Wohnungsübergabe (Schäden)

Wenn eine Wohnungsübergabe stattfand, wie lange kann der Vormieter dann noch für Schaeden haftbargemacht werden.

Danke für eure schnellen antworten?

Kasi

Ein halbes Jahr lang

  1. Schadenersatzansprüche des VERMIETERS gegen den Vormieter verjähren gemäß § 558 BGB binnen sechs Monaten.
  2. Ansprüche des NEUEN MIETERS gegen den Vormieter (seltener Fall; eigentlich nur dann, wenn der neue Mieter vom Vormieter Einrichtungsgegenstände gekauft hat) richten sich nach dem normalen Kaufrecht, d.h. sie verjähren nach sechs Monaten, § 477 I BGB.

Django