Hallo ihr Wissenden!
Auch ich finde das Urheberrecht, wie schon andere vor mir (siehe
weiter unten. „Grafiker“ u. „Musiker“) ziemlich kompliziert.
Angenommen, jemand verkauft selbstgeschmiedete Ritterrüstungen und
möchte auf seiner Website (oder Visitenkarte, Katalog,
selbstgeschriebenen Fachbuch, Flyer … wo auch immer - jedenfalls
öffentlich und nicht privat)
eine Radierung von Albrecht Dürer vollständig oder in Teilen
abbilden.
Unser Schmied besitzt
a) ein neues Fachbuch mit der begehrten Abbildung
b) einen Druck (vielleicht von der Bundesdruckerei, Jahrgang
unbekannt, von Oma geerbt)
c) er weiß, in welchem Museum das Bild hängt und besitzt einen
Katalog (selbst fotografieren dürfte er hier nicht)
Fest steht, Herr Dürer ist länger als 70 Jahre tot. Der beschwert
sich nicht mehr. Aber wie sieht es ansonsten aus?
Können der Verlag (a), die Druckerei (b), der Museumsfotograf/
Scanner-Besitzer, Das Museum Rechte anmelden und wenn ja, wie
beweisen sie, dass das Bild aus ihrer Quelle stammt?
Oder muss unser Schmied im Zweifel mit einem über 50-jahrigen Buch
aufwarten, in dem sich die Abbildung auch befindet?
Neugierig
Yolanthe
P. S.
Versteht mich nicht falsch - ich finde es sehr wichtig, die Rechte
kreativer Menschen (Designer, Künstler, Autoren etc.) zu wahren.
Hallo,
also erstmal ist es so daß die Schutzrechte 70 Jahre nach dem Tod
ablaufen, dazu damit das Werk ab dann der gesamten Menschheit frei
als Kulturgut zur Verfügung steht. Vorher soll es noch das Einkommen
der Urheber und deren Erben sichern.
Nun ist es so daß ein altes Werk durch bearbeiten und katalogisieren
etc. wieder ein neues Werk entstehen lässt, aber nur wenn dazu wieder
eine geistige eigentümliche Schöpfung zugrunde liegt.
Wird also zb ein Kunstwerk fotografiert, sprich Licht und und
Schatten betonen die Struktur etc. liegt ein neues Urheberrecht auf
der Fotografie, nicht auf dem Werk selbst.
Nun ist es oft so daß Museen oder ähnliche Institutionen vorgeben die
Inhaber der Urheberrechte zu sein, was allerdings nur dann stimmt,
wenn das Werk durch das Können eines Menschen der dort Angestellt ist
reproduziert wurde.
Einfach auf einen, wenn auch noch so tollen Scanner legen, und nach
einem bestimmten Programm abscannen lassen, da etsteht noch kein
neues Urheberrecht. (Nordemann + Fromm: fotografierende Maschinen)
Hier werden von seiten der Museen etc. momentan viele Fehler gemacht.
Urheberrecht kann nur durch echte Urheberschaft entstehen.
Anders sieht es hingegen aus mit dem Recht des Eigentümers,
Objekte etc. nur für bestimmte Zwecke reproduzieren zu lassen.
Das heisst es bekommt jemand nur die Erlaubnis,bei dem das Museum die
Nutzung Kontrolliert.
Da hilft dann auch nichts daß das Werk, vom Gesetz her frei ist.
Wird hingegen etwas rein technisch reproduziertes in Umlauf gebracht,
so ist meiner Meinung nach gar kein neues Urheberrecht entstanden.
Somit würde ein Verweis auf ein vermeintliches Schutzrecht sinnlos
sein.
Allerdings ist sich dessen ein mutmaßlicher Kläger,
höchstwahrscheinlich nicht bewust, und es besteht durchaus die
Möglichkeit daß ein Gericht nicht meine Meinung teilt.
OL