Ärger mit Inkasso-Unternehmen

Hi,
angenommen, jemand bekommt Post von einem Inkasso-Unternehmen, er hätte eine bestimmte Forderung nicht bezahlt. Da die Zahlung zwar getätigt wurde, aber unter einem anderen Verwendungszweck, legt er Einspruch ein und seine Kontoauszüge dem Inkassounternehmen vor. 2 Monate später hat er trotz Nachfragen nichts von dem Unternehmen gehört und fragt sich, ob die überhaupt reagieren werden. Oder muß man erst einen Anwalt einschalten, bevor das Inkassounternehmen anerkennt, daß die Forderung bereits beglichen wurde und den Eintrag löscht?

MfG
Julia

Hallo!

Wenn die Forderung bezahlt ist (nur dann!), dann schreibe ich dem Inkassobüro meistens, dass ich es mir jedenfalls vorbehalte, eine Strafanzeige einzubringen (also ich verknüpfe nicht so: Schreiben Sie nicht mehr, sonst zeige ich sie an). Meistens ist dann Ruhe.

Sonst kann man die Schreiben ignorieren. Mehr als den Zahlungsbeleg zu schicken kann man eigentlich nicht machen. Wenn die es dann nicht kapiert haben, dann kapieren sie’s spätestens mit einem Gerichtsurteil.

Gruß
Tom

Und was soll der Anwalt tun? Du hast doch keinen Anspruch darauf, dass die jetzt noch mal ausdrücklich schreiben, dass die Sache erledigt ist. Der gute Ton mag das gebieten, aber was soll ein Anwalt dabei tun???

Levay

Strafanzeige? Aber weswegen?

gespannt und zuversichtlich, dass eine einleuchtende Antwort folgt:

Levay

Hallo!

Strafanzeige wegen Nötigungs- bzw. Erpressungsversuch und auch wegen Betrugsversuchs. Im Detail habe ich es mir auch nicht angesehen, aber ich weiß, dass man nicht vorsätzlich eine nicht bestehende Forderung betreiben darf.

Gruß
Tom

Hm, Betrug? Aber wenn man doch weiß, dass man keine Forderung begleichen muss, wird ja kein Irrtum erzeugt (vielleicht noch versuchter Betrug?)

Levay

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Hallo!

Hm, Betrug? Aber wenn man doch weiß, dass man keine Forderung
begleichen muss, wird ja kein Irrtum erzeugt (vielleicht noch
versuchter Betrug?)

Ja, ein gutes Argument. Aber ein tauglicher Betrugsversuch ist es mE dennoch, weil es könnte ja sein, dass der vermeintliche Schuldner auf Grund des Mahnschreibens glaubt, tatsächlich Schuldner zu sein. Dass er es besser wissen müsste ändert nichts am objektiven Irrtum würde ich sagen.

Gruß
Tom

Hi ihr zwei,
das Problem desjenigen ist, es besteht ja ein Eintrag (in dem Fall wegen unbekannter Adresse) und deswegen hat schonmal ein Unternehmen die Lieferung auf Rechnung nicht angenommen und es mußten zusätzliche Kosten für eine Nachnahmelieferung bezahlt werden. Das soll natürlich nicht jedes Mal passieren.

MfG
Julia

Du meinst einen Schufa-Eintrag?

Du meinst einen Schufa-Eintrag?

Nein, nur einen Eintrag bei diesem Unternehmen. Wo andere Unternehmen natürlich eine Bonitätsprüfung machen.