Hallo liebe Rechts-Experten,
man nehme mal an, das jemand, des Nachts eine Stunt mit dem Auto baut, weil er einer Gruppe Rehe ausgewischen ist (keine Berührung)! Bevor er diese Fahrt angetreten hat, trank er ein paar Biers! Die Beifahrerin hat diese Rehe auch gesehen und hat es bei der Polizei, später auch zu Protokoll gegeben! Da der Vorfall irgendwo, im nirgendwo stattfand und das Handy unter dem Autodach lag (die Polizei hat es auch da gefunden) konnte niemand verständigt werden! Die zwei gingen also zu Fuß los und kamen, etwa 3 Stunden später zuhause an! Sofort wurde die Polizei angerufen und diese hat widerum sofort eine Blutprobe- (0,5 Promille) und den Führerschein genommen! Dieser kam aber etwa 2 Wochen später per Post zurück. Einige Zeit später, nach div. Gutachten, entschlossen sich Richter und Staatsanwalt das Verfahren (zu Recht!) einzustellen! Der Hauptgrund hierfür lag daran, daß keinerlei Hinweise für einen Alkoholbedingten Fahrfehler vorlagen und das Verlassen des Unfallortes ja irgendwie auch nachvollziehbar war!
Da es ja nun um einen Wildunfall ging sollte die Teilkasko-Versicherung nun das rampunierte Auto zahlen! Und die Haftpflicht sollte eine verbeulte Leitplanke ersetzen!
Das wollen die aber nicht! - mit der Begründung, daß dieser Unfall alleine durch Alkoholeinfuß zustande kam und es sich bei den Rehen um eine Schutzbehauptung handle. Als Konsequenz wurde die Versicherung dann verklagt und 2! Jahre später kommt es dann wohl zum Prozeß (fand noch nicht statt!). Vorher wird von dem Zivilprozeßrichter abermals ein Gutachten verlangt, daß aber diesmal die Versicherung zahlen muß! Dies lag offenbar daran, daß die Argumentation der Versicherung, bei deren Anhörung, nicht so ganz schlüssig war! Das Gutachten erstellt dieselbe Institution, die auch schon vor zwei Jahren damit betraut war - damals ist wohl nicht wirklich positiv ausgefallen (Fahruntüchtigkeit)! - Der damalige Richter/Staatsanwalt befanden das Ergebnis aber offenbar, als nicht so tragisch und die Aussage der Beifahrerin als glaubwürdiger!
Nun hackt die Versicherung noch auf einem Fall (Alkohol/Unfall/Führeschein-10-Monate-weg) herum, der 5 Jahre zurückliegt und bildet einen absurden Zusammenhang, daß diese Person ja ein Alkoholiker sein müsse, weil er ja nun schon zweimal Alkohol getrunken habe und gefahren seie!
Das sahen Richter/Staatsanwalt von damals aber ja nun, irgendwie anders!
Meine Frage lautet nun:
Kann der Richter im Zivilprozeß nun entscheiden, daß eine Fahruntauglichkeit vorlag. Denke zwar „nein“ aber möchte mal ein paar Meinungen dazu wissen! Da ja kein Führerscheinentzug (bis auf die 2 Wochen Ermittlungszeit) stattfand, wäre da ja wohl etwas schief gelaufen! In Amiland ist soetwas ja wohl Gang und Gebe (O. J. Simson…), aber in unserem Rechtsstaat würde es mir etwas merkwürdig erscheinen!
Gruß Kai.