Jemand hat ein Rechtsproblem mit groben Umdank

Wenn jemand vor 20 Jahren an sein Kind schon sein Erbteil verschenkt (in diesem Fall nehmen wir mal 50 % eines Hauseigentums) und sich dafür im Grundbuch freies Wohnrecht einräumen läßt, wie wäre es dann, wenn dieses Haus 9 Jahre später veräußert wird (weil ein neues Haus gebaut würde), der Wohnrechtsinhaber sich zum Grunde der Veräußerung sich aus dem Grundbuch austragen läßt, in der Annahme er würde in das Grundbuch des neuen Hauses ja auch wieder automatisch eingetragen, in Wirklichkeit das Erbteil aber an den anderen Hauseigentümer zurückgeben hat (in diesem Fall könnte es der Vater oder Ehegatte des Wohnrechtsinhabers sein)das neue Haus nur auf dessen Namen ins Grundbuch eintragen läßt und somit der ehemalige Wohnrechtsinhaber wieder draussen vor wäre und keinerlei freies Wohnrecht mehr hätte. Nach welcher Zeit, der 2. Kauf des Hauses liegt nehmen wir mal an auch 9 Jahre zurück, könnte man den ehemaligen Erben noch wg. groben Undankes oder so in die Verantwortung ziehen.

Danke für ernstgemeinte und fundierte Ratschläge