Ein befreundetes älteres Ehepaar hat jetzt von der Telekom ein Schreiben bekommen, dass ihnen wegen Preselection auf einen anderen Anbieter der Sozialanschluss gestrichen wird und sie jetzt nicht mehr gestützt werden.
Ich dachte immer, dass diese Zahlungen vom Sozialamt beglichen werden. Wie kann es da an einen bestimmten Anbieter gebunden sein?
Nicht Äpfel und Birnen verwechseln
Der Sozialtarif der Telekom hat mit dem Sozialamt nichts zu tun.
a) Der Sozialtarif ist eine verbilligte Leistung, die eine private Gesellschaft (Telekom ist AG) bestimmten Kunden gewährt.
b) Das Sozialamt brauche ich nicht zu erklären. Ob das Sozialamt die Kosten eines Telefonanschlusses (Banane, ob „Sozialtarif“ oder nicht) übernimmt, weiß ich nicht. Ich würde es für gut begründbar halten, daß das Amt sie übernehmen muß.
Den Sozialtarif erhält man, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Zum Beispiel, wenn man von der Zahlung der GEZ-Gebühren befreit ist. Diese Befreiung erteilt das Sozialamt. Es zahlt aber nicht die GEZ-Gebühren, wie viele Leute glauben, sondern befreit lediglich von der Zahlungspflicht. Mit dieser Befreiung kann man dann bei der Telekom den Sozialtarif beantragen. Dies ist ein ermäßigter Tarif. Das Sozialamt hat damit, wie mein Vorredner schon richtig erwähnte, nichts zu tun.
Früher war es so, dass man eine niedrigere Grundgebühr hatte und mehr Freieinheiten.
Seitdem es die Call-by-Call-Anbieter gibt, verdiente die Telekom an diesen Kunden so gut wie nichts mehr. Darum haben sie den Sozialtarif geändert. Statt geringerer Grundgebühr bekommt man jetzt ein gewisses Guthaben pro Monat, das man „umsonst“ abtelefonieren kann, aber NUR wenn man über die Telekom telefoniert! Wenn man über die Call-by-Call-Anbieter telefoniert, kann man dieses Guthaben aber nicht abtelefonieren. Darüber sind natürlich viele sauer, die ihr Telefon z.B. hauptsächlich brauchen, um erreichbar zu sein. Sie müssen jetzt die volle Grundgebühr bezahlen. Außerdem hat die Telekom ihre „Sozialkunden“, soviel ich weiß, darüber auch nicht informiert. Das habe ich neulich im Radio gehört.
Aber man muss auch bedenken, dass die Telekom nicht mehr staatlich ist, sondern eine AG, und es somit schon „nett“ von ihr ist, überhaupt einen Sozialtarif zu gewähren. Verpflichtet ist sie dazu nicht.
b) Das Sozialamt brauche ich nicht zu erklären. Ob das
Sozialamt die Kosten eines Telefonanschlusses (Banane, ob
„Sozialtarif“ oder nicht) übernimmt, weiß ich nicht.
Das Sozialamt zahlt generell nicht für Telefon, sei es Fest oder Mobil. In Ausnahmefällen (Behinderung, Betreuung etc) kann ein Antrag zur Kostenübernahme gestellt werden, in gesundheitlichen Fällen ist dafür aber u.U. auch die Krankenkasse zuständig.
Ich würde
es für gut begründbar halten, daß das Amt sie übernehmen muß.
Aber man muss auch bedenken, dass die Telekom nicht mehr
staatlich ist, sondern eine AG, und es somit schon „nett“ von
ihr ist, überhaupt einen Sozialtarif zu gewähren. Verpflichtet
ist sie dazu nicht.
LOL. Du glaubst doch nicht allen Ernstes, dass die Telekom das freiwillig macht… Dazu ist sie (als Marktführer) verpflichtet. Wäre ein anderer Anbieter Marktführer (oder wie auch immer das geregelt ist), müsste der dafür Sorge tragen, dass auch sozial schlechter gestellte Menschen einen Zugang zum Telefon erhalten. Telefon ist nämlich Grundversorgung. genaueres entnimmst Du bitte Fachkundigen Menschen hier im Forum, oder dem Telekommunikationvertrag oder wie das Ding heisst, mit dem die Privatisierung der Telekom von der Regulierungsbehörde geregelt wurde/wird.
Hi Arne,
die Telekom ist nicht dazu verpflichtet, da es genug Alternativen gibt. Beispiel: Mobilfunk-Prepaid, kostet im Jahr, um erreichbar zu bleiben, weniger als der Telekom-Sozialtarif (50DM normalerweise) und die kann man auch noch vertelefonieren.
Notruf ist jederzeit möglich.
Natürlich sind die Minutengebühren happig, aber DAS ist nicht Grundversorgung, sondern nur die Möglichkeit des Telefonierens und des Notrufs.
Ich weiss, das ist für jemand mit wenig Geld keine richtige Alternative, wenn er denn öfter telefoniert - aber dies wiederum verpflichtet keine AG zu einer sozialen Leistung.
Gruß,
Micha
P.S. Auch der Fernseher ist Grundversorgung, aber Premiere wird trotzdem nicht billiger…
die Telekom ist nicht dazu verpflichtet, da es genug
Alternativen gibt. Beispiel: Mobilfunk-Prepaid, kostet im
Jahr, um erreichbar zu bleiben, weniger als der
Telekom-Sozialtarif (50DM normalerweise) und die kann man auch
noch vertelefonieren.
Zur Normalversorgung gehört aber nicht nur erreichbar sein, sondern auch telefonieren.
Ich weiss, das ist für jemand mit wenig Geld keine richtige
Alternative, wenn er denn öfter telefoniert - aber dies
wiederum verpflichtet keine AG zu einer sozialen Leistung.
Ich sage ja auch nicht, dass die Telekom das zahlt… Aber AFAIk gibt es eben diese Verpflichtung zur Grundversorgung für den jeweiligen Marktführer, die z.B. auch verpflichtet den letzten Hinterwäldler mit Telefon zu versorgen, auch wenn dazu extra eine 100 km lange Leitung gelegt werden muss…
P.S. Auch der Fernseher ist Grundversorgung, aber Premiere
wird trotzdem nicht billiger…
Aber es gibt eine Befreiung von den GEZ Gebührer => Fernsehen zum Nulltarif ! Und AFAIk ist der Sozialanschluss an genau diese gekoppelt…
Zur Normalversorgung gehört aber nicht nur erreichbar sein,
sondern auch telefonieren.
ja, aber nicht zur GRUND!-versorgung, und maximal diese wäre unterstützungspflichtig. Und dann wäre zu erfragen, in welchem Umfang gehört denn telefonieren dazu. Wenn ich mal von 50% Tag/Abend ausgehe, komme ich bei den 50 DM auf etwa 100 minuten, sind etwa 8 im Monat. Immerhin!
Ich sage ja auch nicht, dass die Telekom das zahlt… Aber
AFAIk gibt es eben diese Verpflichtung zur Grundversorgung für
den jeweiligen Marktführer
Nein, gibts nicht mehr.
letzten Hinterwäldler mit Telefon zu versorgen, auch wenn dazu
extra eine 100 km lange Leitung gelegt werden muss…
die allerdings gibts noch, kann aber auch mobil gemacht werden, wenn die Festnetztarife angewendet werden (vorausgesetzt in der Pampa gibts Netz )
P.S. Auch der Fernseher ist Grundversorgung, aber Premiere
wird trotzdem nicht billiger…
Premiere zähle ich dann zur "Normalversorgung *grins*
Aber es gibt eine Befreiung von den GEZ Gebührer =>
Fernsehen zum Nulltarif ! Und AFAIk ist der Sozialanschluss an
genau diese gekoppelt…
richtig
Gruß, Micha
P.S. Im übrigen halte ich es auch für vermessen, von einer AG zu erwarten, das sie sozial ist.
Aber es gibt eine Befreiung von den GEZ Gebührer =>
Fernsehen zum Nulltarif ! Und AFAIk ist der Sozialanschluss an
genau diese gekoppelt…
Damit liegst du falsch. Ich zitiere nochmal aus meiner ursprünglichen Antwort:
„Den Sozialtarif erhält man, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Zum Beispiel, wenn man von der Zahlung der GEZ-Gebühren befreit ist.“
Da man aber auch den Sozialtarif bekommen kann, wenn man weder Radio noch Fernseher hat und ergo auch nicht von den GEZ-Gebühren befreit sein kann, weil man ja dazu den Fernseher (den man nicht hat) anmelden müsste, reicht es auch aus, wenn das Sozialamt bescheinigt, dass die Voraussetzungen für die GEZ-Befreiung vorliegen. Ich wollte das oben nicht so weit ausführen, aber anscheinend ist es doch nötig, um ein weit verbreitetes Vorurteil auszuräumen.
Im Übrigen: ich weiß zwar nicht, zu welcher Grundversorgung das Telefon gehören soll (in welchem Gesetz ist diese definiert?), aber zum lebensnotwendigen Bedarf gemäß Bundessozialhilfegesetz gehört es nicht, sonst müsste das Sozialamt ja auch die Telefonrechnung bezahlen. Und das tut es bisher nur in Ausnahmefällen, wenn jemand z.B. so lebensbedrohlich krank ist, dass er auf ein Telefon angewiesen ist, um jederzeit einen Arzt anrufen zu können.
genaueres entnimmst Du bitte Fachkundigen Menschen hier im
Forum,
So einen arroganten Spruch habe ich hier schon lange nicht
mehr zu hören bekommen.
Von wegen Arroganter Spruch!
Die Telekom ist so Sozial, das sie mir eine Rechnung über 2508DM zugesandt hat, obwohl ich nicht Telefoniert habe. Nun stehe ich da und habe die beweispflicht. Und nebenbei verdient der Staat mehr als genug an dieser sogenannten AG.
Also, komm mir nicht mit solchen Sprüchen.
Klaus.
was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?
Du unterstellst mir doch indirekt, dass ich nicht kompetent bin. Bin ich jetzt auch noch daran schuld, dass die telekom dir ne falsche rechnung geschickt hat?
Übrigens sollte man als vernünftiger verbraucher den kostenlosen Einzelnachweis nutzen. Hilft sehr in einem solchen Fall.
Außerdem gibt es noch die Interessengemeinschaft der Telekom-Geschädigten.
Zum einen sollte man nicht gleich wie ein Hühnchen reagieren, wenn mal eine Kritik kommt und zum anderen habe ich den Eizelverbindungsnachweis. Ich bin schließlich kein dummer junge mehr mit 41 Jahren. Das ändert aber nichts an der Tatsache, das die Telekom Abzocker sind, wobei der Staat kräftig mitkassiert. Oder glaubst du alles, was in den Nachrichten kommt? Du brauchst auf diesen Artikel nicht zu Antworten, da ich aus dem AOL rausgeflogen bin und gerade über den Anschluß eines Freundes schreibe. Ich grüße dich trotzdem und wünsche dir weiterhin alles gute. Klaus
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