Hallo,
ich bin grad fast am verzweifeln.
Fall sieht so aus:
A schlägt B mit ner Baseballkeule auf den Kopf, will ihn aber nicht umbringen, kalkuliert jdecoh ein, dass B bewusstlos wird. B wird ohnmächtig, wird ins krankenhaus eingeliefert und der unerfahrene Arzt erkennt die Hirnblutung zu spät. Durch die zu spät eingeleitete Notoperation bleibt B sein lebenlang behindert.
Wie sieht es jetzt mit § 226 aus? In allen Lehrbüchern und Kommentaren finde ich zum Eingreifen Dritter immer nur böswillige Dritte, die wegen dem Unmittelbarkeitszusammenhang A straffrei ausgehen lassen. Aber wie sieht es mit dem Arzt aus? Der noch nicht mal handelt?
danke
Raoul
Hä? Hausarbeit? Da empfehle ich dir: www.juraforum.de
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Hä? „Allgemeine Rechtsfragen“? Ich finde es sehr erfrischend, dass auch mal ein Posting nicht mit „brauche dringend hilfe folgendes ist passiert…“ anfängt!
Hi,
bei dem Arzt weiß ich jetzt nicht, ob ihm was vorzuwerfen ist.
für den „Schläger“:
Es gibt im StGB einen § der das sagt:
„Knüpft das Gesetz an eine Folge der Tat eine höhere Strafe, so trift den Täter die Strafe auch dann, wenn ihm hinsichtlich der Folge zumindest Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist“ oder so ähnlich.
Dann: Wer mit einem Baseballschläger zuschlägt, muss wissen (bzw. hätte wissen müssen), dass damit auch tödliche Verletzungen hervorgerufen werden können. D.h. A hat hinsichtlich der Todesfolge fahrlässig gehandelt - er ist nach § 226 zu bestrafen.
Gruß
HaWeThie