Im Urheberrecht § 69a, Abs. 5 steht geschrieben: Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
Ich fasse es so auf, dass von Computerprogrammen (auch Spiele für xbox, PSII und CO.) eine Sicherheitskopie angelegt werden darf, auch wenn damit ein Kopierschutz umgangen werden muss.
Im Urheberrecht § 69a, Abs. 5 steht geschrieben: Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf
Computerprogramme keine Anwendung.
Ich fasse es so auf, dass von Computerprogrammen (auch Spiele
für xbox, PSII und CO.) eine Sicherheitskopie angelegt werden
darf, auch wenn damit ein Kopierschutz umgangen werden muss.
Was ist Eure Meinung dazu?
Ganz einfach, deine Auffassung ist richtig
Das Problem besteht in dem Programm, das die Kopie erstellt. Programme, die zu diesem Zweck erstellt wurden, können meistens auch geschützte Audio-CDs kopieren und fallen dadurch unter §95a/3 UrhG das die Verbreitung dieser Programme untersagt. Es dürfte also schwer werden, legal an so ein Programm zu gelangen. Befindet sich ein solches schon in deinem Besitz, darfst du es ohne Probleme benutzen.