Hallo,
angenommen jemand legt den Rückwärtsgang seines Autos ein, schaut nicht in den Rückspiegel und dann macht es „rums“. Er fährt dem dahinter stehenden Wagen in die Stoßstange. Man einigt sich die Polizei zu rufen, zwecks Festhaltung des Schadens, der Aussagen und auch wegen den Versicherungen… Die Polizei lässt sich ne Stunde Zeit, es ist saukalt draußen… Dann werden die Aussagen angehört, wie alles passiert ist, ohne Widersprüche… Die Polizei und der Verursacher schauen sich den Wagen des Geschädigten an und sind der Meinung, es sei bestimmt nur ein Blechschaden, da nur Nummernschild ersichtlich eingebeult. Der Geschädigte erklärt, ob es sich nur um einen Blechschaden handelt, müsse wohl erst geprüft werden. Die Personalien werden überprüft, eine sog. Unfallmitteilung (Blaues Papier) wird von der Polizei ausgefüllt, der Verursacher muß 35 Euro Verwarngeld bezahlen, was an Ort und Stelle passiert.
Geschädigter und Verursacher einigen sich vor der Polizei, das der Geschädigte in eine Werkstatt fährt und den Schaden dann an den Verursacher meldet bzgl. Höhe des Schadens.
Erst zu Hause fällt auf, das die Polizei auf dem Unfallmitteilungsbogen das kassierte Verwarnungsgeld nicht notiert hat, sondern das verwarnt wurde, „ohne“ Verwarngeld. ?
Meine erste Frage ist, kassieren die Beamten in die eigene Tasche. ?
Dann steht auf diesem Bogen, soweit man lesen kann:
„Verwarnt wegen § 1 II, 49 StvO“. ???
Der Geschädigte bekommt erst eine Woche nach dem Unfall einen Termin in seiner Werkstatt, die Stoßstange wird abgebaut, und es stellt sich heraus, das wohl der Stoßfänger beschädigt wurde (hoffe beschreibe das richtig). Schaden, inkl. An- und Abbau der Stoßstange, rund 300 Euro.
Der Geschädigte ruft dann den Verursacher an - nur über Handy erreichbar. Dieser erklärt, der Wagen gehört Mutti, und er muß mit Mutti erst Rücksprache halten, ob er den Schaden der Versicherung meldet oder ob er selbst bezahlt. Mutti würde in einer Stunde zurückrufen, es vergehen dann drei STunden und niemand meldet sich.
Wieder muß der Geschädigte hinterher telefonieren und Mutti will nicht glauben, das aus einem zerbeulten Nummerschild plötzlich ein Schaden von 300 Euro entstanden wäre. Der Geschädigte nimmt sich Zeit und Ruhe und erklärt den Schaden - von außen nicht sichtbar…
Mutti erklärt dann, sie wolle privat bezahlen, sie habe eine Selbstbeteiligung von 250 Euro. Der Geschädigte erklärt noch, das daß kaputte Nummernschild noch nicht mal in der Schadenssumme enthalten ist. Beide einigen sich darauf, das Mutti sich nochmal meldet im Laufe der Woche, wegen Bezahlung und Erhalt des Kostenvoranschlages. Die Woche ist rum und sie hat sich nicht gemeldet.
Was nun tun. ? Nochmal hinterher telefonieren oder konsequent nun an die Versicherung wenden. ? Der Geschädigte weiß nur, das der Verursacher irgendwo bei der Allianz versichert sein soll und er möchte nun langsam endlich seinen Schaden ausgeglichen haben.
Wenn er sich an die Versicherung wenden soll, wie soll er dann vorgehen. ?
Danke im voraus
Birgit
