Hallo!
Ausgangslage: Einfamilienhaus in *würfel-würfel* einem Ort im Landkreis TBB/Baden-Wuerttemberg - vermietet.
Anläßlich der aktuellen Witterung wieder aktuell, habe ich mich schon mehrfach gefragt, was denn jetzt genau „Sache“ ist:
- Räum-/Streupflicht trifft (zumindest zunächst) den Hausbesitzer, klar (oder?)
- die ist von x bis y Uhr (wo ist das eigentlich geregelt, mal googeln…)
- wenn das Haus (nicht nur Wohnung) vermietet ist, kann das per Mietvertrag übergehen, ja?
- oder man beauftragt ne Firma -> muss die dann auch die „Haftung“ nehmen?
- was wenn das der 16 jährige Sohn vom Nachbar gegenüber macht?
- es gibt oft Schilder an Durchgängen „kein Winterdienst“ oder so
- besteht dann wirklich keinerlei Haftung?
- was wenn offensichtlich doch geräumt (aber zwischendrin glatt) ist?
- kann man nicht so ein Schild an den Gartenzaun hängen
„un Öbfl“ (und Äpfel = und fertig
)? - was ist überhaupt der „Mindeststandard“?
- es wird immer einen geben, der stolpert oder so…
- bisschen Schnee finde ich oft besser als das drunter liegende Eis freizuräumen
- offensichtlich wird das Räumen SEHR unterschiedlich gehandhabt
- was machen alleinstehende Berufspendler?
… die sich keinen persönlichen Hausmeister leisten können?
- muss ein Fußgänger nicht mit winterlichen Wegeverhältnissen rechnen?
- wieso sollte der Gehweg besser als die Straße nebendran aussehen müssen?
- wieso sollte der Gehweg besser als der in *nochmal würfel-würfel*
… München aussehen (dort geht man über blankes Eis…)
vllt. könnt ihr mir ein wenig aus dem Nebel helfen?
DANKE!
cu
kai