Hi,
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar, Beihilfe zum
Suizid ist es nicht. Aber wie weit geht die Beihilfe zum
Suizid? Was darf ich alles tun ohne mich strafbar zu machen?
Wie sieht es mit Unterlassener Hilfeleistung aus?
Bei der aktiven Sterbehilfe ist immerhin noch eine agierende
Person vorhanden, die dem Sterbewilligen ins Jenseits verhilft
(=Mord nach dt. Recht).
Nein, Tötung auf Verlangen, §216 StGB. Es wäre ohnehin im höchsten der Gefühle nur Todschlag weil die niederen Beweggründe fehlen, die es für Mord braucht.
Zum Suizid
bedarf es i.A. nur einer Person. Und Selbstmord kann man nicht
verbieten, ebenso die Wahl des Mittels.
Suizid ist durchaus in einigen Ländern verboten.
Also mal angenommen jemand nimmt in meinem Beisein eine letale
Dosis Medikamente oder schneidet sich die Pulsadern auf, wann
müsste ich spätestens eingreifen / Hilfe holen?
Eigentlich sofort, vorausgesetzt man wusste um die Wirkung des
Medikaments X bei der Person Y oder die Tiefe des Schnitts.
Okay, man weiß aber eben nie so ganz genau wann eine letale Menge genommen wurde. Was für den einen ausreichend ist versetzt den anderen nur in ein mehrtägiges Koma. Und Pulsaderschnitte führen in den seltensten Fällen zum Tod, da man durch das heraussprudelnde Blut die Ader nicht mehr sieht und somit nicht mehr richtig trifft (wie du siehst kenne ich mich ein bisschen aus
.
Außerdem ist es wie du sagst in Deutschland nicht verboten sich selbst zu töten - warum muss ich also direkt eingreifen, obwohl mein Gegenüber ja kein Unrecht tut?
Ich habe irgendwo etwas gelesen, dass ich in das
Selbstbestimmungsrecht bis zu dem Zeitpunkt geht wo jemand die
Kontrolle über sein Handeln verliert, ist das richtig? Also
müsste ich quasi in dem Moment, wo mein Gegenüber bewusstlos
wird eingreifen?
Klingt schon mal gut. Obwohl der Zustand der Bewusstlosigkeit
schon zu spät sein kann. Nicht zu vergessen die alten Leute
mit Vormundschaft.
Von alten Leuten mit Betreuer spreche ich aber nicht. Ich spreche nicht von Sterbehilfe sondern von Suizid.
Vor allem die Rolle des §323c StGB interessiert mich in diesem
Zusammenhang (falls er in diesem Zusammenhang gar keine Rolle
spielt bitte ich um Aufklärung), Hinweise auf andere § etc.
sind natürlich auch willkommen.
http://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html
Danke, den § kenne ich, ich wollte allerdings wissen in wie weit ich eben danach belangt werden könnte, wenn ich nichts tue - bzw. wann der Zeitpunkt ist bei dem ich mich strafbar machen würde, wenn ich nicht handele.
Trotzdem danke für deine Antwort.
LG Timi