Mal angenommen, ein Mann, nennen wir ihn Hans, hätte nach einigen Jahren mal wieder Lust auf einen Berufswechsel. Und er hätte sich nach längerer Überlegung entschlossen, Devisenhändler zu werden.
Weiterhin angenommen, er hätte sich schon vorher an seinen Steuerberater gewandt, um die Besteuerung zu klären, und der Berater hätte ihm gesagt, kein Problem, sind private Veräußerungsgeschäfte. Du machst heute Gewinn, morgen Verlust usw. am Jahresende wird alles zusammengerechnet und der hoffentlich eintreffende Überschuß wird versteuert.
Nehmen wir dann noch an, dieser fiktive Hans habe einen Mann, nennen wir ihn Fritz, kennengelernt, der genau diesen Beruf bereits ausübt. Aber dieser Fritz erzähle ihm nun, wenn er in einer Woche 10000 Gewinn macht und 9000 Verlust, dann müsse er die 10000 versteuern, dürfe aber die 9000 nicht vom Gewinn abrechnen. Und daher sei er, dieser Mann, kurzerhand nach Südamerika ausgewandert, um seinen Beruf weiterhin ausüben zu können.
Was könnte man dem Hans dann sagen? Ob wohl der Steuerberater Recht hätte, oder aber der andere Mann, dem diese Versteuerung vom Finanzamt selbst in Aussicht gestellt wurde.
Der Hans müßte ja nach diesen beiden Aussagen von jeweils kompetenter Seite ziemlich verwirrt sein.
Viele Grüße und danke
Dan