Hallo,
angenommen, jemand hat bei Ebay ein gebrauchtes Handy eingestellt, verkauft und das Geld vom Käufer erhalten. Nach dem Kauf wurde der Verkäufer auf das DHL-Jubiläumsangebot aufmerksam, bei dem er ein Paket kostenlos verschicken konnte.
In der Auktion hatte er 8,50 Euro als Kosten für Versand (7 Euro für ein versichertes Paket und 1,50 Euro für die Verpackung) angegeben.
Die Post hatte dem Käufer zugesagt, dass das Gratis-Paket mit 500 Euro versichert ist. Es ist auch problemlos angekommen.
Nun hat sich der Käufer gemeldet und mit rechtlichen Schritten gedroht, weil auf dem Paket die Gratis-Marke klebte, er aber 7 Euro Versand gezahlt hatte.
Kann er die 7 Euro rechtmäßig zurückverlangen? Eigentlich hat er ja für die Leistung des Verschickens bezahlt und nicht für die Paketmarke.
Grüße
Nun hat sich der Käufer gemeldet und mit rechtlichen Schritten
gedroht, weil auf dem Paket die Gratis-Marke klebte, er aber 7
Euro Versand gezahlt hatte.
Kann er die 7 Euro rechtmäßig zurückverlangen? Eigentlich hat
er ja für die Leistung des Verschickens bezahlt und nicht für
die Paketmarke.
Hallo Käschdin,
ich dachte, der Verkäufer hatte den Gutschein zum Paketversand von mir ersteigert?
Mit grinsenden Grüßen
Ulf
Hallo!
Ganz klares und eindeutiges NEIN!
Der Käufer hat eingewilligt, die von Ihnen angezeigten VERSANDKOSTEN zu bezahlen.
Versandkosten sind nicht gleich PORTOKOSTEN!
Wie sich die Versandkosten zusammensetzen soll dem Käufer egal sein. Er hat den vorher abgemachten Preis für Ware und Versand bezahlt und er hat die Ware zugesendet bekommen.
Er kann sich nun ärgern bis er schwarz wird, evtl. auch noch Geld beim Anwalt lassen - aber bringen wird ihm das alles nichts!
Grüße,
Wassermaxe
auch hier?
Hallo Wassermaxe!
aber bringen wird ihm das alles nichts!
Auch dann nicht, wenn in der Auktion neben dem Gesamtpreis für den Versand aufgeschlüsselt stand, dass von den 8,50 gesamt 7,00 für’s Porto und 1,50 für Verpackung/Aufwand angesetzt sind?
Hier wäre ja deutlich zu sehen welcher Teil der Kosten wofür verwendet wird, wobei ein Posten (das Porto) nachweislich nicht nötig war.
Gruss Froggie
Aber Hallo,
die 7 Euro sind ja wohl das, was man gemeinhin als „durchlaufenden Posten“ bezeichnet. Und der Käufer hat
sehr wohl für den normalen Preis eines Paketes bezahlt. Ein Vorenthalten/ Nicht-Rückerstatten würde ich als Betrug oder Unterschlagung anzeigen und meinen (Staats)-Anwalt seine Arbeit tun lassen.
Ganz ohne Kosten!
))) Aber mit guten Erfolgsaussichten.
Viel Spaß,
Ralf.
Ein
Vorenthalten/ Nicht-Rückerstatten würde ich als Betrug oder
Unterschlagung anzeigen und meinen (Staats)-Anwalt seine
Arbeit tun lassen.
Ganz ohne Kosten!
))) Aber mit guten Erfolgsaussichten.
Das glaube ich nicht. Abgesehen von der Geringfügigkeit halte ich das Vorgehen des Verkäufers nicht für strafrechtlich relevant, sondern für absolut korrekt.
Was ist denn der Paket-Gutschein von DHL anderes als der Gegenwert einer Paketbeförderung? Diesen hat der Verkäufer für das Paket an den Käufer aufgewendet und kann ihn erstattet verlangen (bzw. im geschilderten Fall behalten). Er hätte ihn ansonsten z.B. für das Geburtstagspaket, das er am gleichen Tag an seinen Bruder geschickt hat, verwenden können, für das er aber, da er den „Gutschein“ auf das ebay-Paket geklebt hat, nun ganz normal latzen mußte (nur mal so als Beispiel).
Ciao, Wotan
DHL-Jubiläumsauktion für Ebay-Paket nutzen? Ja!
Hallo Ralf,
ich habe große Zweifel, dass das so durchsetzbar wäre, weil es in meinen Augen schlicht falsch ist.
Letztendlich hat die Post hier den Haushalten eine 7 Euro Wertmarke geschenkt. Derjenige hat nun damit sein Paket bezahlt. So what? Den Verkäufer hat es also trotzdem was gekostet, denn er hätte die Marke sonstr anders nutzen können.
Du hättest gute Ausssichten bei der Anzeige ausgelacht zu werden.
Gruß Ivo
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Hallo Ihr beiden,
m.E. ist es zwar nicht völlig egal in was der Verkäufer eingewilligt hat, es spielt hier aber keine Rolle.
Der Verkäufer hat die 7 Euro Wert des Geschenks nun mal für den Versand des Pakets aufgewendet.
Ob ich diese von der Post vorher geschenkt bekommen habe ist dabei völlig egal.
Gruß Ivo
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Hallo!
Ein
Vorenthalten/ Nicht-Rückerstatten würde ich als Betrug oder
Unterschlagung anzeigen und meinen (Staats)-Anwalt seine
Arbeit tun lassen.
Ganz ohne Kosten!
Bezüglich des Staatsanwalts stimmt das wohl, denn der würde mal kurz auflachen und die Angelegenheit dann der Rundablage zuführen.
Der Käufer zahlt für Verpackung und Versand. Der Versand hat einen Wert von EUR 7,-. Das ist alles. DHL hat dem Verkäufer eine Beförderung geschenkt. Eine Pflicht zum Weiterverschenken entsteht daraus nicht.
Den Verkäufer hat es also trotzdem was
gekostet, denn er hätte die Marke sonstr anders nutzen können.
Endlich mal jemand, der weiß, was Kosten sind.