frist, entsorgen, so oder so. Und sie kann wohl endlich wieder ruhig schlafen.

Vielen herzlichen Dank Jaschiii,

Sanne