Beihilfe zum Suizid / Unterlassene Hilfeleistung

Hallo Wissende,

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar, Beihilfe zum Suizid ist es nicht. Aber wie weit geht die Beihilfe zum Suizid? Was darf ich alles tun ohne mich strafbar zu machen? Wie sieht es mit Unterlassener Hilfeleistung aus?

Also mal angenommen jemand nimmt in meinem Beisein eine letale Dosis Medikamente oder schneidet sich die Pulsadern auf, wann müsste ich spätestens eingreifen / Hilfe holen?

Ich habe irgendwo etwas gelesen, dass ich in das Selbstbestimmungsrecht bis zu dem Zeitpunkt geht wo jemand die Kontrolle über sein Handeln verliert, ist das richtig? Also müsste ich quasi in dem Moment, wo mein Gegenüber bewusstlos wird eingreifen?

Vor allem die Rolle des §323c StGB interessiert mich in diesem Zusammenhang (falls er in diesem Zusammenhang gar keine Rolle spielt bitte ich um Aufklärung), Hinweise auf andere § etc. sind natürlich auch willkommen.

Dankeschön und liebe Grüße
Timi

Auch hallo.

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar, Beihilfe zum
Suizid ist es nicht. Aber wie weit geht die Beihilfe zum
Suizid? Was darf ich alles tun ohne mich strafbar zu machen?
Wie sieht es mit Unterlassener Hilfeleistung aus?

Bei der aktiven Sterbehilfe ist immerhin noch eine agierende Person vorhanden, die dem Sterbewilligen ins Jenseits verhilft (=Mord nach dt. Recht). Zum Suizid
bedarf es i.A. nur einer Person. Und Selbstmord kann man nicht verbieten, ebenso die Wahl des Mittels.

Also mal angenommen jemand nimmt in meinem Beisein eine letale
Dosis Medikamente oder schneidet sich die Pulsadern auf, wann
müsste ich spätestens eingreifen / Hilfe holen?

Eigentlich sofort, vorausgesetzt man wusste um die Wirkung des Medikaments X bei der Person Y oder die Tiefe des Schnitts.

Ich habe irgendwo etwas gelesen, dass ich in das
Selbstbestimmungsrecht bis zu dem Zeitpunkt geht wo jemand die
Kontrolle über sein Handeln verliert, ist das richtig? Also
müsste ich quasi in dem Moment, wo mein Gegenüber bewusstlos
wird eingreifen?

Klingt schon mal gut. Obwohl der Zustand der Bewusstlosigkeit schon zu spät sein kann. Nicht zu vergessen die alten Leute mit Vormundschaft.

Vor allem die Rolle des §323c StGB interessiert mich in diesem
Zusammenhang (falls er in diesem Zusammenhang gar keine Rolle
spielt bitte ich um Aufklärung), Hinweise auf andere § etc.
sind natürlich auch willkommen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html

Prinzipiell kann man sagen, dass der Einzelne zur Gesunderhaltung anderer Personen verpflichtet ist. Aber verbiete mal jemand 30 Zigaretten am Tag zu rauchen und 40 Bier zu trinken. Oder die Treppe runterzufallen und sich damit das Genick zu brechen…
Man sieht: jeder ist auch für sich selbst verantwortlich :wink:

HTH
mfg M.L.

Hi,

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar, Beihilfe zum
Suizid ist es nicht. Aber wie weit geht die Beihilfe zum
Suizid? Was darf ich alles tun ohne mich strafbar zu machen?
Wie sieht es mit Unterlassener Hilfeleistung aus?

Bei der aktiven Sterbehilfe ist immerhin noch eine agierende
Person vorhanden, die dem Sterbewilligen ins Jenseits verhilft
(=Mord nach dt. Recht).

Nein, Tötung auf Verlangen, §216 StGB. Es wäre ohnehin im höchsten der Gefühle nur Todschlag weil die niederen Beweggründe fehlen, die es für Mord braucht.

Zum Suizid
bedarf es i.A. nur einer Person. Und Selbstmord kann man nicht
verbieten, ebenso die Wahl des Mittels.

Suizid ist durchaus in einigen Ländern verboten.

Also mal angenommen jemand nimmt in meinem Beisein eine letale
Dosis Medikamente oder schneidet sich die Pulsadern auf, wann
müsste ich spätestens eingreifen / Hilfe holen?

Eigentlich sofort, vorausgesetzt man wusste um die Wirkung des
Medikaments X bei der Person Y oder die Tiefe des Schnitts.

Okay, man weiß aber eben nie so ganz genau wann eine letale Menge genommen wurde. Was für den einen ausreichend ist versetzt den anderen nur in ein mehrtägiges Koma. Und Pulsaderschnitte führen in den seltensten Fällen zum Tod, da man durch das heraussprudelnde Blut die Ader nicht mehr sieht und somit nicht mehr richtig trifft (wie du siehst kenne ich mich ein bisschen aus :wink:.

Außerdem ist es wie du sagst in Deutschland nicht verboten sich selbst zu töten - warum muss ich also direkt eingreifen, obwohl mein Gegenüber ja kein Unrecht tut?

Ich habe irgendwo etwas gelesen, dass ich in das
Selbstbestimmungsrecht bis zu dem Zeitpunkt geht wo jemand die
Kontrolle über sein Handeln verliert, ist das richtig? Also
müsste ich quasi in dem Moment, wo mein Gegenüber bewusstlos
wird eingreifen?

Klingt schon mal gut. Obwohl der Zustand der Bewusstlosigkeit
schon zu spät sein kann. Nicht zu vergessen die alten Leute
mit Vormundschaft.

Von alten Leuten mit Betreuer spreche ich aber nicht. Ich spreche nicht von Sterbehilfe sondern von Suizid.

Vor allem die Rolle des §323c StGB interessiert mich in diesem
Zusammenhang (falls er in diesem Zusammenhang gar keine Rolle
spielt bitte ich um Aufklärung), Hinweise auf andere § etc.
sind natürlich auch willkommen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html

Danke, den § kenne ich, ich wollte allerdings wissen in wie weit ich eben danach belangt werden könnte, wenn ich nichts tue - bzw. wann der Zeitpunkt ist bei dem ich mich strafbar machen würde, wenn ich nicht handele.

Trotzdem danke für deine Antwort.

LG Timi

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar, Beihilfe zum
Suizid ist es nicht. Aber wie weit geht die Beihilfe zum
Suizid?

Gar nicht. Es gibt schlichtweg keine Beihilfe zum Suizid. Denn Beihilfe setzt eine rechtswidrige Haupttat voraus, und da Suizid kein von keinem Straftatbestand erfasst wird, kann man hierzu auch keine Beihilfe leisten.

Was darf ich alles tun ohne mich strafbar zu machen?

Man witztelte früher mal darüber, dass es erlaubt sei, dem Lebensmüden den Strick zu reichen, aber man sei verpflichtet, ihn sofort wieder loszumachen, wenn er „es“ tut. Wobei es dann bei einem ordentlichen Genickbruch ja zu spät wäre…

Wie sieht es mit Unterlassener Hilfeleistung aus?

Ein Suizidversuch gilt als Unglücksfall i.S.v. § 323 c StGB, aber…

Also mal angenommen jemand nimmt in meinem Beisein eine letale
Dosis Medikamente oder schneidet sich die Pulsadern auf, wann
müsste ich spätestens eingreifen / Hilfe holen?

…nicht zwangsweise heißt das, dass du Hilfe holen oder sonstwie tätig werden musst. Bei freiverantwortlichem Suizidversuch zwingt § 323 c in keinem Fall zu Hilfeleistungen gegen den erklärten Willen des Betroffenen (und diesen Satz habe ich so aus dem Kommentar abgeschrieben: Tröndle, § 323 c Rn. 3 a).

Levay

Bei freiverantwortlichem
Suizidversuch zwingt § 323 c in keinem Fall zu Hilfeleistungen
gegen den erklärten Willen des Betroffenen (und diesen Satz
habe ich so aus dem Kommentar abgeschrieben: Tröndle, § 323 c
Rn. 3 a).

Danke Levay, genau so etwas habe ich gesucht.

Obwohl mir die Vorstellung einfach nur zuzuschauen wenn jemand neben mir stirbt doch immer noch etwas… „gewöhnungsbedürftig“ vorkommt.

Danke dir und Stern dafür.

LG Timi

was ist mit Bayern?
Hallo Ihr Wissenden,

das Thema interessiert mich jetzt auch.

Meines Wissens ist es in zwei Bundesländern (u.a. Bayern) möglich, jemanden zwangseinzuweisen, wenn er für andere oder (!) sich selbst eine Gefahr darstellt. Mir sind Fälle aus München bekannt, in denen Selbstmordkandiaten gegen ihren Willen in einer geschlossenen Abteilung festgehalten wurden.

Bedeutet dies im Umkehrschluß nicht auch, dass zumindest in diesen Bundesländern auch jeder verpflichtet wäre, den Suizidversuch zu melden bzw. zu verhindern? Leider habe ich keine Ahnung in welchen Gesetzen dies regional geregelt ist. Da müsste doch dann auch etwas dazu zu finden sein. Oder?

Gibt es hier keine Juristen aus Bayern?

mit besten Grüßen
Steffen B.

Hallo,

ich habe jetzt einmal weiter zu der Thematik gegoogelt und folgenden Link gefunden:
http://www.lsvd.de/bund/recht/aids.html Besonders ab 4.3 interessant.

Steffen B.