Unterhaltspflicht nach Trennung

Es geht um folgendes.
Ein Paar, das 1 Jahr in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebte, aber weder verheiratet noch verlobt war, hat sich getrennt. Das heißt, die Frau hat sich von dem Mann getrennt wegen verschiedener Vorkommnisse, die gemeinsame Wohnung wurde gekündigt. Der Mann lebt seit 2 Monaten bei seiner Schwester, da er, als die Beziehung noch intakt war, eine neue Ausbildung begonnen hat, die damalige Freundin bestritt fast den gesamten Finanzhaushalt allein. Nun ist er wegen seines geringen Ausbildungsgehaltes auf den Trichter gekommen, seine Exfreundin auf Unterhalt zu verklagen.
Nun meine Frage, da niemals eine Verlobung oder ähnliches bestand, es sich also „nur“ um eine ganz normale Beziehung handelte, ist die Exfreundin doch nicht auf Unterhaltszahlungen verpflichtet, oder?
Zudem der Exfreund sie auch massiv bedroht hat, mit Selbstmord und der Zerstörung ihres Lebens.
Wie soll sich die Exfreundin denn jetzt verhalten, wenn er gar keine Ruhe gibt?
Zumal er auch die komplette Kaution der alten Wohung (die Exfreundin hat die Hälfte bezahlt) behalten will, er aber auch schon das Geld (über 2000 Euro) der alten Küche, die an die Nachmieter ging, behalten hat, wobei die Exfreundin gesagt hat, um allem Ärger aus dem Weg zu gehen, das es ihr egal ist, wenn er das Geld behält, wobei sie es auch recht nötig gebrauchen könnte.
Was ratet Ihr ihr?
Vielen Dank schonmal.

Hi,
Unterhaltsansprüche hat er gar keine.

Ich würde:
per Einschreiben/Rückschein Kaution und Zahlung für die Küche zur Hälfte mit Termin und Androhung rechtlicher Schritte für den Fall der Nichtzahlung anmahnen. Damit hält sie sich weitere Schritte offen, z.b. falls er durch einen Job oder Erbschaft doch wieder Geld bekommt.

Für den Fall das durch den Ex"freund" konkrete Drohungen gegen ihr Leben oder Gesundheit ausgesprochen werden, Anzeige wegen Bedrohung bei der Polizei erwägen. Leider reicht so eine Aussage, dass er „ihr leben kaputtmachen“ wolle nicht für so eine Anzeige aus.

Falls es auftaucht, Hausverbot erteilen und ihn bei Bedarf durch die Polizei entfernen lassen.

Wenn er anruft, sagen, dass sie nicht mehr über angebliche Unterhaltsansprüche redet, und er sie halt einklagen soll, wenn er meint Ansprüche zu haben.

Bei solchen Typen hilft leider nur massivst zurückzuschießen, damit er merkt dass er kein Geld, aber eine Menge Ärger zu erwarten hat, wenn er mit den Mätzchen nicht aufhört.

A.

Für den Fall das durch den Ex"freund" konkrete Drohungen gegen
ihr Leben oder Gesundheit ausgesprochen werden, Anzeige wegen
Bedrohung bei der Polizei erwägen. Leider reicht so eine
Aussage, dass er „ihr leben kaputtmachen“ wolle nicht für so
eine Anzeige aus.

Oder gleich zum Familiengericht und dort einen Antrag auf „einstweilige Verfügung - Gewaltschutzantrag“ stellen. Geht bei Gericht wesentlich schneller (ca. 14 Tage) als bei der Polizei (bis zu 3 Monate). Eigene Erfahrungswerte.

Lieben Gruss
Asmodine

Hallo Katrin,

wer war denn Mieter der Wohnung, also stand tatsächlich auf dem Mietvertrag? Und ist die Kaution schon ausgezahlt worden? Wenn nicht, würde ich mich an den ehemaligen Vermieter wenden und die Kontodaten erfragen bzw. ändern lassen, wenn möglich.

Bei der Küche das Gleiche! Weshalb hat der Ex-Freund denn die Möglichkeit, an diese Gelder überhaupt heranzukommen?

Unterhaltsansprüche hat er IMHO gar keine, schon gar nicht nach so kurzer Beziehungszeit.

Tun würde ich ansonsten weiter gar nichts, außer mir den Typ vom Leibe halten. Wenn er Unterhalt haben möchte, soll er den einklagen. Das kostet eine ganze Stange Geld. Dem würde ich also ziemlich gelassen entgegensehen.

Konsequent aus dem Weg gehen und ignorieren. Völliger Kontaktabbruch. Anders wird da kaum Ruhe hineinzubringen sein.

Alles Gute
Jana

Vielen Dank für die Antworten.
Sie wird hoffentlich den richtigen Weg finden.

Hallo Katrin,

wer war denn Mieter der Wohnung, also stand tatsächlich auf
dem Mietvertrag? Und ist die Kaution schon ausgezahlt worden?
Wenn nicht, würde ich mich an den ehemaligen Vermieter wenden
und die Kontodaten erfragen bzw. ändern lassen, wenn möglich.

Es standen beide im Mietvertrag, die Exfreundin hat aber die Miete bezahlt und deshalb bei der Kaution auch ihre Kontodaten angegeben. Bis jetzt wurde aber noch keine Kaution zurück gezahlt.
Das Problem ist, daß die ehemalige Vermieterin einen sehr guten Draht zu dem Typen hat, die Exfreundin schon eh nie leiden konnte, aber rein rechtlich gesehen denke ich, muß sie die Kaution an die angegebenen Bankdaten überweisen.

Bei der Küche das Gleiche! Weshalb hat der Ex-Freund denn die
Möglichkeit, an diese Gelder überhaupt heranzukommen?

Leider hat er in der Abwesenheit der Exfreundin alles mit dem Nachmieter ausgemacht und deshalb das Geld bar entgegengenommen, anstatt daß diese es überwiesen haben.

Unterhaltsansprüche hat er IMHO gar keine, schon gar nicht
nach so kurzer Beziehungszeit.

Das dachte ich mir, bin aber trotzdem beruhigt zu hören, daß es wirklich so ist.

Tun würde ich ansonsten weiter gar nichts, außer mir den Typ
vom Leibe halten. Wenn er Unterhalt haben möchte, soll er den
einklagen. Das kostet eine ganze Stange Geld. Dem würde ich
also ziemlich gelassen entgegensehen.

Konsequent aus dem Weg gehen und ignorieren. Völliger
Kontaktabbruch. Anders wird da kaum Ruhe hineinzubringen sein.

Die Exfreundin hofft, bald endlich einen Job in ihrer alten Heimat zu finden und dann ganz schnell 500 km außer Reichweite zu sein.

Alles Gute
Jana

Danke!!!