Selbsthilfegruppe gründen

Hallo,
es soll eine Selbsthilfegruppe auf privater Basis (also kein eingetragener Verein) gegründet werden.
Wie muß man in der Öffentlichkeit (z.B. auf Flugblätter, in Zeitungsanzeigen, auf einer eigenen Internetseite etc.) auftreten?
Muß dort im Impressum die komplette private Adresse (also Vorname, Name, Wohnort) angegeben werden oder ist folgende Angabe ausreichend: Selbsthilfegruppe ABC, Postfach 1234, Ort, Telefon, Email).
Wo gibt es im Internet darüber einen Hinweis, ich habe über Google leider noch keinen gefunden.
Danke für Tipps!

siehe bei

www.dpwv.de

Hallo axsimux,

es soll eine Selbsthilfegruppe auf privater Basis (also kein
eingetragener Verein) gegründet werden.
Wie muß man in der Öffentlichkeit (z.B. auf Flugblätter, in
Zeitungsanzeigen, auf einer eigenen Internetseite etc.)
auftreten?

Nehmen wir mal an, irgendein Geschäft (Apotheke z.B.) fühlte sich von dem inhalt des Flugblattes so angegriffen, dass er die Äusserung verbieten lassen möchte. Dazu wird eine ladfungsfähige Anschrift benötigt. Neben der Adresse ist die Benennung einer juristischen oder natürlichen Person notwendig. Juristische Personen sind GmbHs, AGs und eingetragene Vereine. Da du dies nicht möchtest (warum eigentlich nicht?), muss du eine natürliche Person benennen.

Ciao maxet.

Hallo,
nur um mich vor anonymen Belästigungen zu schützen.
Durch Angabe eines Postfachs oder Tel.-Nr. kann doch jeder die Adresse erruieren.

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Hallo axsimux,

Nehmen wir mal an, irgendein Geschäft (Apotheke z.B.) fühlte
sich von dem inhalt des Flugblattes so angegriffen, dass er
die Äusserung verbieten lassen möchte. Dazu wird eine
ladfungsfähige Anschrift benötigt. Neben der Adresse ist die
Benennung einer juristischen oder natürlichen Person
notwendig. Juristische Personen sind GmbHs, AGs und
eingetragene Vereine. Da du dies nicht möchtest (warum
eigentlich nicht?), muss du eine natürliche Person benennen.

nur um mich vor anonymen Belästigungen zu schützen.
Durch Angabe eines Postfachs oder Tel.-Nr. kann doch jeder die
Adresse erruieren.

Ich hab mal gegoogelt. Was genau drin steht, muss du deinem Landespresserecht entnehmen (seine ViKa ist ja sehr informativ!).
Aus
http://www.drehscheibe.org/ol-presserecht/olp-artike…
kopiere ich mal den allgemnein gehaltenen Text* an das Ende des Postings.

Ciao maxet.

*Zitat
Das Flugblatt ist zwar keine periodische Druckschrift, unterliegt aber ebenfalls dem Presserecht. Alle Landespressegesetze schreiben vor, dass Druckwerke ein Impressum haben müssen.

Auch unter jedem Flugblatt muss deshalb der Name und die Anschrift sowohl des presserechtlich Verantwortlichen wie auch des Druckers stehen. Der Sinn dieser Vorschrift liegt auf der Hand: Ist das Flugblatt beleidigend oder verstößt sonst wie gegen das Strafgesetzbuch, steht der Schuldige gleich mit drauf.

Wurde das Impressum einfach vergessen, ist eine Geldbuße fällig. Wenn ein Flugblatt jedoch einen strafbaren Inhalt hat und jemand glaubt, durch ein fehlendes Impressum nicht erwischt zu werden, sind Höchststrafen bis zu einem Jahr Gefängnis vorgesehen.

http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo100900…

Widerspruch ?
Hallo axsimux,

eingetragene Vereine. Da du dies nicht möchtest (warum
eigentlich nicht?), muss du eine natürliche Person benennen.

nur um mich vor anonymen Belästigungen zu schützen.

Was hat dies mit dem eingetragenen Verein zu tun ?
Ist es nicht ein Widerspruch sich einerseits mittels Flugblatt in der Öffentlichkeit zu präsentieren und andererseits nicht sichtbar sein zu wollen?

Ciao maxet.