Sind Verlobte Angehörige?

Hallo Leute,

ich habe mal eine Frage: Sind Verlobte Angehörige im Sinne deutscher Gesetze und Rechtsprechung oder nicht?

Im konkreten Fall geht es darum, das meine Freundin Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung) erhält, darüber hinaus bekommt sie Hilfe zur Pflege nach dem 5.-9. Kapitel des SGB XII, da ich ihr den Haushalt führe, und das sie an mich weitergibt.

Ich selber beziehe Arbeitslosengeld II. Laut ALGII-VO darf dieses Pflegegeld nicht als Nebeneinkommen angerechnet werden. Das Arbeitsamt tut es aber trotzdem, da ich angeblich kein Angehöriger meiner Freundin sei.

Ich meine, als Verlobter bin ich es aber doch.

Wie seht ihr das?

Auf Eure Antworten freut sich aus Gallien

der Asterix

ich habe mal eine Frage: Sind Verlobte Angehörige im Sinne
deutscher Gesetze und Rechtsprechung oder nicht?

Hi,
das kommt wohl auf das Gesetz an. Lt. STGB sind Verlobte auch Angehörige:
http://dejure.org/gesetze/StGB/11.html
aber um das STGB geht es ja hier nicht.

Eher scheint mir dieser Paragraph, den ich per Google gefunden habe, ein Indiz zu sein, dass du im Sinne der in Frage kommenden Gesetze kein Angehöriger bist:
http://www.brandenburg-berlin.de/abb-lv/soz_bera/pfl…
und zwar § 7 Abs. 3.
Hier wird nämlich, wenn ich das richtig verstehe, davon ausgegangen, dass Angehörige unentgeltlich pflegen. Natürlich steht es dem Pflegebedürftigen frei, dem Angehörigen auch etwas von dem Pflegegeld zukommen zu lassen. Wenn aber wie bei dir das Pflegegeld komplett an dich fließt, weil du dafür eine bestimmte Leistung erbringst, dann würde ich dich eher als Pflegeperson sehen denn als Angehöriger.

Gruß
Nelly