Urheberrecht und Nachbearbeitung

Hallo, liebe Rechtskundige,

ich hätte eine Frage bezgl. des Urheberrechts:

Angenommen ein Grafiker verkauft dir einen Entwurf für z.b. einen Autoaufkleber, den du als Werbeträger für deine Firma nutzen möchtest. Du findest heraus, dass dieser „grafische Entwurf“ zu 80% aus Bildern besteht, die einwandfrei und nachweislich aus einem Buch kopiert worden sind. Meines Wissens darf man das auf keinen Fall, es sei denn, man hat beim entsprechenden Verlag die Bildrechte erworben oder sonstwie eine Genehmigung erhalten.
Nun argumentiert der Grafiker aber dahingehend, dass er die kopierten Bilder ja verändert habe (in diesem Fall koloriert und nur Teilausschnitte des Orignalabbilds benutzt und mit einem weiteren Bild zur Collage montiert) und es deshalb seine Entwürfe sind. Muss ich das abnehmen und bezahlen oder hat sich der Grafiker nicht vielmehr rechtswidrig verhalten?

Danke für eure Hilfe!

Hallo!
Also erstmal…um was gehts Dir überhaupt? Gefallen Dir die Entwürfe nicht und Du willst jetzt nichts bezahlen oder gehts darum, ob Du rechtlich für die Verwendung der Bilder belangt werden kannst?

Nur soviel: Bei der Verwendung von Bildern aus Büchern kommt es immer auf das Buch an. Es gibt jede Menge Bücher oder CD´s, deren Inhalt „zur freien Verwenundung“ sind.
Z.B. die Clipartsammlung von CorelDraw…

Grüße,
Wassermaxe

Hallo,

Nur soviel: Bei der Verwendung von Bildern aus Büchern kommt
es immer auf das Buch an. Es gibt jede Menge Bücher oder CD´s,
deren Inhalt „zur freien Verwenundung“ sind.
Z.B. die Clipartsammlung von CorelDraw…

dann schau doch mal in die Lizenzbestimmungen von CorelDraw zu der mitgelieferten Clipart nach, wie genau beschrieben ist was Du damit tun darfst und was nicht. („Hilfe - Info - Lizenz“ dann unter Punkt 2. BESTIMMUNGEN ZUM GEBRAUCH VON CLIPART UND STOCK PHOTO IMAGES
(in Version 12))

Zur ursprünglichen Frage: Es hängt wohl davon ab, ob durch die Arbeit des Graphikers ein neues „Werk“ entstanden ist. Kann man so gar nicht beurteilen.

ujk

Hallo,
da du selbst trotz „Bearbeitung“ der Bilder durch den Grafiker, die
ursprünglichen Bilder erkennbar sind, bleibt das ursprüngliche Urheberrecht nicht
nur bestehen, sondern auch beweisbar bestehen.
Das Recht zur Bearbeitung muß der ursprüngliche Urheber ja ersteinmal gegeben
haben, damit der Grafiker die Bilder überhaupt erst bearbeiten darf.

Um Gewissheit zu erlangen ob der Grafiker die Rechte für den genannten Zweck
erworben hat, oder ob sich der Grafiker unrechtmäsig als Urheber ausgibt,
könntest du ja einmal bei den echten Urhebern anfragen. Die Adresse muß ja dein
Grafiker haben, soferne er rechtmäsig die Erlaubnis eingeholt hat.
Hat er keine Bezugsadresse, ist die Lage eh klar.

Sollte sich herausstellen, daß dir dein beauftragter Grafiker Plagiate verkaufen
will, für die er ja nur eine geringe Eigenleistung erbrachte, die Hauptsache
aber einfach geklaut hat, würde ich die Entwürfe zurückweisen.
Du hast Ihn doch wohl nicht beauftragt für dich Bilder zu klauen.

Logischerweise solltest du die Bilder nicht verwenden, da falls der Urheber an
dich herantritt, du alleine Schadensersatzpflichtig bist.
Theoretisch könntest du dich beim Grafiker schadlos halten.

Ob du dem Grafiker freiwillig bezahlen willst und wieviel, bleibt
Geschmackssache, in dem Fall, daß er dir was für dich völlig wertloses geliefert
hat.

OL

Hi,
Da die Bilder noch erkennbar sind, ist auf jedenfall das ursprüngliche
Urheberrecht zu beachten.
Ebenso ob eine Bearbeitung erlaubt wurde.
Wenn der ursprüngliche Urheber eben das Recht nicht erteilt hat, ist es
Unerheblich ob ein neues Werk durch den Grafiker entstanden ist.

Ol

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Du beziehst dich auf §23UrhG http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__23.html

wird aber relativiert durch §24UrhG (Freie Benutzung)
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__24.html

(http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/ Übersicht)

Hier ein Beispiel: http://www.jura-lotse.de/newsletter/nl75-001.shtml

Zugegebenermaßen scheint hier die Benutzung nicht rechtens zu sein.

ujk

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Nachfrage
Hallo,

da du selbst trotz „Bearbeitung“ der Bilder durch den
Grafiker, die ursprünglichen Bilder erkennbar sind, bleibt das
ursprüngliche Urheberrecht nicht nur bestehen, sondern auch beweisbar :bestehen.

Da musste sich wohl Beuys für seine Popartverfremdung des Monroe-Bildes wohl auch die Genehmigung des Photographen einholen ?

Ciao maxet.

Da musste sich wohl Beuys für seine Popartverfremdung des
Monroe-Bildes wohl auch die Genehmigung des Photographen
einholen ?

Hallo maxet,
meintest Du Andy Warhol?
http://www.poster.de/Warhol-Andy/Warhol-Andy-Marilyn…
Mit freundlichen Grüßen

Ulf

Hallo,
ja sicherlich, oder er ist eben das Risiko eingegangen.
allerdings ist mir von Beys keine Popartverfremdung von MM bekannt.
Falls du Andy Warhol meinst, hat dieser die Aufnahmen meines Wissens
nach selbst gemacht.
Ol

Hallo,

da du selbst trotz „Bearbeitung“ der Bilder durch den
Grafiker, die ursprünglichen Bilder erkennbar sind, bleibt das
ursprüngliche Urheberrecht nicht nur bestehen, sondern auch

beweisbar :bestehen.

Da musste sich wohl Beuys für seine Popartverfremdung des
Monroe-Bildes wohl auch die Genehmigung des Photographen
einholen ?

Ciao maxet.

Hallo Ulf,

Popartverfremdung des Monroe-Bildes

meintest Du Andy Warhol?
http://www.poster.de/Warhol-Andy/Warhol-Andy-Marilyn…

ja, latürnich!

Ciao maxet