angenommen jemand ist Gesellschafter einer GmbH. Dieser möchte aus der Gesellschaft aussteigen.
Wie kann dieser aus der Gesellschaft aussteigen? Müssen die übrigen Gesellschafter diesen ausbezahlen und wenn ja zu welchem Wert? Kann ein Gesellschaft überhaupt aus einer GmbH-Gesellschaft aussteigen?
Für nützliche Kommentare und Anregungen bin ich sehr dankbar.
angenommen jemand ist Gesellschafter einer GmbH. Dieser möchte
aus der Gesellschaft aussteigen.
Wie kann dieser aus der Gesellschaft aussteigen?
Anteile an einer GmbH können über einen notariell beurkundeten Kaufvertrag verkauft werden.
Müssen die
übrigen Gesellschafter diesen ausbezahlen
Nein.
und wenn ja zu
welchem Wert?
Entfällt.
Kann ein Gesellschaft überhaupt aus einer
GmbH-Gesellschaft aussteigen?
Ja, siehe oben.
Für nützliche Kommentare
Ich finde in diesem Zusammenhang den Kommentar äußerst nützlich, daß sich eine Person sich vor dem Kauf von Anteilen über die Rechtsfolgen informieren sollte. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gmbhg/