Wildunfall - Alkohol - Schutzbehauptung

Hallo liebe Rechts-Experten,
man nehme mal an, das jemand, des Nachts eine Stunt mit dem Auto baut, weil er einer Gruppe Rehe ausgewischen ist (keine Berührung)! Bevor er diese Fahrt angetreten hat, trank er ein paar Biers! Die Beifahrerin hat diese Rehe auch gesehen und hat es bei der Polizei, später auch zu Protokoll gegeben! Da der Vorfall irgendwo, im nirgendwo stattfand und das Handy unter dem Autodach lag (die Polizei hat es auch da gefunden) konnte niemand verständigt werden! Die zwei gingen also zu Fuß los und kamen, etwa 3 Stunden später zuhause an! Sofort wurde die Polizei angerufen und diese hat widerum sofort eine Blutprobe- (0,5 Promille) und den Führerschein genommen! Dieser kam aber etwa 2 Wochen später per Post zurück. Einige Zeit später, nach div. Gutachten, entschlossen sich Richter und Staatsanwalt das Verfahren (zu Recht!) einzustellen! Der Hauptgrund hierfür lag daran, daß keinerlei Hinweise für einen Alkoholbedingten Fahrfehler vorlagen und das Verlassen des Unfallortes ja irgendwie auch nachvollziehbar war!

Da es ja nun um einen Wildunfall ging sollte die Teilkasko-Versicherung nun das rampunierte Auto zahlen! Und die Haftpflicht sollte eine verbeulte Leitplanke ersetzen!

Das wollen die aber nicht! - mit der Begründung, daß dieser Unfall alleine durch Alkoholeinfuß zustande kam und es sich bei den Rehen um eine Schutzbehauptung handle. Als Konsequenz wurde die Versicherung dann verklagt und 2! Jahre später kommt es dann wohl zum Prozeß (fand noch nicht statt!). Vorher wird von dem Zivilprozeßrichter abermals ein Gutachten verlangt, daß aber diesmal die Versicherung zahlen muß! Dies lag offenbar daran, daß die Argumentation der Versicherung, bei deren Anhörung, nicht so ganz schlüssig war! Das Gutachten erstellt dieselbe Institution, die auch schon vor zwei Jahren damit betraut war - damals ist wohl nicht wirklich positiv ausgefallen (Fahruntüchtigkeit)! - Der damalige Richter/Staatsanwalt befanden das Ergebnis aber offenbar, als nicht so tragisch und die Aussage der Beifahrerin als glaubwürdiger!

Nun hackt die Versicherung noch auf einem Fall (Alkohol/Unfall/Führeschein-10-Monate-weg) herum, der 5 Jahre zurückliegt und bildet einen absurden Zusammenhang, daß diese Person ja ein Alkoholiker sein müsse, weil er ja nun schon zweimal Alkohol getrunken habe und gefahren seie!

Das sahen Richter/Staatsanwalt von damals aber ja nun, irgendwie anders!

Meine Frage lautet nun:
Kann der Richter im Zivilprozeß nun entscheiden, daß eine Fahruntauglichkeit vorlag. Denke zwar „nein“ aber möchte mal ein paar Meinungen dazu wissen! Da ja kein Führerscheinentzug (bis auf die 2 Wochen Ermittlungszeit) stattfand, wäre da ja wohl etwas schief gelaufen! In Amiland ist soetwas ja wohl Gang und Gebe (O. J. Simson…), aber in unserem Rechtsstaat würde es mir etwas merkwürdig erscheinen!

Gruß Kai.

Meine Frage lautet nun:
Kann der Richter im Zivilprozeß nun entscheiden, daß eine
Fahruntauglichkeit vorlag. Denke zwar „nein“ aber möchte mal
ein paar Meinungen dazu wissen! Da ja kein Führerscheinentzug
(bis auf die 2 Wochen Ermittlungszeit) stattfand, wäre da ja
wohl etwas schief gelaufen! In Amiland ist soetwas ja wohl
Gang und Gebe (O. J. Simson…), aber in unserem Rechtsstaat
würde es mir etwas merkwürdig erscheinen!

Gruß Kai.

Hallo Kai,
Die Frage ist falsch. Der Richter muss nicht entscheiden ob Fahruntauglichkeit vorlag.
Die Teilkasko muss zahlen bei Wildunfall. Aber ob es ein Wildunfall war kann man der Versicherung kaum beweisen. (Keine Berührung/keine Tierhaare etc.) Die Freundin als Zeugin muss nicht unbedingt glaubwürdig sein. Die Annahme Schutzbehauptung wegen Alkohol ist nicht von der Hand zu weisen, da Alkohol festgestellt wurde. Das tatsächlich Rehe vor dem Auto liefen ist nicht beweisbar.Wenn der Wildunfall nicht bewiesen werden kann, muss die Versicherung nicht zahlen.
Wie dass der Richter sieht steht auf einem anderen Blatt.
(Vor Gericht und auf hoher See…)
Gruß elmore

Meine Frage lautet nun:
Kann der Richter im Zivilprozeß nun entscheiden, daß eine
Fahruntauglichkeit vorlag.

Ja. Er ist durch das Strafverfahren in keiner Weise gebunden und bildet sich ein eigenes Urteil, das durchaus anders ausfallen kann. Die Fragestellung bzgl. des Alkoholeinflusses ist im vorliegenden Fall im Zivilprozeß auch eine andere anls im Strafverfahren.

Ciao, Wotan

Hallo elmore,

Das tatsächlich Rehe vor dem Auto liefen
ist nicht beweisbar.Wenn der Wildunfall nicht bewiesen werden
kann, muss die Versicherung nicht zahlen.

Von dem Trümmerhaufen gab es ein Schadensgutachten, bei dem Haare am Fahrzeug gefunden wurden! - Angegeben wurde bei der Polizei, daß keine Berührung stattgefunden habe! - Widerspricht sich zwar, aber im Eifer des Gefechts (Ausweichmanöver) ist dies, meiner Meinung nach, eher Subjektiv zu bewerten! - Wer schaut in einer solchen Situation schon nach rechts oder links?

Und wie sieht die Sache jetzt aus?

Gruß Kai.

Hallo.

In Amiland ist soetwas ja wohl Gang und Gebe (O. J. Simson…), aber in unserem
Rechtsstaat würde es mir etwas merkwürdig erscheinen!

Ich finde es nicht ganz angebracht, hier so auf die Pferde zu hauen (oder auf die Rehe). Nach dem Unfall drei Stunden Fußmarsch, dann zur Blutprobe, unbekannte Zeit zwischen dem letzten Bier und dem Unfall und 0,5 Propelle gehabt, sind die Fakten so richtig?

Dann hatte der Betroffene extremes Glück, auf sehr kulante Polizeibeamte, Staatsanwälte und Richter zu stoßen. Man könnte nämlich auch so rechnen, dass zum Zeitpunkt des Unfalls absolute Fahruntüchtigkeit vorgelegen haben muss. Nämlich 0,5 Propelle zum Zeitpunkt der Blutentnahme + 4 Stunden Zeitdifferenz ergibt eine BAK zum Unfallzeitpunkt zwischen 0,9 und 1,4. Und bei absoluter Fahruntüchtigkeit - was mehr als 1,1 Propelle sind - hilft kein Reh und kein Kontra auf der Straße mehr.

Die Argumentation der Versicherung finde ich allerdings reichlich dämlich. Der Wildunfall ist ja beweisbar (eigentlich sogar bewiesen nach Aktenlage bei der Polimannzei), so dass die Schutzbehauptung von der Schutzbehauptung auf wackligen Füßen steht. Würde die Versicherung so argumentieren, wie ich das im vorigen Absatz dargelegt habe, wäre die Lage eine wesentlich schwierigere. So hingegen besteht immer noch eine gewisse Chance.

Gruß kw

Hallo Kai!

…etwa 3 Stunden später :zuhause an! Sofort wurde
die Polizei angerufen und :diese hat widerum sofort eine
Blutprobe- (0,5 Promille)…

Rehe hin oder her, zwischen Unfall und Blutprobe lagen mehrere Stunden. Man kann auf 1 Promille oder mehr zurück rechnen. Nicht irgendwelche Wildtiere sind der Kern des Problems, sondern der betrunkene Fahrer.

Nun hackt die Versicherung :noch auf einem Fall
(Alkohol/Unfall/Führeschein-10-Monate-weg) herum, der 5 :Jahre zurückliegt und bildet :einen absurden :Zusammenhang…

Ein Richter muß diesen Zusammenhang keineswegs als absurd einstufen. Es ist nicht zu vermeiden, daß sich ein Gesamtbild von wiederholten Trunkenheitsfahrten bietet. Es kann sogar sein, daß irgendwelche gefundenen Tierhaare bedeutungslos werden. Versicherungen haften nun mal nicht für Betrunkene.

Nach meiner unmaßgeblichen Meinung ist die Frage entscheidend, wieviel Zeit zwischen Unfall und Blutprobe lag. Wenn das nämlich 4 oder mehr Stunden waren, kommt man in die absolute Fahruntüchtigkeit zum Zeitpunkt des Unfalls. Dann braucht man Rehe und andere Widrigkeiten überhaupt nicht mehr zu erwähnen.

Gruß
Wolfgang

Hallo elmore,

Das tatsächlich Rehe vor dem Auto liefen
ist nicht beweisbar.Wenn der Wildunfall nicht bewiesen werden
kann, muss die Versicherung nicht zahlen.

Von dem Trümmerhaufen gab es ein Schadensgutachten, bei dem
Haare am Fahrzeug gefunden wurden! - Angegeben wurde bei der
Polizei, daß keine Berührung stattgefunden habe! -
Widerspricht sich zwar, aber im Eifer des Gefechts
(Ausweichmanöver) ist dies, meiner Meinung nach, eher
Subjektiv zu bewerten! - Wer schaut in einer solchen Situation
schon nach rechts oder links?

Hallo Kai,

irgendwie passt das alles nicht zusammen. Wenn Tierhaare am Auto gefunden wurden fand mit ziemlicher Sicherheit eine Berührung mit einem Reh statt. Diese Berührung haben der Fahrer und die Beifahrerin mit Sicherheit gespürt, ein Reh ist ja nicht gerade ein Kleintier! Bei meinem Rehunfall vor ein paar Jahren hat es jedenfall ordentlich Gebumst.

Irgendwie passt in de Geschichte alles hinten und vorne nicht zusammen.

Gruß

Phoebe

Und wie sieht die Sache jetzt aus?

Gruß Kai.

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Hallo Phoebe,

irgendwie passt das alles nicht zusammen. Wenn Tierhaare am
Auto gefunden wurden fand mit ziemlicher Sicherheit eine
Berührung mit einem Reh statt. Diese Berührung haben der
Fahrer und die Beifahrerin mit Sicherheit gespürt, ein Reh ist
ja nicht gerade ein Kleintier! Bei meinem Rehunfall vor ein
paar Jahren hat es jedenfall ordentlich Gebumst.

Irgendwie passt in de Geschichte alles hinten und vorne nicht
zusammen.

Es hatte bei diesem Unfall mehrmals, heftigst gebumst, da das Fahrzeugt auf eine abgesenkte Leitplanke auffuhr und anschließend eine 5 Meter tiefe Böschung runterpurzelte! - Will damit sagen, daß die Insassen ja in Verbindung mit einem evtl. Schock (mich würde soetwas kaum kalt lassen!), gar nicht mehr genau beurteilen konnten, was jetzt wie gebumst hat!

Gruß Kai.

Hallo Oki, hallo TeeBird,

nur wegen dem ewigen Ami-Rumgemotze.
Ich habe den Hinweis auf Amiland und OJ lediglich so
verstanden, dass der Strafprozess etwas anderes
wie der Zivilprozess fand.

Gruesse
Elke

Dem Stimmt!!!

nur wegen dem ewigen Ami-Rumgemotze.
Ich habe den Hinweis auf Amiland und OJ lediglich so
verstanden, dass der Strafprozess etwas anderes
wie der Zivilprozess fand.

Hallo liebe Rechts-Experten,
man nehme mal an, das jemand, des Nachts eine Stunt mit dem
Auto baut, weil er einer Gruppe Rehe ausgewischen ist (keine
Berührung)! Bevor er diese Fahrt angetreten hat, trank er ein
paar Biers! Die Beifahrerin hat diese Rehe auch gesehen und
hat es bei der Polizei, später auch zu Protokoll gegeben! Da
der Vorfall irgendwo, im nirgendwo stattfand und das Handy
unter dem Autodach lag (die Polizei hat es auch da gefunden)
konnte niemand verständigt werden! Die zwei gingen also zu Fuß
los und kamen, etwa 3 Stunden später zuhause an! Sofort wurde
die Polizei angerufen und diese hat widerum sofort eine
Blutprobe- (0,5 Promille) und den Führerschein genommen!
Dieser kam aber etwa 2 Wochen später per Post zurück. Einige
Zeit später, nach div. Gutachten, entschlossen sich Richter
und Staatsanwalt das Verfahren (zu Recht!) einzustellen! Der
Hauptgrund hierfür lag daran, daß keinerlei Hinweise für einen
Alkoholbedingten Fahrfehler vorlagen und das Verlassen des
Unfallortes ja irgendwie auch nachvollziehbar war!

Da es ja nun um einen Wildunfall ging sollte die
Teilkasko-Versicherung nun das rampunierte Auto zahlen! Und
die Haftpflicht sollte eine verbeulte Leitplanke ersetzen!

Das wollen die aber nicht! - mit der Begründung, daß dieser
Unfall alleine durch Alkoholeinfuß zustande kam und es sich
bei den Rehen um eine Schutzbehauptung handle. Als Konsequenz
wurde die Versicherung dann verklagt und 2! Jahre später kommt
es dann wohl zum Prozeß (fand noch nicht statt!). Vorher wird
von dem Zivilprozeßrichter abermals ein Gutachten verlangt,
daß aber diesmal die Versicherung zahlen muß! Dies lag
offenbar daran, daß die Argumentation der Versicherung, bei
deren Anhörung, nicht so ganz schlüssig war! Das Gutachten
erstellt dieselbe Institution, die auch schon vor zwei Jahren
damit betraut war - damals ist wohl nicht wirklich positiv
ausgefallen (Fahruntüchtigkeit)! - Der damalige
Richter/Staatsanwalt befanden das Ergebnis aber offenbar, als
nicht so tragisch und die Aussage der Beifahrerin als
glaubwürdiger!

Nun hackt die Versicherung noch auf einem Fall
(Alkohol/Unfall/Führeschein-10-Monate-weg) herum, der 5 Jahre
zurückliegt und bildet einen absurden Zusammenhang, daß diese
Person ja ein Alkoholiker sein müsse, weil er ja nun schon
zweimal Alkohol getrunken habe und gefahren seie!

Das sahen Richter/Staatsanwalt von damals aber ja nun,
irgendwie anders!

Meine Frage lautet nun:
Kann der Richter im Zivilprozeß nun entscheiden, daß eine
Fahruntauglichkeit vorlag. Denke zwar „nein“ aber möchte mal
ein paar Meinungen dazu wissen! Da ja kein Führerscheinentzug
(bis auf die 2 Wochen Ermittlungszeit) stattfand, wäre da ja
wohl etwas schief gelaufen! In Amiland ist soetwas ja wohl
Gang und Gebe (O. J. Simson…), aber in unserem Rechtsstaat
würde es mir etwas merkwürdig erscheinen!

Deine VS Kasko muss nicht leisten bei Grober Fahrlässigkeit.

Wer auch nur ein Glas trinkt, kann das Pech haben, daß die Kasko sich weigert zu zahlen.
Die Sache geht wahrscheinlich nicht gut aus.
C2H5OH + zu offenbar schnell gefahren. ???

Ich glaube nicht daß die Sache gewonenn wird.

Jakob

Gruß Kai.

Hallo Kai,

meine ehrliche Meinung?

Ich glaube nicht dass es so klar ist, dass die Versicherung zahlen muss.

Ich war jetzt schon mehrmals als Zuschauen bei Zivilprozessen, bei denen die Staatsanwaltschaft Ermittlungen für ein Strafverfahren agelehnt bzw. eingestellt hat hat. Der Ausgang der Zivilverfahren war jedesmal sehr offen.

Dazu kommt, dass man zwar erst bei 0,5%o den „Lappen“ verliert, man den Versicherungsschutz aber meist schon ab 0,3%o riskiert.
Und sollte die Versicherung dann noch anführen können, dass zum Unfallzeitpunkt der %o-Spiegel noch höher war, so kann es durchaus sein, dass der Richter den Alkoholgehalt im Blut als Unfallursächlich ansieht.

Ich hoffe diejnigen sind gut rechtschutzversichert, denn wer sagt denn das in der ersten Instanz gleich Schluss ist?

Gruß Ivo

Hallo!

Also zur Frage, ob eine strafgerichtliche Entscheidung ein Zivilgericht bindet oder nicht stellt sich gar nicht, weil es eine strafgerichtliche Entscheidung in diesem Fall nicht gibt.

Natürlich steht es dem Zivilgericht also frei zu beurteilen, ob der Alkohol den Unfall verursacht hat oder nicht. Ob das im Prozess gegen die Versicherung aber überhaupt relevant ist, weiß ich nicht - das hängt vom Versicherungsvertrag ab.

Gruß
Tom

das hängt vom Versicherungsvertrag ab.

Hallo, Tom.

Zumindest die deutsche Kaskoversicherung wird bei Unfällen, für die Alkohol (mit)ursächlich war, immer auf grobe Fahrlässigkeit plädieren können. Die Kasko ist dann zur Leistung frei, die Haftpflicht kann Regress nehmen, und beide handeln auch im Regelfall danach. Was im konkreten Versicherungsvertrag steht, spielt (bei uns!) überhaupt keine Geige mehr.

Gruß kw

Anders gemeint
Hallo!

Ich denke du hast mich vielleicht nicht ganz richtig verstanden, vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Wenn der Alkohol ursächlich war für den Unfall - dann ist die Sache klar, eben genau wie du gesagt hast.

Interessant wird es, wenn der Lenker alkoholisiert war, die Alkoholisierung aber nicht ursächlich für den Unfall war. Es wäre denkbar, dass selbst für diesen Fall die Haftung der Versicherung vertraglich ausgeschlossen ist - daher kommt es auf den Vertrag an. Ich kenne die verschiedenen Versicherungsbedingungen nicht, aber denkbar wäre das und für die Versicherung wäre es eine massive Erleichterung der Beweisführung.

Gruß
Tom