Patent und Markenrechte an Artikeln

3 Fragen zum Marken- und Patentrecht

Ein Händler will einen Artikel mit einem bestimmten Namen eines Herstellers vertreiben. Dieser Artikelnamen ist ja für den Hersteller eingetragen.

-Wenn der Händler jetzt diesen Namen bewerben will braucht er dazu die Genehmigung des Herstellers?

-Wenn der Händler diesen Artikel als Zwischenhändler verkaufen will, braucht er auch dazu eine Genehmigung?

-Verkauft ein Privatmann einen Artikel bei ebay z.B. braucht er dann auch Genehmigungen des Herstellers für die Auktionserstellung in Wort und Bild?

Gruß

Goof

3 Fragen zum Marken- und Patentrecht

Ein Händler will einen Artikel mit einem bestimmten Namen
eines Herstellers vertreiben. Dieser Artikelnamen ist ja für
den Hersteller eingetragen.

-Wenn der Händler jetzt diesen Namen bewerben will braucht er
dazu die Genehmigung des Herstellers?

Wenn Du Milka-Schokolade verkaufst, darfst du das Wort in der Werbung benutzen. Falls Du XY-Schokolade verkaufst, darfst du den NAmen Milka nur sehrbeschränkt verwenden. Verglkeichende Werbung ist in D erlaubt (‚schmeckt cremiger als Milka…‘), als Fliegenfänger (‚Schokolade, keine MILKA‘) darfst du es nicht verwenden (s. google-Adwords-Urteile).

-Wenn der Händler diesen Artikel als Zwischenhändler verkaufen
will, braucht er auch dazu eine Genehmigung?

kommt drauf an, wie der Hersteller seinen Vertrieb organisiert. Bei einigen Produkten können gesetzliche Gründe eine Beschränkung der Zwischenhäöndler erforderlich machen.

-Verkauft ein Privatmann einen Artikel bei ebay z.B. braucht
er dann auch Genehmigungen des Herstellers für die
Auktionserstellung in Wort und Bild?

s. 1. Frage

Und wo ist die Frage zu den Patenten ?

Ciao maxet.