Beteiligung an Scheidungskosten

Hallo,

kann sich eine Frau weigern, sich an den Scheidungskosten zu beteiligen? Welche triftigen Gründe könnte sie anführen, gesetzt, sie hat eigenes Einkommen und bezieht Unterhalt? Kann sie dazu gezwungen werden und wenn ja, wie?

Für Expertenmeinung dankbar,
Pipo

Der Richter legt fest, wer wieviel der Scheidungskosten zu tragen hat. Meist ist das so, dass jeder seine Kosten (seinen Anwalt) bezahlt. Juristisch bezeichnen dann die Richter das als „die Kosten werden gegeneinander aufgehoben“.

Wenn Person A PKH bekommt, trägt diese die Kosten von Person A.

Wenn nur ein Anwalt (von Person B) genommen wurde, zahlt Person B den Anwalt, wenn Person B den Anwalt beauftragt hat. Der Anwalt ist dann ja der Anwalt von B und nur diesem zur Beratung verpflichtet.

Gruß
Ingrid

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