Heimfahrten steuerlich absetzbar

Hallo!

folgendes Szenario:

  • A (w) und B (m) sind liiert, haben ein gemeinsames Kind K
  • A wohnt in A-Stadt und ist alleinerziehend, alleine sorgeberechtigt
  • B wohnt in B-Stadt

Das Finanzamt F-Stadt sagte B, er koenne Fahrten zu A und K steuerlich geltend machen, wenn sein Lebensmittelpunkt in A-Stadt liegt.

Dies zeige sich daran, dass B mindestens alle zwei Wochen nach B-Stadt fährt.

Fragen:

  • wie ist es aber wenn A und B sich gegenseitig besuchen
      (der Lebensmittelpunkt ist nicht A-Stadt sondern A+K)
  • B fährt also nur etwa 1x pro monat nach A-Stadt,
      weil A dazwischen, also auch etwa monatlich nach B-Stadt kommt
  • wie kann/muss man das begründen, damit es steuerlich absetzbar ist?
  • man will ja a) nicht bescheißen (sorry), aber b) ja auch nix verschenken
  • mehr wie 14-tägige Reisen (A+B zusammen) sind halt beruflich und
      finanziell nicht drin…

wer hat dazu Erfahrungen?

danke
cu
kai

Hi,

also Erfahrung:

Legt einen Hauptwohnsitz fest, der andere hat einen Zweitwohnsitz den er steuerlich absetzt! wöchentlich eine Heimfahrt absetzen.

über alles andere würde ich mir keine sorgen machen.

grüße

Matthias

Hallo!

Legt einen Hauptwohnsitz fest, der andere hat einen
Zweitwohnsitz den er steuerlich absetzt! wöchentlich eine
Heimfahrt absetzen.

einer setzt also alle Fahrten ab, egal wer fährt?

ach ja…

cu
kai