Hallo Gemeinde, hallo Admins!
… wenn eine 20jährige Wohnungsmieterin ihren Freund bei sich wohnen läßt, die Beziehung ein paar Monate später beendet ist, der Freund Anfang Jan nur widerwillig die Wohnung verläßt und untertaucht, die Mieterin ihm eine 5 Wochenfrist (bis Mitte Feb, per sms an Handy von einem gemeinsamem Bekannten) gibt, um seine Sachen rauszuholen, da sie selbst auch ausziehen wird … der Ex-Freund sich nicht (zurück-)meldet, das Abholdatum in greifbare Nähe rückt, die Wohung 2 Wochen danach geräumt sein muss (Nachmieter) und kein Platz (und auch kein Interesse) da ist, um das Eigentum des Ex-Freundes mitzunehmen …
Inwiefern wäre die Mieterin für die Sachen des Ex verantwortlich?
Kann sie die Sachen (Kleidung/Stereoanlage/TV/Bett) nach der Frist einfach entsorgen?
Gilt die Frist als angemessen und mitgeteilt (sms)?
Wie weit muß sie gehen, um den Freund ausfindig zu machen?
Hat sie überhaupt irgendwelche Pflichten?
Ich hoffe auf rege Teilnahme und sage schonmal vielen Dank!!!
Gruß Sanne