Heizung für 4 häuser in einem keller

hallo experten,

angenommen, 4 familien wollen 2 doppelhäuser bauen und eine zentrale heizungsanlage gemeinsam nutzen.
das grundstück ist recht klein und daher soll der pelletofen und das pelletlager in die eine hälfte eines kellers gestellt werden, der nur von außen über eine gemeinschaftstreppe zugänglich ist. die zuleitungen werden von dort zu allen anderen häusern vorgenommen.

hat jemand erfahrung damit, wie eine solche angelegenheit am besten rechtlich zu regeln ist, damit
auch bei zwangsversteigerung oder verkauf des die anderen drei häuser weiterhin von ihrem recht gebrauch machen können, die heizung zu nutzen?
kann man die übliche regelung (was auf jemandes grund und boden steht ist auch sein eigentum) - überhaupt aushebeln?
es gab auch überlegungen, die heizung auf gemeinschaftlich vorhandenen grund (innenhof) zu stellen - aber wie gesagt, platz ist rar.

es dankt und grüßt, vroni

Hi,

Die Grunddienstbarkeit ist die Einschränkung des Nutzungsrechts eines Grundstückes zugunsten des Inhabers eines anderen Grundstücks. Der Grundstücksinhaber des belasteten Grundstücks muss einzelne Handlungen auf dem Grundstück dulden oder darf bestimmte Handlungen darauf nicht vornehmen.
Dies muß von einem Notar beurkundet werden.

nicki

  1. „Zwang“ bricht alle anderen Miet- oder Pachtverträge,
    wenn´s den Bach hinunter geht. Ein Erwerber könnte also
    viel „Spass“ veranstalten.

  2. Absicherung der Anlage „auf neutralem Grund“ kann aber
    erfolgen.

  3. Mal über Wärme-Kraft-Kopplung nachgedacht. Die Anlage von
    „Dachs“ ist klein, liefert Wärme und der Strom wird über
    einen Zähler verkauft. Die Finanzierung des Dachs kann bsplw.
    so organisiert sein, dass kein Fremder „reinfummelt“.

  4. „Feststoff“ hat den enormen Nachteil, dass Lagerraum und
    Arbeitskraft benötigt werden. Habe selber „ao was“ rausgeworfen,
    aus den Räumen ne Wohnung gemacht und vermietet. Kein Dreck
    mehr, kein Ärger mehr, Gastherme an die Wände und fertig.
    Die neue Wohnung hat die Investitionen schon lange
    „bezahlt“.

Hallo!

Punkt 1 verstehe ich nicht…
Es geht um 4 Familien, die sich die Heizung teilen wollen und ein festgeschriebenes Recht erhalten sollen, die Heizung zu nutzen und den Raum dafür zu begehen.

Punkt 2: Wie in der Frage beschrieben, ist kaum Platz auf dem Gemeinschaftsgrundstück vorhanden.

Punkt 3: Was ist bitte Dachs?? Und wer fummelt in die Finanzierung??

Punkt 4: Nachteil leuchtet ein, dennoch soll aus ökologischen Gründen eine CO2-neutrale Heizung verwendet werden (von den hanebüchenen Preisen bei Gas/Öl mal abgesehen…)

Sorry, aber so ganz folgen kann ich leider nicht.
Verwirrte Grüße, aber danke trotzdem!
Vroni

Servus Nicki,

danke für die schöne Erklärung, scheinbar ist das alles machbar :smile:

LG von Vroni

WEG
Hallo,

denkt einmal darüber nach, die gesamte Angelegenheit der vier Häuser nebst Grudn und Boden nach dem WEG zu gestalten. Da fällt vieles einfacher aus.

Christian

gehe über google.de

zu senneretec

dort zum „Dachs“.