Angenommen, jemand lädt sich über eine bekannte Tauschbörse einen uralten Film oder ein uraltes Musikstück herunter oder kopiert sich diese von einem Bekannten, macht er sich dann strafbar? Sind so alte Schöpfungen rechtlich noch geschützt oder dürfen sie frei vervielfältigt werden? Spielt es eine Rolle, ob die digitale Kopie von einem gekauften Video oder einer Fernsehaufnahme aufgenommen wurde?
Ein paar Beispiele, die mir spontan einfallen, seien im folgenden genannt:
Film: Das Leben des Brian, Charlie Chaplin, Laurel & Hardy
Musik: Elvis, Hit the Road Jack (Ray Charles)
Angenommen, jemand lädt sich über eine bekannte Tauschbörse
einen uralten Film oder ein uraltes Musikstück herunter oder
kopiert sich diese von einem Bekannten, macht er sich dann
strafbar? Sind so alte Schöpfungen rechtlich noch geschützt
oder dürfen sie frei vervielfältigt werden? Spielt es eine
Rolle, ob die digitale Kopie von einem gekauften Video oder
einer Fernsehaufnahme aufgenommen wurde?
ganz allgemein: urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem tod des urhebers. mit „uralt“ meinst du wohl was anderes :o)
punkto musikstücke, auch interpretationen (also z.b. die berliner symphoniker spielen mozart) unterliegen dem urheberrecht, ganz egal wann der komponist gestorben ist.
natürlich machst du … äh, man ;o) … sich strafbar
tiger
Ist es denn richtig, daß man ein Videoband eines solchen alten Films durchaus kopieren darf? Schließlich zahlt man dafür ja auch einen Zuschlag beim Kauf eines VHS-Rekordes etc.
Beispiel: Jemand hat vor 15-20 Jahren einen damals schon 5 Jahre alten Film vom Fernsehen mit dem Videorekorder aufgezeichnet. Ab und an haben ihn Freunde gebeten, ihnen diesen Film zu kopieren, was er dann auch gemacht hat. Selbstverständlich gehe ich vom rein privaten Gebrauch ohne jegliche finanziellen Interessen aus. Dieser Jemand hat sich doch nicht strafbar gemacht!
Wo ist also der Unterschied bei einer Tauschbörse? Wenn Filme bereits zigmal im TV liefen und zig Leute sie sich aufgenommen haben, warum darf man sie dann nicht tauschen? Oder darf ich das unter Freunden vielleicht aber nicht in einer Tauschbörse mit Unbekannten?
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hey oliver :o)
rein prinzipiell, bist du mit der archivfunktion hier in www vertraut ? weil die fragen die du stellst wurden hier schon zig-mal durchgekaut …
nötigenfalls kopier ich sie dir auch gerne
tiger
hab ich nicht gesehen, hab aber auch ehrlich gesagt nicht lange gesucht. in welcher kategorie steht das denn?
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unter „Suche und Archiv“, „Detailsuche“, stichwort urheberrecht im brett „Allgemeine Rechtsfragen“.
da hast du dann nen querschnitt über deine fragen und antworten dazu
viel spaß :o)
tiger
Das geht bei mir leider nicht, weil ich keinen Premiumdienst abboniert habe. Könntest du mir dann vielleicht das doch hierhin kopieren? Wäre echt nett.
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Hallo Oliver,
Das geht bei mir leider nicht, weil ich keinen Premiumdienst
abboniert habe.
Dann abonnier ihn halt, den Premiumdienst!
Er ist nach wie vor kostenlos.
Sollte er wider Erwarten irgendwann mal kostenpflichtig
werden, kriegt jeder die Chance vorher auszusteigen.
Gruesse
Elke
Hallo Elke,
Kostenlos?? Warum muß ich den dann abonnieren? *tz*
Hab mich bisher nicht so oft hier eingeloggt, sondern nur gelegentlich selbst Fragen per Mail beantwortet. Aber wenn’s nix kostet, mach ich das natürlich direkt.
gruß, Oliver
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Hallo Oliver,
gehoert eigentlich nicht mehr hier ins Brett,
aber weil du es bist:
Es gab mal die Idee (als werweisswas zeitweilig
jemand anderem gehoerte), einen Premiumdienst zu
schaffen, der vielleicht irgendwann einmal nach
einer Testphase gebuehrenpflichtig werden sollte.
Inzwischen sind diese Plaene, so weit ich weiss,
auf Eis gelegt. Aber den Premiumdienst gibt’s
immer noch.
Bevor sich aber was aendert, wird das bestimmt
kundgetan und lauthals und ellenlang im ALK-Brett
diskutiert.
Gruesse
Elke