Hallo!
Angenommen, man möchte ein kleines Klamottenlabel gründen und würde dieses Label nach einem deutschen Kinofilm benennen - könnte es damit irgendwelche Probleme geben? Und wenn ja, würde es helfen, zB nur einen Buchstaben des Filmtitels zu verändern?
Danke
IKEÄ
Hi.
würde es helfen, zB nur einen Buchstaben des Filmtitels zu
verändern?
Was meinst du, würd passieren, wenn ich mein neues gesöff KOCA KOLA nennen würd???
Evtl. solltest du dich mal informieren, ob der besagte titel geschützt ist. Ich gehe allerdings mal davon aus, daß du dir durch die benennung eine art webeeffekt, auf dem titel des films basierend, erhoffst.
Du bist allerdings auch ein wenig zu unspezifisch, als dass man sinnvoll antworten könnte.
Nehmen wir mal an, es handelt sich um herrenklamotten; dann wäre „DER BEWEGTE MANN“ zwar wohlklingend, aber mit sicherheit mit rechtlichen problemen verbunden.
Verkaufst du z.b. Yachten, wäre „DAS BOOT“ recht unverfänglich, solange du nicht eindeutig auf den film anspielst. Bei u-booten säh’s wieder anders aus…
LG Alex:smile:
hi,
erstmal danke.
vielleicht kannst du ja mit einigen näheren infos noch genauere auskunft geben?
es handelt sich um einen österreichischen film mit einem vor- und zunamen einer frau als titel…ein werbeeffekt ist nicht erwünscht, sondern der wohlklingende name wäre einfach schön!
danke
s.
Hi Sandra,
es hängt in hohem Maße davon ab, ob der Filmtitel als Marke geschützt ist, und wenn ja, wie.
Es gibt z.B. den Schutz als Wortmarke, als Bildmarke oder beides.
Bei einer Wortmarke sind auch ähnlich klingende Wörter betroffen, unabhängig von der Schreibweise (z.B. „Sandra“ und „Sun Drah“, mir fällt grad nix Besseres ein), bei einer Bildmarke grafisch ähnlich gestaltete Worte/Wortbilder.
Das Markenrecht ist so kompliziert und voller Fallen und Tücken, dass sich vor einer Investition in eine neue Marke ein Gang zu einem Anwalt mit diesem Schwerpunkt auf jeden Fall lohnt, das ist jedenfalls billiger, als nachher auf Unterlassung verklagt zu werden und hohe Kosten durch Änderung der eigenen Marke zu haben.
Bei Interesse mail mich an, ich kenne einen Anwalt, der sehr viel im Markenrecht macht.
Grüße
Sebastian
markenrecht
hey sandra,
prinzipiell könnte es probleme mit urheberrecht oder markenrecht geben. könnte, muß aber nicht.
urheberrecht - ist wohl eh klar.
markenrecht - auch wenn der „filmtitel“ als marke geschützt ist stellt sich immer noch die frage für welche warenklassen, darüber hinaus ob der „filmtitel“ eine „berühmte“ marke ist. klingt jetzt alles ein wenig kompliziert, ist es auch ;o)
gaanz kurz und stark vereinfacht: an eine „berühmte“ marke, z.b. coca cola oder rolls royce oder mc donalds darfst du überhaupt nicht anstreifen, bei einer „normalen“ marke erstreckt sich der schutz nur auf die eingetragenen warenklassen. wenn also z.b. die marke „xy“ für radios eingetragen ist kannst du sie - im allgemeinen - ohne weiteres für z.b. genußmittel (oder auch klamotten) verwenden. warengleichartigkeit bzw. mangelnde warengleichartigkeit heißt das.
also, der gang zu nem patentanwalt oder einem auf dem markenrecht spezialisierten (!!!) rechtsanwalt bleibt dir wohl nicht erspart. spezialisiert deswegen weil manche rechtsanwälte auch nach dem motto „wer-glaubt-was“ statt „wer-weiss-was“ handeln …
tiger
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ach ja, noch was: wenn du jetzt zum beispiel „der bewegte mann“ als label nimmts und die marke angenommen auch für klamotten gilt würde ich „der belegte mann“ erstens witzig finden und dir zweitens durchaus gute chancen einräumen dich gegen die marke durchsetzen zu können …
tiger