Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, dass jemand eine Tonerpatrone für seinen Laserdrucker von einem Powerseller bei eBay kauft mit der Angabe: „Toner schwarz kompatibel zu xyz“
Laut Beschreibung ist die Kartusche geprüft und getestet und es wird sehr gute Qualität garantiert.
Die angekommene Kartusche sieht optisch aus wie eine neue Originalkartusche und wird in den Drucker eingesetzt.
Angenommenen nach kurzer Zeit druckt der Drucker nicht mehr richtig und wird zur Garantiereparatur zum Hersteller geschickt. Der Reparaturdienst sagt dann aber, dass keine Garantie übernommen wird, weil die Kartusche nicht neu war, sondern eine Originalkartusche war, die nachgefüllt wurde. Dadurch sei Toner ausgelaufen, was den Schaden verursacht hat. Es soll eine Rechnung über mehrere hundert Euro bezahlt werden.
Könnte in solch einem Fall der eBay-Verkäufer der Kartusche für den Schaden verantwortlich gemacht werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß
Sandra
Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, dass jemand eine Tonerpatrone für seinen
Laserdrucker von einem Powerseller bei eBay kauft mit der
Angabe: „Toner schwarz kompatibel zu xyz“
Laut Beschreibung ist die Kartusche geprüft und getestet und
es wird sehr gute Qualität garantiert.
Die angekommene Kartusche sieht optisch aus wie eine neue
Originalkartusche und wird in den Drucker eingesetzt.
Angenommenen nach kurzer Zeit druckt der Drucker nicht mehr
richtig und wird zur Garantiereparatur zum Hersteller
geschickt. Der Reparaturdienst sagt dann aber, dass keine
Garantie übernommen wird, weil die Kartusche nicht neu war,
sondern eine Originalkartusche war, die nachgefüllt wurde.
Dadurch sei Toner ausgelaufen, was den Schaden verursacht hat.
Es soll eine Rechnung über mehrere hundert Euro bezahlt
werden.
Könnte in solch einem Fall der eBay-Verkäufer der Kartusche
für den Schaden verantwortlich gemacht werden?
Sicherlich wenn er eine Kartusche geliefert hat, die den Drucker zerstörte, weil die Kartusche bzw Toner darin für den Drucker ungeeignet war.
Aber Beweise sind das Problem, es käme hat darauf an ob man beweisen kann, wo die Ursache für den Mangel ist.
Bedienungsfehler beim einsetzen.
Drucker hatte schon einen Fehler der sich so oder so gezeigt hätte.
usw…usw.
Jakob
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß
Sandra
Hallo Jakob,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Aber Beweise sind das Problem, es käme hat darauf an ob man
beweisen kann, wo die Ursache für den Mangel ist.
wäre eine eMail des Herstellers mit den folgenden Angaben Beweis genug?
"der Kostenvoranschlag zur Reparatur Ihres Druckers ist entstanden aufgrund einer Wiederbefüllten-Originalkartusche, Farbe schwarz.
Durch das Befüllen ist die Kartusche nicht mehr zu 100% dicht und kann somit, wie in Ihrem Fall, im Gerät auslaufen."
Gruß
Sandra
Ja sollte eigendlich reichen denn die Kartusche muss für den angebotenen Zweck tauglich sein dies war wohl nicht der Fall
Lasse Dir das schriftlich geben das diese Refillkartusche die Ursache war.
Und dan drohe dem Verkäufer mit einer Schadenersatzklage es sei denn er zahlt.
Jakob
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Vielen Dank… wird gemacht… (owT)
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
zu bedenken ist, dass sich der Verkäufer damit rausredet, dass der Käüfer sie vieleicht selbst nachgefüllt hat. Dann reicht das oben ausgeführte als Beweis nicht aus.
Wenn der Schaden in der Zeit eingetreten ist, wonach bei gewöhnlichem gebrauch einer Originalpatrone eine Nachfüllung nicht geschehen konnte, könnte es als Beweis reichen, aber nur dann.
Auf jeden Fall dem Verkäufer zur Zahlung auffordern, wie Jakob gesagt hat. Wenn er nicht zu abgebrüht ist und die Kartouche wirklich selbst nachgefüllt hat, dann läßt er sich auf keinen Prozeß ein.
Gruß
Barbara
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]