Schuldanerkenntnis

Hallo.

Wie ist das abstrakte Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung anzusehen?

Kann der , der so einen Titel in der Hand hat in das Vermögen des Schuldners pfänden?

Muss noch mal vor Gericht gegangen werden?

Danke
RAMIUS

Titel-Klausel-Zustellung, 1 Woche Wartezeit bis zum Pfänden und
los gehts.
Pfändung: ja
Nochmal vor Gericht gehen: nein.

Servus

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Muß meinen Vorredner leider etwas korrigieren
Ein privatschriftliches Schuldanerkenntnis ist nicht zur Zwangsvollstreckung geeignet. Man müßte mit ihm noch einmal zum Gericht gehen und (zweckmäßigerweise) einen Urkundenprozeß, §§ 592ff. ZPO, anstrengen, mit dem man schnell zu einem Urteil kommt.

Ein notarielles Schuldanerkenntnis, in dem sich der Schuldner ausdrücklich der Zwangsvollstreckung unterworfen hat, ist eine vollstreckbare Urkunde im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO. Mit ihr muß man nicht noch einmal vor Gericht.

Zur Zwangsvollstreckung muß die Urkunde durch Gerichtsvollzieher zugestellt werden, und nach der Zustellung muß noch eine Wartefrist von ZWEI Wochen vergehen, § 798 ZPO.

Daß es vollstreckbare Urkunden gibt, weiß beinahe jeder, aber sie zu praktizieren, ist geradezu „hohe Schule“. Ich habe Notare erlebt, die von der Notwendigkeit, die Urkunde noch einmal zuzustellen, nichts wußten.

Django