So, mal angenommen jemand fliegt mit einer großen deutschen Luftlinie von einer europäischen Stadt in die andere, mit Zwischenlandung. Wegen Verspätung (laut Flugpersonal wetterbedingt) wird der Anschlussflug verpasst. Weiterhin angenommen, das man vom Personal unglaublich unfreundlich abgehandelt wird und das bis zu 10 weiteren Passagieren vor verschlossenen Türen stehen, obwohl der Flieger noch vor der Tür steht.
Und weiter angenommen, das man nun einen Flieger 1,5 Stunden später nehmen müsste, hätte man da irgendwelche Ansprüche?
Ich habe in letzter Zeit nur ein paar Sachen zu den Billigfliegern gelesen und das dort seit heute neue Gesetze gelten, die im Verspätungsfall zu Ansprüchen führen. Aber wie würde es in so einem Fall bei einer ‚normalen‘ Fluggesellschaft aussehen?
Hallo,
ich habe mich zwar mit den Neuregelungen im Reiserecht noch nicht umfänglich befasst. Aber ein Flugausfall wegen schlechter Witterung oder Verspätungen wegen schlechter Witterungen und dadurch verursachte Behinderungen sind durch „Höhere Gewalt“ verursacht. Hier handelt es sich um Umstände, die nicht durch die Fluggesellschaft beeinflusst und nicht von dieser zu vertreten sind.
Gruss Günter
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Danke für die Antwort, sowas hatte ich mir schon gedacht. Normalerweise wär’s mir ja auch egal, ich fand nur die Art und Weise, wie die Passagiere in diesem Szenario behandelt wurden so übel, das ich mal schauen wollte, ob man in so einem Fall der Fluggesellschaft über die Verspätung ein bißchen von ihrer Freundlichkeit zurückzahlen könnte. (Ich hoffe, das ist fiktiv genug vormuliert…)
Hallo,
ich habe mich zwar mit den Neuregelungen im Reiserecht noch
nicht umfänglich befasst. Aber ein Flugausfall wegen
schlechter Witterung oder Verspätungen wegen schlechter
Witterungen und dadurch verursachte Behinderungen sind durch
„Höhere Gewalt“ verursacht. Hier handelt es sich um Umstände,
die nicht durch die Fluggesellschaft beeinflusst und nicht von
dieser zu vertreten sind.Gruss Günter