Hallo Experten,
folgende Situation: 4 Freunde haben eine Geschäftsidee und gründen eine Firma (als GbR). Die Idee greift, es kommen die ersten Aufträge. Einer der Gesellschafter schert allerdings aus der Reihe: Er tut buchstäblich nichts mehr, lässt alle Termine platzen und gefährdet dadurch Aufträge, bzw. deren Kalkulation, da seine Arbeit jetzt fremdvergeben werden muss. Zudem gibt einen (nicht beweisbaren) Verdacht auf Unterschlagung von Geldern. Auf gutes Zureden reagiert er abwehrend bzw. gar nicht.
Die anderen Gesellschafter haben es jetzt satt und wollen ihn aus der GbR raus haben - im Gesellschaftervertrag ist auch eine Klausel, dass bei „wichtigen Gründen die Mehrheit einen Ausschluß beschließen kann“.
Frage: Wie hat soetwas in der Praxis zu passieren? Sind da Formalien einzuhalten? Wie könnte sich (im für die GbR schlimmsten Fall) der „Störenfried“ wehren?
Gruß
Stefan