Wie steht’s rechtlich in einer „ehe-ähnlichen“ Gemeinschaft
(Kinder verhanden) mit dem Unterhaltsansprüchen?
Es heisst, diese Gemeinschaften sind gleichgesetzt.
Konkret wurde bisher nur mein Einkommen bei der Berechnung des Erziehungsgeldes (Für die Partnerin) herangezogen.
Wie kann ich Unterhaltszahlungen in der Steuer geltend machen, an die Kinder und die Partnerin, wenn wir zusammen wohnen.
Kann es (gewollt) sein, dass bei einer Trennung (Klassisch: Die Frau hat die Kinder, ist noch im Erz.Urlaub) die Frau Unterhalt erhält, im obigen Bsp aber nicht? (Kinder ist klar, Dü.-Tabelle…)
Wie steht’s rechtlich in einer „ehe-ähnlichen“ Gemeinschaft
(Kinder verhanden) mit dem Unterhaltsansprüchen?
–> Für die Kinder mußt Du immer Sorgen
Es heisst, diese Gemeinschaften sind gleichgesetzt.
–> Wenn Deine Frau in eheähnlichen Verhältnissen lebt, so bist Du für Deine Frau nicht mehr Unterhaltspflichtig
Konkret wurde bisher nur mein Einkommen bei der Berechnung des
Erziehungsgeldes (Für die Partnerin) herangezogen.
Wie kann ich Unterhaltszahlungen in der Steuer geltend machen,
–> Laß Dir von Deiner Frau die Anlage U unterschreiben, somit bist Du für Deine Unterhaltsleistungen steuerfrei. Deine Frau ist dann dafür steuerpflichtig.
wenn die frau wegen der kindererziehung nicht für ihren unterhalt sorgen kann, dann ist bis zum dritten lebensjahr des kindes der vater auch für den unterhalt der mutter zuständig.
ein „vorteil“ der trennung wäre das vermutlich höhere erziehungsgeld.
bis denne
thomas
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