Abschleppkosten

Angenommen ein Fahrzeug soll in Köln abgeschleppt werden. Man kann die Stadt Köln aber wegen rechtzeitigen Erscheinens gerade noch daran hindern, das Fahrzeug zu entfernen. Könnte die Stadt (neben den Kosten des Abschleppunternehmens von 92 € - Fahrzeug bereits am Haken) eine Verwaltungsgebühr von 52 € für das „Sicherstellen“ des Fahrzeugs berechnen oder sind diese Gebühren falsch berechnet?
Es handelt sich bei den 52 € um eine Verwaltungsgebühr gem. Stufe 2. Sind die Voraussetzungen der Stufe 2 gegeben?
Liegt in dem o.g. Beispielsfall die „Sicherstellung“ eines Fahrzeugs vor?

Danke im voraus,
Raulito

Angenommen ein Fahrzeug soll in Köln abgeschleppt werden. Man
kann die Stadt Köln aber wegen rechtzeitigen Erscheinens
gerade noch daran hindern, das Fahrzeug zu entfernen. Könnte
die Stadt (neben den Kosten des Abschleppunternehmens von 92 €

  • Fahrzeug bereits am Haken) eine Verwaltungsgebühr von 52 €
    für das „Sicherstellen“ des Fahrzeugs berechnen oder sind
    diese Gebühren falsch berechnet?

Ich kenne die Gebührensatzung nicht, aber wenn das Ding schon am Haken hängt??

Es handelt sich bei den 52 € um eine Verwaltungsgebühr gem.
Stufe 2. Sind die Voraussetzungen der Stufe 2 gegeben?
Liegt in dem o.g. Beispielsfall die „Sicherstellung“ eines
Fahrzeugs vor?

Errichtung des Gewarsams ist wenn das Ding am Haken hängt.

Jakob

Danke im voraus,
Raulito