Kurzfristige Absage an Veranstaltungsteilnehmer

Hallo
Dies ist ein hypothetischer Fall.
(ehrlich, entsatmmt einer theoretischen Diskussion)
Der Veranstalter eines mehrtägigen Freizeitvergnügens (geschlossene Veranstaltung) sagt einem bereits bestätigtem Teilnehmer kurzfristig (innerhalb weniger Werktage) ab. Es liegt keine höhere Gewalt vor, die Veranstaltung findet wie geplant statt, der wieder ausgeladene Teilnehmer hat auch korrekt und rechtzeitig bezahlt und die Anmeldeunterlagen eingesendet. Dies wurde auch so durch den Veranstalter bestätigt. Daneben hat der Teilnehmer bereits diverse z.T. kostenintensive Vorbereitungen für diese Veranstaltung durchgeführt.

Der Grund für die Ausladung liegt darin, dass der Platz dieses Teilnehmers für einen kurzfristig erschienenen anderen Teilnehmer benötigt wird, der „ein guter Freund“ des Veranstalters ist.

Welche Schadensersatzansprüche könnte der ausgeladene Teilnehmer an den Veranstalter stellen. Eventuell Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit? Nutzlose Vorbereitungen?

Danke für alle Antworten
Mike

Hallo!

Es kommt darauf an, ob das skizzierte mehrtägige Vergnügen als Reise im Sinne des §651a BGB zu sehen ist, wahrscheinlich ist das so. Dann gelten folgende, wegen ihrer relativen Jugend auch leicht verständliche Paragraphen:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/BJNR0019…

Thanks. o.w.T.