Urheberrecht

Hallo.
Folgende Frage:
Person A hat bei in einem Online-Auktionshaus preiswert Noten ersteigert ( 1,99€ zzgl. Versandkosten ).
A erhält vollständige Noten, diese allerdings sind kopiert und mit Spiralbindung gebunden.
Der Titel der Noten lautet „Blablaba“ von XY, innen steht noch: Bearb.:AB. Auf der Rückseite gibt es eine Art Bestellnummer, die aber ohne eine Verlagsangabe nutzlos ist.
Nirgendwo ist ersichtlich, wer der Herausgeber der Noten ist und wer die Noten verlegt hat oder aus welcher Quelle immer sie stammen.
In der Artikelbeschreibung war keine Rede von kopierten Noten.

Sollte A diese Noten für eine Aufführung verwenden wollen, gäbe es prinzipiell Probleme mit der GEMA.

Der Verkäufer hat diese Noten noch immer mehrfach im Angebot, d.h. er vertreibt sie ausdrücklich als Kopie.
Ist sowas rechtens?
Was sollte A jetzt in die Bewertung schreiben?

Gruß
Tutulla

Hallo Tutulla,

In der Artikelbeschreibung war keine Rede von kopierten Noten.

wenn es sich um einen Komponisten oder Bearbeiter handelt, der noch dem Urheberrecht unterliegt, dann würde ich den Kauf rückgängig machen wollen (weil ich die Noten nicht verwenden kann).

Der Verkäufer hat diese Noten noch immer mehrfach im Angebot,
d.h. er vertreibt sie ausdrücklich als Kopie.

Nein, die Sache ist schlimmer, weil er ja nicht „Kopie“ dazu schreibt, sondern seine Kopien als Originale verkauft.

Ist sowas rechtens?
Was sollte A jetzt in die Bewertung schreiben?

„Noten für Aufführung nicht verwendbar, weil unerlaubte Kopie!“

  • aber das würde ich nur schreiben, wenn ich mir der Sache sicher wäre, nicht wenn ich es nur vermutete.

Schreib mir doch mal per Mail, worum es sich genau handelt, dann kann ich vielleicht mehr dazu sagen (mit Auflösung deiner Kürzel).

Herzliche Grüße

Thomas Miller