Anwalt für geringen Streitwert

Hallo Experten.

Es wurde vor einiger Zeit von jemandem ein Fall geschildert,
wobei ein DVD Player nach 4 Monaten defekt war und der Händler
eine Abwicklung (Weiterleitung an Hersteller wegen bestehender Herstellergarantie) verweigerte. Bestimmt sei dabei etwas faul bei diesem Händler. Man riet dem Schreiber sich an einen Anwalt zu wenden, dies hätte er auch getan. Bei diesem Streitwert würde es um ca.
42.- Euro gehen.
Das Ergebniss war:
Laut den Anwälten wäre man als Endverbraucher im Recht, aber der Streitwert sei zu gering.
Gäbe es eine Chance einen Händler anderweitig zu verklagen ?
Oder gibt es Anwälte die sich auf Prozesse mit geringem Streitwert
spezialisiert haben ? Oder was ist mit einer Verbraucherzentrale,
können die was bewirken ? Verlangen diese ebenfalls Gebühren ?

Danke und Gruss
Roman

Hallo Roman!

Gäbe es eine Chance einen Händler anderweitig zu verklagen ?

Klar. Wenn’s nicht vors Landgericht soll (grob gesagt: bei Streitwerten unter EUR 5.000,-), besteht keine Pflicht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Wenn man weiß, welches gericht zuständig ist, ob nicht vielleicht ein vorheriges Güteverfahren notwendig ist, ob ein Mahnverfahren nicht sinnvoller wäre, was man vorzutragen hat und was lieber nicht …

Oder gibt es Anwälte die sich auf Prozesse mit geringem
Streitwert
spezialisiert haben ?

Hihi, so kann man es auch nennen. Ich will mal so sagen: Es gibt Anwälte, die freuen sich über jeden Cent, den sie verdienen können - insbesondere Existenzgründer, bei denen das Wartezimmer nicht von 7 bis 20 Uhr überquillt und die nicht auf einen Pool von mittelständischen Stammkunden zurückgreifen können. Es ist aber nicht nur Verzweiflung, die die Anwälte zur Übernahme eines „unlukrativen“ Mandates treibt, sondern auch die Tatsache, dass junge Anwälte „Marketing“ nicht für eine überflüssige Spinnerei aus Übersee halten und den Begriff „Kundenbindung“ nicht an ihrer seit fünf Generationen bestehenden Kanzlei sowie der 35jährigen Mitgliedschaft im Schützenverein festmachen können.

Ich jedenfalls würde einen Anwalt, der sich weigert, mir in einer EUR-42-Sache zu meinem Recht zu verhelfen, auch nicht mehr mit einer EUR-12.000-Kündigungsschutzklage in drei Monaten oder der EUR-325.000-Erbschaftssache in 2007 behelligen wollen…

Es gibt die Mglk sich von einem Anwalt beraten zu lassen, so fallen nur die Beratungskosten an.
Die streitige Auseinandersetzung erledigt man dann selber.
Solche Sachen werden vor dem Amtsgericht des Beklagten geführt und die Entscheidung nach Aktenlage entschieden. ABER…

Es gibt die Geschichte eines Arztes der um 100 Euro klagte .
Der Richter
ließ ein Sachverständigengutacheten machen, - kostete fast 1000 Euro, der Arzt verlor, mit Kosten und allem drum und dran 1500Teuros. Es ging um die zugesagte Tauglichkeit eines PC´s für eine Aufgabe in der Praxis.
Irgendwo habe ich den Webseitenlink des Kluggewordenen, wenn ich ihn finde stell ich Ihn ein.

Es gibt übrigens jederzeit die Möglk. einen Anwalt zu beauftragen wenn einem die Sache wg. der Kosten entgleist.

Jakob

Und als ich den „Bezirksrevisor“ genannten Justizwicht, der so entschieden hatte, anrief, hatte ich das Gefühl, dass am anderen Leitungsende ein nachhaltiger Analphabet und ausgewiesener Arithmasteniker sitzt…und brach folglich das Gespräch ab.
Ein Rechtsanwalt Dr. jur beim Amtsgericht in Aachen über einen Beamten.

Arithmasteniker = einer der nicht rechnen kann. j.o.

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