Schuldtitel, trotzdem kein Geld

Hallo,

da hat jemand einen Schadenersatz-Prozess gewonnen mit Vollstreckungsbescheid, aber es kommt kein Geld ?! Der Schuldner ist Inhaber einer GmbH, hat aber seinen Sohn als Geschäftsführer, über dessen Konten wohl der Finanzverkehr abgewickelt wird. Der Schuldner haftet persönlich. Der Schadenersatz beruht auf Nichteinhaltung eines Vertrages auf Firmenvordruck der GmbH. Ist dann nicht auch automatisch die GmbH mit in Haftung zu nehmen? Wenn nicht, wie kommt man an einen Schuldtitel gegenüber der GmbH? Und wer trägt dann dafür die Gerichts- und Anwaltkosten?

Vielen Dank!

Gruß jetme

mit wem wurde der vertrag abgeschlossen? mit der gmbh oder mit dem „inhaber“ der gmbh? weil gegen die gmbh kannst du nur vorgehen wenn du den vertrag mit ihr abgeschlossen hast… scheint aber in deinem fall nicht so zu sein… da kannst du nur gegen den „inhaber“ vorgehen. z.b. in sein privatvermögen pfänden? den da würden sich auch die gmbh-anteile befinden…

gruß

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Wenn nicht, wie kommt man an einen Schuldtitel gegenüber der GmbH?

Die GmbH verklagen !

Und wer trägt dann dafür die Gerichts- und Anwaltkosten?

Der Kläger !

Hallo!

Also hier kennt ja niemand die Vermögensverhältnisse des Schuldners, was soll man da sagen?

Gegen die GmbH kann man da natürlich nicht vorgehen, da gegen die GmbH kein Titel besteht. Man kann aber die Gesellschaftsanteile des Gesellschafters, der, wenn ich richtig verstanden habe, der Schuldner ist, pfänden. Ob das in concreto zielführend ist, kann dir hier niemand sagen.

Es macht in solchen Fällen eigentlich allgemein schon Sinn, einen Experten, sprich Rechtsanwalt, zu beauftragen. Nur soweit die Betreibung Aussicht auf Erfolg hat natürlich.

Gruß
Tom