Wie jetzt reagieren ?

Hallo,
angenommen jemand legt den Rückwärtsgang seines Autos ein, schaut nicht in den Rückspiegel und dann macht es „rums“. Er fährt dem dahinter stehenden Wagen in die Stoßstange. Man einigt sich die Polizei zu rufen, zwecks Festhaltung des Schadens, der Aussagen und auch wegen den Versicherungen… Die Polizei lässt sich ne Stunde Zeit, es ist saukalt draußen… Dann werden die Aussagen angehört, wie alles passiert ist, ohne Widersprüche… Die Polizei und der Verursacher schauen sich den Wagen des Geschädigten an und sind der Meinung, es sei bestimmt nur ein Blechschaden, da nur Nummernschild ersichtlich eingebeult. Der Geschädigte erklärt, ob es sich nur um einen Blechschaden handelt, müsse wohl erst geprüft werden. Die Personalien werden überprüft, eine sog. Unfallmitteilung (Blaues Papier) wird von der Polizei ausgefüllt, der Verursacher muß 35 Euro Verwarngeld bezahlen, was an Ort und Stelle passiert.
Geschädigter und Verursacher einigen sich vor der Polizei, das der Geschädigte in eine Werkstatt fährt und den Schaden dann an den Verursacher meldet bzgl. Höhe des Schadens.
Erst zu Hause fällt auf, das die Polizei auf dem Unfallmitteilungsbogen das kassierte Verwarnungsgeld nicht notiert hat, sondern das verwarnt wurde, „ohne“ Verwarngeld. ?
Meine erste Frage ist, kassieren die Beamten in die eigene Tasche. ?

Dann steht auf diesem Bogen, soweit man lesen kann:
„Verwarnt wegen § 1 II, 49 StvO“. ???

Der Geschädigte bekommt erst eine Woche nach dem Unfall einen Termin in seiner Werkstatt, die Stoßstange wird abgebaut, und es stellt sich heraus, das wohl der Stoßfänger beschädigt wurde (hoffe beschreibe das richtig). Schaden, inkl. An- und Abbau der Stoßstange, rund 300 Euro.

Der Geschädigte ruft dann den Verursacher an - nur über Handy erreichbar. Dieser erklärt, der Wagen gehört Mutti, und er muß mit Mutti erst Rücksprache halten, ob er den Schaden der Versicherung meldet oder ob er selbst bezahlt. Mutti würde in einer Stunde zurückrufen, es vergehen dann drei STunden und niemand meldet sich.
Wieder muß der Geschädigte hinterher telefonieren und Mutti will nicht glauben, das aus einem zerbeulten Nummerschild plötzlich ein Schaden von 300 Euro entstanden wäre. Der Geschädigte nimmt sich Zeit und Ruhe und erklärt den Schaden - von außen nicht sichtbar…
Mutti erklärt dann, sie wolle privat bezahlen, sie habe eine Selbstbeteiligung von 250 Euro. Der Geschädigte erklärt noch, das daß kaputte Nummernschild noch nicht mal in der Schadenssumme enthalten ist. Beide einigen sich darauf, das Mutti sich nochmal meldet im Laufe der Woche, wegen Bezahlung und Erhalt des Kostenvoranschlages. Die Woche ist rum und sie hat sich nicht gemeldet.

Was nun tun. ? Nochmal hinterher telefonieren oder konsequent nun an die Versicherung wenden. ? Der Geschädigte weiß nur, das der Verursacher irgendwo bei der Allianz versichert sein soll und er möchte nun langsam endlich seinen Schaden ausgeglichen haben.
Wenn er sich an die Versicherung wenden soll, wie soll er dann vorgehen. ?

Danke im voraus
Birgit

Hallo Birgit,

das ganze Theater würde ich mir gar nicht erst anhören. Wende Dich an DEINE Versicherung und lass die mal machen.

Alles Gute und viel Erfolg
Jana *die-was-ähnliches-auch-mal-erleben-durfte*

Hallo,
angenommen jemand legt den Rückwärtsgang seines Autos ein,
schaut nicht in den Rückspiegel und dann macht es „rums“. Er
fährt dem dahinter stehenden Wagen in die Stoßstange. Man
einigt sich die Polizei zu rufen, zwecks Festhaltung des
Schadens, der Aussagen und auch wegen den Versicherungen…
Die Polizei lässt sich ne Stunde Zeit, es ist saukalt
draußen… Dann werden die Aussagen angehört, wie alles
passiert ist, ohne Widersprüche… Die Polizei und der
Verursacher schauen sich den Wagen des Geschädigten an und
sind der Meinung, es sei bestimmt nur ein Blechschaden, da nur
Nummernschild ersichtlich eingebeult. Der Geschädigte erklärt,
ob es sich nur um einen Blechschaden handelt, müsse wohl erst
geprüft werden. Die Personalien werden überprüft, eine sog.
Unfallmitteilung (Blaues Papier) wird von der Polizei
ausgefüllt, der Verursacher muß 35 Euro Verwarngeld bezahlen,
was an Ort und Stelle passiert.
Geschädigter und Verursacher einigen sich vor der Polizei, das
der Geschädigte in eine Werkstatt fährt und den Schaden dann
an den Verursacher meldet bzgl. Höhe des Schadens.
Erst zu Hause fällt auf, das die Polizei auf dem
Unfallmitteilungsbogen das kassierte Verwarnungsgeld nicht
notiert hat, sondern das verwarnt wurde, „ohne“ Verwarngeld. ?
Meine erste Frage ist, kassieren die Beamten in die eigene
Tasche. ?

Vorsicht mit solchen Vermutungen

Dann steht auf diesem Bogen, soweit man lesen kann:
„Verwarnt wegen § 1 II, 49 StvO“. ???

Der Geschädigte bekommt erst eine Woche nach dem Unfall einen
Termin in seiner Werkstatt, die Stoßstange wird abgebaut, und
es stellt sich heraus, das wohl der Stoßfänger beschädigt
wurde (hoffe beschreibe das richtig). Schaden, inkl. An- und
Abbau der Stoßstange, rund 300 Euro.

Der Geschädigte ruft dann den Verursacher an - nur über Handy
erreichbar. Dieser erklärt, der Wagen gehört Mutti, und er muß
mit Mutti erst Rücksprache halten, ob er den Schaden der
Versicherung meldet oder ob er selbst bezahlt. Mutti würde in
einer Stunde zurückrufen, es vergehen dann drei STunden und
niemand meldet sich.
Wieder muß der Geschädigte hinterher telefonieren und Mutti
will nicht glauben, das aus einem zerbeulten Nummerschild
plötzlich ein Schaden von 300 Euro entstanden wäre. Der
Geschädigte nimmt sich Zeit und Ruhe und erklärt den Schaden -
von außen nicht sichtbar…
Mutti erklärt dann, sie wolle privat bezahlen, sie habe eine
Selbstbeteiligung von 250 Euro. Der Geschädigte erklärt noch,
das daß kaputte Nummernschild noch nicht mal in der
Schadenssumme enthalten ist. Beide einigen sich darauf, das
Mutti sich nochmal meldet im Laufe der Woche, wegen Bezahlung
und Erhalt des Kostenvoranschlages. Die Woche ist rum und sie
hat sich nicht gemeldet.

Es ist eigentlich gut gelaufen, daß die Polizei die Personalien und den Sachverhalt aufgenommen hat.
Versicherung des Verursachers über den Anwalt anschreiben lassen.
Dazu ist das Einverständnis des Verursachers nicht nötig.
Jakob

Was nun tun. ? Nochmal hinterher telefonieren oder konsequent
nun an die Versicherung wenden. ? Der Geschädigte weiß nur,
das der Verursacher irgendwo bei der Allianz versichert sein
soll und er möchte nun langsam endlich seinen Schaden
ausgeglichen haben.
Wenn er sich an die Versicherung wenden soll, wie soll er dann
vorgehen. ?

Danke im voraus
Birgit

Hallo Birgit,

es gibt doch so eine Rufnummer bei der man sich anhand der Autonummer des Unfallgegners die Versicherung nennen lassen kann. Die dann anrufen und den Hergang schildern, die schicken dann dem Unfallgegner einen Frage-/Unfallbogen zu. Und der kann/muss dann mit seiner Versicherung abklären, ob er den Schaden selber trägt.

Der Werkstatt könnte man einen Kostenübernahmebogen ausfüllen (weiß nicht mehr genau wie das heißt), dann kümmern die sich um alles und man muss kein Geld für die Reparatur vorstrecken.

Die Versicherung des Gegners sollte dir dann noch eine kleine Aufwandsentschädigung zahlen, die Sätze sind auch festgelegt, irgendwas um 10, 20 Euro oder so.

Gruß Carolin
(die sich ärgert dass man solche Sachen so schnell vergisst)

Hallo,

wenn die gute Frau lieber über ihre Versicherung abwickeln und in der Schadensfreiheitsklasse wegen der 300 Euro steigen möchte, solltest du dich an den Zentralruf der Autoversicherer wenden. 0180/25026.
Wenn du ihnen die Daten der Verursacherin gibst und schilderst was du uns erzählt hast, wird man dir die Versicherung nennen an die du dich wenden kannst.

Gruß
roland

Hallo!

Und was soll die eigene Versicherung (ich nehme mal an du meinst die Haftpflichtversicherung) denn machen?

Gruß
Tom

das ganze Theater würde ich mir gar nicht erst anhören. Wende
Dich an DEINE Versicherung und lass die mal machen.

Alles Gute und viel Erfolg
Jana *die-was-ähnliches-auch-mal-erleben-durfte*

Hi,

Und was soll die eigene Versicherung (ich nehme mal an du
meinst die Haftpflichtversicherung) denn machen?

Bei mir damals haben die ganz schnell die „Gegen“-Versicherung herausbekommen und den Schriftverkehr geführt. Mein Auto habe ich reparieren lassen und so ein Schreiben ausfüllen müssen, dass die Versicherung greift. Jedenfalls musste ich keine müde Mark bezahlen.

Jana

Hallo,

wie Du reagieren sollst?

Du sollst froh sein, daß die Polizei nicht den Einsatz in Rechnung stellt. Normalerweise hätten die Dir 300€ in Rechnung stellen sollen.

Für so eine Lapalie verschwendest Du meine Steuern?

Schämen sollte man sich!

Gruß
N.

Was soll das?
Hallo!

Entschuldige mal bitte aber: Was soll denn diese Pöbelei hier???
Sie hat doch nichts Falsches gemacht, es war völlig OK und im Übrigen auch sinnvoll die Polizei hier zu rufen.

Gruß
Tom

Hallo!

Du hast nicht zufällig eine Kaskoversicherung?

Gruß
Tom

An Slatkaja
Wie auch schon privat erwähnt, lass mal Dein Hirn untersuchen, wenn Du eines hast !

ach, DEINE steuern sind das! ist ja interessant…
o.w.t.

Alles ganz einfach :smile:
Hallo Birgit,

Die Polizei lässt sich ne Stunde Zeit,

Ist normal bei Unfällen ohne Personenschaden.

Meine erste Frage ist, kassieren die Beamten in die eigene
Tasche. ?

Auch ich wäre mit solchen Vermutungen vorsichtig. Es ist wahrscheinlicher, dass die Beamten einfach nur gepennt haben.

Dann steht auf diesem Bogen, soweit man lesen kann:
„Verwarnt wegen § 1 II, 49 StvO“. ???

Impliziert eigentlich, dass auch ein Verwarngeld erhoben wurde. Zumindest ich kenne keinen der grünen Jungs, die Verstösse in dem Bereich schriftlich festhalten und dann kein Verwarngeld kassieren.

Schaden, inkl. An- und
Abbau der Stoßstange, rund 300 Euro.

nicht ungewöhnlich.

und Mutti
will nicht glauben, das aus einem zerbeulten Nummerschild
plötzlich ein Schaden von 300 Euro entstanden wäre.

Auch das ist nicht ungewöhlich. Kann man eigentlich niemand verdenken, der damit keine Erfahrung hat.

Mutti erklärt dann, sie wolle privat bezahlen, sie habe eine
Selbstbeteiligung von 250 Euro.

Die Mutter des Schädigers? Klingt sehr unwahrscheinlich. Zumindest mir ist keine KfZ-Versicherung in Deutschland bekannt, die eine Selbsbeteiligung für den Haftpflichtfall anbietet.

Was nun tun. ? Nochmal hinterher telefonieren oder konsequent
nun an die Versicherung wenden. ? Der Geschädigte weiß nur,
das der Verursacher irgendwo bei der Allianz versichert sein
soll und er möchte nun langsam endlich seinen Schaden
ausgeglichen haben.
Wenn er sich an die Versicherung wenden soll, wie soll er dann
vorgehen. ?

Simpel. Entweder den Rat von Roland M. mit dem Zentralruf befolgen oder es gleich bei der Allianz (wenn wirklich der VR) wenden. Unfall melden - Schadenformular abwarten - sollte innerhalb von 3 Tagen bei Dir sein - Formular ausfüllen und zurück senden.

mit besten Grüßen
und viel Glück bei der schnellen Abwicklung
Steffen B.

Eigentlich kenne ich keinen Grund, die Versicherung deines Unfallgegners zu kontaktieren.

Du tust deinem Unfallgegner damit ja nichts an, eher im Gegenteil:
Der Versicherte hat normalerweise nur eine gewisse Frist, innerhalb derer er den verschuldeten Schaden seiner Versicherung melden muss, sonst kann die nämlich die Regulierung ablehnen.
Gibst du vorher Bescheid, fragen die normalerweise ihren Pappenheimer umgehend nach dem Vorfall.
Ein vernünftiger Versicherungsvertreter wird dem Versicherten vorrechnen, ob sich die Begleichung lohnt, und dem Versicherten die Entscheidung offen lassen, ob er besser selbst zahlt, oder die steigenden Beitragssätze in Kauf nimmt.

Aber eigentlich musst du dir für deinen verpennten Unfallgegner nicht den Kopf zerbrechen!

Wie gesagt: Dessen Versicherung anrufen, die helfen dir normalerweise weiter.
Falls du dann doch irgendwelche rechtlichen Schritte einleiten müsstest, wärest du dann auf der sicheren Seite.

Gruß,
Peter

ups, derber Fehler:
Muss mich verbessern:

Eigentlich kenne ich keinen Grund, die Versicherung deines
Unfallgegners nicht zu kontaktieren.

Sonst wär’s ne blödsinnige Aussage.

Gruß,
Peter

Hallo Tom,

Entschuldige mal bitte

OK angenommen, war ja auch Dein Fehler.

Gruß
N.

Hallo Birgit,

lass mal Dein Hirn untersuchen

wenigstens hab ich eins im Gegensatz zu Dir!

Gruß
N.

Hallo Annja,

ja genau, MEINE! Wenn Du keine zahlst, dannn bitte ich um Ruhe. Wenn jeder Knallkopp bei jedem Blechschaden die Polizei holt, dann soll der auch den Einsatz zahlen.

Gruß
N.

Hallo!

Ich wünsche dir nicht, dass du einmal einen Prozess verlierst, nur weil du die Polizei nicht um Unfall gerufen hast zwecks Beweissicherung. Aber Leute, die über andere so reden wie du, sind, so meine Erfahrung, die größten Jammerer wenn es die eigene Sache betrifft.

Gruß
Tom

Hallo Troll,

Es ist eigentlich gut gelaufen, daß die Polizei die
Personalien und den Sachverhalt aufgenommen hat.
Versicherung des Verursachers über den Anwalt anschreiben
lassen.
Dazu ist das Einverständnis des Verursachers nicht nötig.
Jakob

Das ist eine der letzten Möglichkeiten. Ich stimme mit dir überein, wenn wir sagen, daß Dein Posting ein Griff ins Klo war.

Gruß
N.