entschädigung oder soetwas?

hallo,
unser energieversorder möchte eine neue leitung legen. von oberleitung zu erdkabel. für den anschluss wollen die einiges an geld haben. dabei ist mir eingefallen:
seit jahren steht deren masten auf unserem grundstück.

hat man eigtl. als privater gegenüber einem stromversorger anspruch auf soetwas wie entschädigung für den platz, den man in seinem grundstück für den masten bereitstellt?

schließlich kann ich das fleckchen nicht anderweitig nutzen.

danke für jeden helfenden hinweis.

Grüße,
Veronika

Hallo Veronika,

leider schreibst du nicht, in welchem Bundesland du wohnst.

Ein Blick ins Grundbuch würde nämlich zeigen, ob der Stromversorger ein eingetragenes Recht hat, dort den Masten stehen zu haben.

Allerdings stehen öffentliche Lasten nicht in jedem Bundesland im Grundbuch (z.B. in Ba-Wü).

Ich sehe nur sehr geringe Chancen, dass sich hier Geld vom Strombetreiber holen läßt.

Gruß Ivo

hat man eigtl. als privater gegenüber einem stromversorger anspruch auf soetwas wie entschädigung für den platz, den man in seinem grundstück für den masten bereitstellt?

Zur Zeit führe ich ein Verfahren gegen die e-on-hanse aus diesem
Grunde. Der Großmast steht dort seit den 50er-Jahren. e-on
argumentiert, dass sie nicht zahlen, weil sie nicht zahlen…

Ein Nachbar hatte e-on vom Grundstück „verklagt“…

Klare Auskunft : der Versorger muß zahlen ! Ist zwar gering,
aber er muß. Er muß auch dafür Sorge tragen dass keine
Gefahren entstehen - z. B. Bäume in die Leitungen wachsen.

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vielen dank.

wenn das sich bewahrheiten würde, wär das doch mal ne gute nachricht.
allerdings entsteht bei mir bei solchen aussagen sofort die frage: „wo steht denn das?“
auf was soll ich mich berufen?
bleibt mir nur das allg. eigentumsrecht aus 14 GG oder die paar wenigen allg. §§ aus dem BGB?
reichen die?

Veronika

hey ivo,

wohne in sachsen
sagt mir hier das grundbuch was dazu?

öffentliche last? wie sieht es mit privaten stromversorgern aus? glaub ich zwar in meinem fall nicht, aber …
wie seh ich das auf anhieb ob es öffentl. oder privater versorger ist?

machst du mir also nicht so große hoffnungen.

der zweite eintrag behauptet was anderes - na, wir werden sehen.

danke, veronika

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Hallo Veronika,

in „Sachsen“ kenne ich mich hier nicht aus. Leider.

Gruß Ivo