Hallo,
am 07.01.05 hat eine beauftragte Firma in Neuss (Hauptsitz Oberhausen) bei der Überprüfung einer Waschmaschine eine Fensterscheibe zertrümmert, die in eine Badezimmertür eingelassen war. Der Mitarbeiter der den Schaden verursachte sagte, man solle den Schaden reparieren lassen, und die Rechnung an den Hauptsitz (Oberhausen) schicken. Dies wurde getan. Die Firma reagierte jedoch nicht und die 1. Mahnung der Glasbaufirma flatterte ins Haus!
Ein Anruf bei der Firma ergab folgende Aussagen:
Ich kann da nix sagen & machen.
Der Geschäftsführer hatte da mal so einen Wisch, hat aber nichts veranlasst, da der betroffenen Mitarbeiter entlassen wurde.
Wir machen da jetzt gar nichts, weil sie sich von dem Mitarbeiter, der den Schaden verursacht hat, nicht schriftliches haben geben lassen.
Bei dem Vorfall waren 2 Zeugen anwesend.
Was kann in diesem Fall getan werden?
Firma noch mal mit Fristsetzung zur Zahlung auffordern, wenn dann immer noch nix kommt, Erlaß eines Mahnbescheids bei Gericht beantragen oder gleich einen Anwalt klagen lassen.
Ist es denn dringend notwendig, dass man es sich hätte schriftlich bestätigen lassen sollen?
Was kosten die Schritte, wie Mahnbescheid? Und was ist mit den Kosten die entstehen, wie eventuell für den Mahnbescheid, Mahngebühren & Zinsen der Glasbaufirma? Wer muss dafür aufkommen?
Hallo Wotan,
der Auftraggeber sollte aber doch den Glaser bezahlen. Die Auseinandersetzung mit dem Verursacher ist eine andere Frage. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Mit freundlichen Grüßen
Ulf
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Hallo,
der Auftraggeber (meine Person), hat die Rechnung von der Glaserei an die Firma gesendet, damit die es an ihre Versicherung weiterleiten. Oder hätte ich bezahlen sollen, und mir das Geld von der Firma, die den Schaden verursacht hat holen???
Zum konkreten Einzelfall möchte ich nichts sagen. Am besten ist, du lässt dich von einem Anwalt beraten. Das ist gar nicht so teuer und du erhältst eine ordentliche Auskunft.
Allgemein gilt natürlich, dass jeder für die Schäden, die seine Erfüllungsgehilfen verschuldet verursacht haben, einstehen muss, als hätte er den Schaden selbst verursacht. Meist hat der Schädiger ja selbst eine Forderung gegen den Geschädigten aus einem zB Waschmaschinenreparaturvertrag. ES geht daher meistens Folgendes: Mit der eigenen Schadenersatzforderung rechnet man gegen die Forderung aus der Reparaturrechnung auf und zahlt nur den Differenzbetrag. So kann man den Schädiger in die Klägerrolle drängen, wenn er meint, keinen Schadenersatz leisten zu müssen. Sollte die Schadenersatzforderung die Gegenforderung übersteigen, so muss man selbst nur den Differenzbetrag einklagen und hat ein niedrigeres Kostenrisiko.
Aber wie gesagt: Für den Einzelfall ist jedenfalls eine anwaltliche Beratung sinnvoll.
Der Glaser kriegt sein Geld von der Person, die den Auftrag erteilt, von niemand sonst. Er muss sich nicht um die Frage kümmern, wer seinem Auftraggeber den dadurch entstandenen Schaden eventuell zu ersetzen hat.
Ob Mahnverfahren oder sofortige Klage, das hängt ab von dem Wert der Scheibe und dem Bundesland, in dem Du Dich befindest. Da wird ein Anwalt vor Ort aber alles zu sagen können, dessen Besuch ich natürlich empfehle.
Hallo,
ist ja toll… ich gebe jetzt doch keine 50 Euro oder so für nen Anwalt aus, wenn die Scheibe nur 120 kostet…
Ich meine warum soll ich jetzt auch noch Geld für nen Anwalt ausgeben, wenn ich doch eh im Rechjt bin, und keinerlei Schuld trage!!??
Ist es denn dringend notwendig, dass man es sich hätte
schriftlich bestätigen lassen sollen?
Schriftlich ist halt oft ein eindeutigerer Beweis als Zeugen, die sich dann vielleicht doch nicht mehr an alle Einzelheiten erinnern.
Was kosten die Schritte, wie Mahnbescheid? Und was ist mit
den Kosten die entstehen, wie eventuell für den Mahnbescheid,
Mahngebühren & Zinsen der Glasbaufirma? Wer muss dafür
aufkommen?
Kosten hängen vom Wert der Reparatur ab, wenn Du letztlich obsiegst, muß die Gegenseite auch alle Kosten tragen.
Im Recht sein und Recht bekommen sind nun mal zwei unterschiedliche Dinge.
Du kannst 1000mal im Recht sein - manchmal ist halt sicherer und besser, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um letztlich auch Dein Recht zu bekommen. Manchmal ist es sogar der einzige Weg (z.B. wenn die Reparatur über 5.000 EURO gekostet hätte).
Ciao, Wotan
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