Verwarnung vs. Zeugenanhörung

Hallo, Ihr Wissenden,

woran kann es liegen, dass nach einer Geschwindigkeitsübertretung mit einem PKW mal ein Verwarnnugsgeld erhoben wird, und (selten) eine Zeugenanhörung?

Wird die Zeugenanhörung nur dann versandt, wenn man den Fahrer des Fahrzeuges nicht eindeutig erkennen kann ? Und wie gross ist die Chance, keine Verwarnung bzw Bussgeld zahlen zu müssen, wenn der Beschuldigte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht ?

Danke für die Antworten im voraus
Hans

Hallo, Ihr Wissenden,

Hallo Unwissender :wink:

also: wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung (mit PKW, ohne anhänger) geringer als 21 km/h war und der Halter zumindest das gleiche Geschlecht hat, wie derjenige, der auf dem Foto ist, verschickt die Behörde eine Anhörung mit einem Verwarngeldangebot.

Wenn die Geschlechter unterschiedlich sind, bekommt der Halter ein Schreiben mit der Bitte, den Fahrer mitzuteilen - das kann er tun oder lassen - was dann passiert hängt von der Schwere der Überschreitung ab.(Grundregel: Verwarnung = Einstellung; Bußgeld = weitere Ermittlungen in der Nachbarschaft, am Arbeitsplatz oder beim Einwohnermeldeamt).

Wenn die Überschreitung größer als 20 km/h war und Geschlecht und Alter (in etwa) hinkommen, erhält der Halter eine Anhörung ohne Verwarngeldangebot, da das nicht mehr mit einer Verwarnung getan ist.

Gruß
HaWeThie