Hallo,
wenn ein Gerichtsschreiben per Einschreiben jemandem zugestellt wird, und es ist als Antwortfrist 1 Monat angegeben (z.B. in einem Zivilerechtsverfahren die Berufungsfrist), wann muss das Antwortschreiben beim Gericht vorliegen (z.B. am Gerichtsbriefkasten eingeworfen sein)?
Beispiel:
Einschreiben wurde einer Person am 12.7.2004 in den Briefkasten geworfen (mit Postzustellungsurkunde).
Bis wann muss das Antwortschreiben dem Gericht zugestellt sein?
11.8.2004?
12.8.2004?
Danke
duesti
Bis wann muss das Antwortschreiben dem Gericht zugestellt
sein?
11.8.2004?
12.8.2004?
Letzteres (ergibt sich aus § 188 BGB).
Ciao, Wotan
Hallo duesti,
Beispiel:
Einschreiben wurde einer Person am 12.7.2004 in den
Briefkasten geworfen (mit Postzustellungsurkunde).
Bis wann muss das Antwortschreiben dem Gericht zugestellt
sein?
§ 188 II BGB: Eine Frist, die … nach Monaten … bestimmt ist,
endigt im Falle des 187 I BGB mit dem Ablauf desjenigen Tages … des
letzten Monats, welcher durch seine … Zahl dem Tage entspricht, in
den der Zeitpunkt (iSd § 187 I) fällt.
Die Zustellung im Laufe des 12.7. ist der maßgebliche Zeitpunkt des
Fristbeginns, § 187 I BGB.
D.h., die Frist endet am 12.8. um 24:00 h.
Gruß - Jaschiii