Hallo!
Nehmen wir an, jemand verkauft sein Fahrzeug. Im Kaufvertrag steht, der Käufer hat das Fahrzeug bis Tag x abzumelden/umzumelden.
Eines Tages bekommt der Käufer eine Anzeige (von der Versicherung), dass er unversichert gefahren ist. Die Verfahrenskosten werden in Rechnung gestellt.
Ist der Käufer jetzt im Recht? Was sagt das Straßenverkehrsamt zu so einem Fall (Fahrzeugbriefe, Schilder sollen dort vorgezeigt werden).
Vielen Dank
Hallo,
ich hatte mal einen gleichen Fall, da klingelte die Polizei bei mir und machte ähnliche Vorwürfe. Ich zeigte den Vertrag, und da bekam ich den Hinweis, diesen an die Zulassungsstelle zu faxen. Hat auch ausgereicht, habe nie wieder etwas von der Sache gehört.
Viele Grüße
Jana
Hi
ws, der Käufer bekommt die Anzeige, ohne Versicherung gefahren zu sein??
Ich gehe doch mal davon aus, dass du nen ordentlichen Kaufvertrag hast ausfüllen lassen und eine Ausfertigung an die Versicherung und eine an die Zulassungsstelle geschickt hast (letzteres ist Pflicht und kann geahndet werden, wenn nicht).
Gruß
HaWeThie
Nein… der Verkäufer hat ne Anzeige bekommen. Der Versicherung habe ich bescheid gesagt. Die meinte…falls das Fahrzeug weiterhin angemeldet ist, muss ich nachzahlen. Beim Straßenverkehrsamt sollte ja der Käufer das Fahrzeug (wie im Vertrag festgehalten) abmelden - hat er aber nicht.
Der Verkäufer hat nun ein Problem…Was könnte er tun?
Danke für die Antworten…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ganz genau,Kaufvertrag an das STVA sowie an die Versicherung und der Drops ist gelutscht.
Dann hat der Käufer das nachsehen.
Xena