Frage 2 - rechnung schreiben selbst. taetigkeit

was muss ich tun, um jemandem eine rehcnung fuer eine erbrachte leistung (programmieren) schreiben zu duerfen.

was muss ich tun, um nebenbruflich, selbststaendig o.g. taetigkeit ausfueheren zu duerfen?

muss man ein gewerbe anmelden? oder irgendwas anderes tun?

ergaenzung
wenn ich das in meiner wohnung tue, ist das dann eine zweckentfremdung, weil ich doch mehr od. weniger die wohnung dann zu gewerblichen zwecken nutzen wuerde.

Sie brauchen nur ein Gewerbe anzumelden; hierzu gehen Sie zu Ihrer zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung, zahlen ca. DM 40,00 für einen Gewerbeschein und fertig. Finanzamt, Industrie- und Handelskammer melden sich von alleine. Bei steuerlichen Fragen (Umsatzsteuer usw.) wenden Sie sich einfach an Ihr Finanzamt; die geben Ihnen entsprechende Auskünfte.

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wenn ich das in meiner wohnung tue, ist das dann eine
zweckentfremdung, weil ich doch mehr od. weniger die wohnung
dann zu gewerblichen zwecken nutzen wuerde.

Höchstens mit dem Vermieter, da sie als Gewerbetreibender ein Schild mit Ihrem Namen und Ihrer Tätigkeit gut sichtbar außen anbringen müssen. Am besten mit ihm reden. Da Sie keinen Publikumsverkehr haben dürfte das wohl kein Problem sein.

Es hört sich an, als ob das eine einmalige oder kleinere Sache wäre für eine Programmierung. Dann würde ich mir die Gewerbeanmeldung, das Türschild und vor allem den ganzen Papierkrieg sparen. Hauptsache, der Gewinn wird versteuert, denn derjenige, dem Du Deine Rechnung schreibst, wird sie als seine Ausgabe für das Finanzamt bereithalten und dann wird bekannt, daß Du eine Einnahme hattest. Wenn Du die Rechnung schreibst, achte darauf, daß Du auf keinen Fall Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer aufführst, auch wenn Dich der Kunde darum bittet. Dann mußt Du nämlich auch Umsatzsteuererklärungen abgeben. Bevor Du irgendetwas mit MEhrwertsteuer anfängst, mußt Du Dir unbedingt vorher genauen Rat holen. Ansonsten ist es nicht schwierig, Deine Einnahme zu versteuern. Du machst eine Einnahmeüberschußrechnung, indem Du auf einem Blat auflistest, welche Einnahmen wann eingegangen sind und welche Ausgaben Du wann hattest, um diese Einnahmen zu erzielen. Die Differenz zwischen Einnnahmen und Ausgaben ist der GEwinn und den trägst Du in einerzusätzlichen Anlage ein, wenn Du Deine normale Steuererklärung abgibst. Wenn Du Arbeitnehmer bist, darfst Du sogar in jedem Jahr einen Gewinn von 800DM steuerfrei machen. Solltest Du normalerweise als Arbeitnehmer keine Steuererklärung abgeben müssen, brauchst Du auch jetzt keine einreichen, wenn Dein Gewinn unter 800DM liegt. GRuß Norbert