Auszahlung GmbH-Gesellschafter

Hallo,

angenommen jemand ist Gesellschafter einer GmbH. Dieser möchte aus der Gesellschaft aussteigen.
Wie kann dieser aus der Gesellschaft aussteigen? Müssen die übrigen Gesellschafter diesen ausbezahlen und wenn ja zu welchem Wert? Kann ein Gesellschaft überhaupt aus einer GmbH-Gesellschaft aussteigen?

Für nützliche Kommentare und Anregungen bin ich sehr dankbar.

Grüße

Hallo,

angenommen jemand ist Gesellschafter einer GmbH. Dieser möchte
aus der Gesellschaft aussteigen.
Wie kann dieser aus der Gesellschaft aussteigen?

Anteile an einer GmbH können über einen notariell beurkundeten Kaufvertrag verkauft werden.

Müssen die
übrigen Gesellschafter diesen ausbezahlen

Nein.

und wenn ja zu
welchem Wert?

Entfällt.

Kann ein Gesellschaft überhaupt aus einer

GmbH-Gesellschaft aussteigen?

Ja, siehe oben.

Für nützliche Kommentare

Ich finde in diesem Zusammenhang den Kommentar äußerst nützlich, daß sich eine Person sich vor dem Kauf von Anteilen über die Rechtsfolgen informieren sollte. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gmbhg/

Gruß,
Christian

Hallo,

angenommen jemand ist Gesellschafter einer GmbH. Dieser möchte
aus der Gesellschaft aussteigen.
Wie kann dieser aus der Gesellschaft aussteigen?

Steht dazu was im Gesellschaftsvertrag (Andienpflicht, Vorkaufsrecht etc.) ?

Müssen die übrigen Gesellschafter diesen ausbezahlen

wenn es im Gesellschaftsvertrag so geregelt ist ja, ansonsten nein

und wenn ja zu welchem Wert?

entweder Gesellschaftsvewrtrag oder Verhandlungssache: zwischen 1 EUR und 100 Mrd. EUR liegt der mögliche Preis

Kann ein Gesellschaft überhaupt aus einer GmbH-Gesellschaft :aussteigen?

Ja, s. auch Gesellschaftsvertrag

Für nützliche Anregungen bin ich sehr dankbar.

schau in den Gesellschaftsvertrag

CIao maxet.