Fragensammlung Winterdienst

Hallo!

Ausgangslage: Einfamilienhaus in *würfel-würfel* einem Ort im Landkreis TBB/Baden-Wuerttemberg - vermietet.

Anläßlich der aktuellen Witterung wieder aktuell, habe ich mich schon mehrfach gefragt, was denn jetzt genau „Sache“ ist:

  • Räum-/Streupflicht trifft (zumindest zunächst) den Hausbesitzer, klar (oder?)
  • die ist von x bis y Uhr (wo ist das eigentlich geregelt, mal googeln…)
  • wenn das Haus (nicht nur Wohnung) vermietet ist, kann das per Mietvertrag übergehen, ja?
  • oder man beauftragt ne Firma -> muss die dann auch die „Haftung“ nehmen?
  • was wenn das der 16 jährige Sohn vom Nachbar gegenüber macht?
  • es gibt oft Schilder an Durchgängen „kein Winterdienst“ oder so
      - besteht dann wirklich keinerlei Haftung?
      - was wenn offensichtlich doch geräumt (aber zwischendrin glatt) ist?
      - kann man nicht so ein Schild an den Gartenzaun hängen
        „un Öbfl“ (und Äpfel = und fertig :wink:)?
  • was ist überhaupt der „Mindeststandard“?
      - es wird immer einen geben, der stolpert oder so…
      - bisschen Schnee finde ich oft besser als das drunter liegende Eis freizuräumen
      - offensichtlich wird das Räumen SEHR unterschiedlich gehandhabt
      - was machen alleinstehende Berufspendler?
        … die sich keinen persönlichen Hausmeister leisten können?
      - muss ein Fußgänger nicht mit winterlichen Wegeverhältnissen rechnen?
      - wieso sollte der Gehweg besser als die Straße nebendran aussehen müssen?
      - wieso sollte der Gehweg besser als der in *nochmal würfel-würfel*
        … München aussehen (dort geht man über blankes Eis…)

vllt. könnt ihr mir ein wenig aus dem Nebel helfen?

DANKE!
cu
kai

  • Räum-/Streupflicht trifft (zumindest zunächst) den
    Hausbesitzer, klar (oder?)

Jo, wenn es die Gemeinde so vorschreibt…

  • die ist von x bis y Uhr (wo ist das eigentlich geregelt, mal
    googeln…)

7 - 20 Uhr, Sonntags erst ab 8

  • wenn das Haus (nicht nur Wohnung) vermietet ist, kann das
    per Mietvertrag übergehen, ja?

Jo.

  • oder man beauftragt ne Firma -> muss die dann auch die
    „Haftung“ nehmen?

Jo.

  • was wenn das der 16 jährige Sohn vom Nachbar gegenüber
    macht?

Dann freut sich der Vater des Sohnes das der faule Kerl nicht immer nur vor´m PC hockt sondern auch mal was arbeitet…

  • es gibt oft Schilder an Durchgängen „kein Winterdienst“ oder
    so
      - besteht dann wirklich keinerlei Haftung?

Die Schilder dürfen nicht überall aufgestellt werden, Haftung ist herabgesetzt.

  - was wenn offensichtlich doch geräumt (aber zwischendrin
glatt) ist?

Dafür gibt es Streugut

  • was ist überhaupt der „Mindeststandard“?

gibts keinen…

  - es wird immer einen geben, der stolpert oder so…

Jo!

  - bisschen Schnee finde ich oft besser als das drunter
liegende Eis freizuräumen

Ist immer Ermessenssache… Sichtbares Eis dürfte allerdings sicherer sein als unsichtbares.

  - offensichtlich wird das Räumen SEHR unterschiedlich
gehandhabt

jo!

  - was machen alleinstehende Berufspendler?
    … die sich keinen persönlichen Hausmeister leisten
können?

was einfallen lassen

  - muss ein Fußgänger nicht mit winterlichen
Wegeverhältnissen rechnen?

Ja, wird auch oftmals in Gerichtsurteilen mit dieser Begründung entsprechend entschieden. Man kann jedoch damit kein allgemeingültiges Recht „muß nicht räumen - die anderen müssen aufpassen“ ableiten. Kommt immer auf den Einzelfall an

  - wieso sollte der Gehweg besser als die Straße nebendran
aussehen müssen?

Weil 4 Reifen einen anderen Bodenkontakt als zwei Füße haben

  - wieso sollte der Gehweg besser als der in *nochmal
würfel-würfel*
    … München aussehen (dort geht man über blankes Eis…)

Nicht nur da, aber das ist wurscht. Du kannst kein Recht aus der Münchener Situation ableiten.